- "Die Sicherheit Israels ist für mich nicht verhandelbar", wer sagts? - Sorrento, 16.10.2007, 00:31
- Re: Auch das Sicherheitsrisiko namens Merkel ist nicht verhandelbar - Tassie Devil, 16.10.2007, 01:45
- Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Tassie Devil, 16.10.2007, 03:24
- Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Und was heißt schon... - MI, 16.10.2007, 11:13
- Re: Nur der"Hindukusch"? - Tassie Devil, 17.10.2007, 01:58
- Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Und was heißt schon... - MI, 16.10.2007, 11:13
- zumal zu klären wäre.... - Der Husky, 16.10.2007, 10:05
- Re: Klaerung - Tassie Devil, 16.10.2007, 10:43
- Re: zumal zu klären wäre.... - apoll, 16.10.2007, 12:53
- Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Tassie Devil, 16.10.2007, 03:24
- Die Gesetze des Bundes: Moses 2.11. - Taxass, 16.10.2007, 10:19
- Re: Auch das Sicherheitsrisiko namens Merkel ist nicht verhandelbar - Tassie Devil, 16.10.2007, 01:45
Re: Weiteres nicht Verhandelbares - Und was heißt schon...
-->..."ist unter Strafe zu stellen"? Völlig unverbindlich das alles.
Hi TD,
sehr interessant mal wieder deine Hinweise, die sich exakt mit meinen Beobachtungen decken.
Zunächst einmal wundert man sich doch über diese wachsweiche, merkwürdige Formulierung. Auch wenn es hier nach"Verboten" riecht, kann man doch rein juristisch problemlos einige Dinge durchführen.
>(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Besagt:
1) Ein Angrifsskrieg kann ruhig vorbereitet und durchgeführt werden. Das Vorbereiten ist zwar"unter Strafe zu stellen", aber wo kein Kläger, da kein Richter. Also alles in trockenen Tüchern.
2) Ein Angriffskrieg darf geführt werden. Vorbereiten kanns ja jemand anderes, um ganz sicher zu gehen. Wenns dann losgeht, dann samma aber spätestens mit dabei.
Genau dies ist geschehen (der Hindukusch), und kein Hahn kräht danach, außer ein paar Linker, die absehbar gleich wieder weggeschickt worden sind. Spätestens ab da war mir klar, was hier für eine"soap opera" abgeht.
Ich frag mich, warum steht da nicht klipp und klar drin:
"Das Vorbereiten und Durchführen eines Angriffskrieges oder die Beteiligung daran sind verfassungswidrig." - Punkt.
Also, was soll das mit der"Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten?" Wer denkt sich sowas aus und vergißt, die Führung selbst zu erwähnen? Wollte man der späteren BRDDR ein Hintertürchen für etwaige Militärbündnisse mit ihren präventiven"Militärschlägen" offenhalten? Ein Deutschland, das nicht in einen Krieg hineingezogen werden kann, das ist ja schließlich reichlich nutzlos für die ein oder anderen Kreise, gelle.
>Ich meine, das Grundgesetz braucht sich hinter keiner der anderen Verfassungen zu verstecken.
Wenns nur mal richtig angewandt werden würde. Aber bald haben wir ja eh die europäische Gesetzgebung (die einen anderen schönen Paragrafen jetzt schon beerdigt, nämlich das Recht des Bürgers, sich gegen eine willkürliche Staatsmacht zu erheben)
Grüße,
MI

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