- Pensionierung von Berufssoldaten - Aleph, 25.10.2007, 00:18
- Re: Pensionierung von Berufssoldaten - Tassie Devil, 25.10.2007, 06:32
- Re: Pensionierung von Berufssoldaten - Mephistopheles, 25.10.2007, 07:23
- Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 08:30
- Re: Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schl - Aleph, 25.10.2007, 10:44
- @ Aleph, stimmt auf den Punkt genau, darum habe ich dir gesondert geschrieben (o.Text) - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 11:36
- Re: Beamte sind andere Menschen - cassi, 25.10.2007, 11:37
- Re: Hier keht es vor allem darum, die Nebel aufzulösen, alter Nebelkerzenwerfer! - Mephistopheles, 25.10.2007, 19:23
- Re: Auch Beamtenstaat ist Staatskonsum, c'est la vie - Tassie Devil, 26.10.2007, 11:04
- Re: Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schl - Aleph, 25.10.2007, 10:44
- Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 08:30
- Pensionierung von Beamten - Dieter, 25.10.2007, 09:51
- Ergänzung - Dieter, 25.10.2007, 10:15
- Das war bei Berufssoldaten schon immer in dem Bereich, - LenzHannover, 25.10.2007, 11:02
- Wir beide versuchen es mal miteinander? - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 11:30
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - Aleph, 25.10.2007, 11:51
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 16:22
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - Aleph, 25.10.2007, 11:51
Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen
-->Die Diskussion um die Beamtenbesoldung und -Versorgung und die Gestaltungsabsichten seitens des Bundesrates zeugen von Unkenntnis der Sachverhalte. Die Bezüge bei den Beamten (weiter) abbauen zu wollen ist völlig abwegig und absolut ungerechtfertigt, und zwar aus folgenden Gründen:
· Im Bundesbesoldungsreformgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge mit Rücksicht auf die Altersversorgung um sieben Prozent gekürzt mit dem Zusatz, dass der Staat diesen Anteil zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet.
· Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29. Juni 1961 und 30. Juni 1969 ausgeführt, dass die Beamtenpensionen aus ersparten Gehaltsteilen finanziert werden. Im Urteil vom 29. Juni 1961 weiterhin: „Auch der Nur-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistung erdient, seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger und bleiben es gegebenenfalls auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken."
· Das Bundesverfassungsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung erneut festgestellt, dass bei den Beamten der Dienstherr durch die Gehaltszahlungen die von ihm zu tragenden Versorgungslasten bereits berücksichtigt.
· Im Bundesbesoldungsgesetz 2001 wurde (zusätzlich) festgelegt, dass die Beamten bis 2013 jährlich 0,2 Prozentpunkte weniger Besoldungserhöhung erhalten als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Mit dem ersparten Geld sollen (weitere) Rücklagen zur Deckung von Versorgungslücken gebildet werden, mit direkter Zahlung in den „Vorsorgefonds".
Die öffentliche Hand bucht seit eh und je nach dem System der kameralistischen Buchführung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralistik). Jahresübergreifende und fortzuschreibende Rückstellungen (hier: für beamtenrechtliche Versorgungsverpflichtungen) werden nicht gebucht, gleichfalls werden auch keine entsprechenden Rücklagen gebildet.
Den Beamten werden niedrigere Bezüge ausbezahlt, die eingehaltenen Differenzbeträge werden aber nicht erfasst. Um diese sind die jeweiligen Haushalte (einfach nur) ausgabenmäßig kürzer. Für die Haushalte bedeutet das bisher beachtliche Finanzierungs-, Liquiditäts- und damit Kostenvorteile.
Bei der haushaltsrechtlichen Behandlung der Beamtenbesoldung und -Versorgung steht für Verantwortliche der öffentlichen Hand wegen falscher/ unterlassener Verbuchung und Planaufstellung (Bilanzierung) und Zweckentfremdung von Mitteln der Verdacht des Straftatbestands der Untreue im Raum, und zwar in Gestalt einer jahrzehntelangen Veruntreuung (natürlich nur theoretisch, da weder eine personenbezogene Beschuldigung möglich noch ein Vorsatznachweis denkbar ist).
Nicht die Beamten sind überbezahlt, sondern die Verbuchung in den Haushaltsrechnungen ist falsch. Nicht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sind zu kürzen, sondern die Finanzierung der Haushalte ist nicht gegeben und muss anderweitig hergestellt werden.
****************************************************************
Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung!
TATSACHE IST:
Immer wieder wird die Frage eines Versorgungsbeitrags der Beamten zur Finanzierung ihrer Pensionen diskutiert. Völlig außer acht gelassen wird bei der öffentlichen Diskussion derzeit, dass bereits seit 1951 die Besoldung gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten ist (BT-Drs. 1/2846 vom 19.11.1951). Der sog. Eckmann-Vergleich geht von Kürzungen in Höhe von 7 % aus.
Die Beamtenversorgung baut also - wirtschaftlich gesehen - auf einbehaltenen, lediglich nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen auf; das heißt: bei der Bemessung der Höhe der Besoldung der Beamten ist der spätere Versorgungsanspruch schon mitberücksichtigt, weil das Beamtenverhältnis grundsätzlich als ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis (während der aktiven Dienstzeit und während des Ruhestandes) zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn ausgestaltet ist.
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes geht davon aus, dass Beamte gerade durch diesen Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung leisten (BVerwGE 12, 284, 294; 32, 74, 80; BFH, BStBl II 1976, S. 228, 230). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 diese Feststellungen bestätigt (BVerfGE 54, 11).
Der Gehaltsverzicht der Beamten zeigt sich in einem Vergleich des Grundgehaltes eines Beamten mit einem vergleichbaren Angestellten. Bei einem Lehrer (50 Jahre) der Besoldungsgruppe A 12 ist das Grundgehalt derzeit um rund ¤ 190,-- geringer als bei einem vergleichbaren Angestellten in BAT III.
Hinzu kommt, dass durch das „Beamtenprivileg“ der besonderen Steuertabelle, wonach einem Beamten bei gleichem Bruttoverdienst (z.B. A 11 Endstufe) ca. ¤ 30,-- mehr an Steuern einbehalten werden wie einem vergleichbaren Angestellten nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle.
„Väterchen Staat“ bzw. die politisch Verantwortlichen hätten bei derzeit ca. 1,6 Millionen Beamten keinerlei Finanzierungsprobleme, wenn sie - auch nur Teile dessen - was sie den Beamten weniger auszahlen bzw. mehr an Steuern einbehalten, für die spätere Pension angelegt bzw. den Beamten ausbezahlt hätten, damit sie die Anlage selbst übernehmen
**********************************************************
Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte der kommenden Jahrzehnte beginnen Bund und Länder seit einigen Jahren mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen und in unterschiedlichem Ausmaß auch mit dem Aufbau von Versorgungsfonds.
Nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes werden beim Bund und den Ländern Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet. Hierzu wird das Besoldungs- und Versorgungsniveau der Beamten und Pensionäre in jährlichen Schritten von je 0,2 % abgesenkt, indem die gesetzlich beschlossenen Gehaltsanpassungen der Beamten und die daraus resultierenden Anpassungen der Pensionen in den Jahren zwischen 1999 und 2017 entsprechend vermindert werden.
*********************************************************
Kommentar:
So lieben wir unsere Politiker. Erst jahrlang Beiträge einkassieren, diese zweckentfremdet verwenden und dann, wenn die Stunde der Wahrheit kommt, gleich noch einmal kassieren und sich hinstellen und auf die Beamten zeigen mit der Behauptung, die hätten noch nie für ihre Altersversorgung Geld bezahlt. Ein glatte Lüge.
*********************************************************
Die dadurch eingesparten Beträge sollen einem Sondervermögen zugeführt werden. Die Mittel dieser Sondervermögen dürfen laut Gesetz nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden.
*******************************************************
Kommentar:
Wo dieses Sondervermögen ist, inwieweit es vor dem Zugriff der Politiker sicher ist, ich weiß es nicht. Ich behaupte dieses Sondervermögen existiert noch gar nicht, weder als Fond noch als Versicherung. Ist aber nicht so schlimm,, wenn es dann wieder besonders eng wird mit den Pensionszahlungen, kann man jederzeit der geifernden Bevölkerung einen Buhmann vorführen, was die Mehrheit auch sehr gerne ungeprüft glauben wird, um sogleich noch einmal bei den Gehältern der Beamten einen Zuschuß zu ihrer Pension einzufordern. Zweimal hat es klaglos schon funktioniert, warum nicht noch viel male danach?
Wer Muße hat, der sehe sich alle Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst an und stellt fest, das die Gehaltserhöhungen für Beamte tatsächlich immer geringer waren als für die Arbeiter und Angestellten, die oben genannte Differenz für Rücklagen für die späteren Pensionen der Beamte.
Was die einzelnen Regierungen mit dem einsparten Geld tatsächlich gemacht haben, das muß man die fragen, sie fragen wo die geforderten Rücklagen geblieben sind. In guten Zeiten für soziale Wohltaten ausgegeben, besonders viel vor Wahlen, da sind sie geblieben. Das ist aber mehr als ärgerlich und die Lügen der Politiker verwerflich. Es ist hierbei nicht anders als bei den angeblich selbstverwalteten Rentenkassen, aus denen sich alle Parteien von Fall zu Fall für versicherungsfremde Ausgaben bedient haben. Dafür hätten eigentlich die Steuern erhöht werden, z. b. für die Renten der Ostländer, aber damit kann man keine Wahlen gewinnen.

gesamter Thread: