- Pensionierung von Berufssoldaten - Aleph, 25.10.2007, 00:18
- Re: Pensionierung von Berufssoldaten - Tassie Devil, 25.10.2007, 06:32
- Re: Pensionierung von Berufssoldaten - Mephistopheles, 25.10.2007, 07:23
- Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 08:30
- Re: Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schl - Aleph, 25.10.2007, 10:44
- @ Aleph, stimmt auf den Punkt genau, darum habe ich dir gesondert geschrieben (o.Text) - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 11:36
- Re: Beamte sind andere Menschen - cassi, 25.10.2007, 11:37
- Re: Hier keht es vor allem darum, die Nebel aufzulösen, alter Nebelkerzenwerfer! - Mephistopheles, 25.10.2007, 19:23
- Re: Auch Beamtenstaat ist Staatskonsum, c'est la vie - Tassie Devil, 26.10.2007, 11:04
- Re: Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schl - Aleph, 25.10.2007, 10:44
- Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 08:30
- Pensionierung von Beamten - Dieter, 25.10.2007, 09:51
- Ergänzung - Dieter, 25.10.2007, 10:15
- Das war bei Berufssoldaten schon immer in dem Bereich, - LenzHannover, 25.10.2007, 11:02
- Wir beide versuchen es mal miteinander? - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 11:30
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - Aleph, 25.10.2007, 11:51
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - prinz_eisenherz, 25.10.2007, 16:22
- Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? - Aleph, 25.10.2007, 11:51
Re: Wir beide versuchen es mal miteinander?
-->Hallo,
>Hallo Aleph,
>## gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen. Grund sei der Beförderungsstau in der Bundeswehr.##
>Lasse uns bitte einmal versuchen diese Mehldung zu ordnen. Ersten möchte ich auf den Beitrag im Forum verweisen: http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/395122.htm und wir uns klar machen, was von Berichten in den Medien zu halten ist, wie wenig oder gar nicht die überprüft werden, wer die Nachrichtenquelle ist, welche persönlichen Neigungen und Abneigungen desjenigen dahinter stecken, der solche Meldungen in die Welt setzt.
>Ich habe mal eine schnelle Suche bei google versucht, mit den Stichwörtern „Beförderungsstau“ und „Bundeswehr“. Natürlich habe ich nicht die Fülle aller Suchergebnisse durchforstet, aber wenn deine Meldung aktuell und richtig ist, dann würde die schon auf der ersten Seite von google auftauchen. Was ich bei der flüchtigen Suche gefunden habe ist das hier:
>## aktualisiert: 26.03.2007!!!
>Hannover (RPO). Die Bundeswehr plant offenbar, tausende Soldaten vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Betroffen sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums bis zu 4200 Soldaten, die 50 Jahre oder älter sind. Gegen das Vorhaben formiert sich bereits Widerstand. ##
>Mehr nicht. Somit stellt sich die Frage, hat der Bundestag, mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU und SPD, nun dieses Gesetz für die Beamten bei der Bundeswehr beschlossen oder haben sie es nicht? Eine haargenau gleiche Aktion, mit der selben Begründung fand mal vor etwa 20 Jahren statt. Ob die damals beim Parlament durchgegangen ist weiß ich nicht.
Nach Meldung im DLR wurde vom Parlament (Bundestag) diese Regelung verabschiedet. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz am Bundesrat scheitern wird.
>Ich bin kein Jurist und Spezialist für Beamtenrecht schon gar nicht.
>Aber festzustellen ist, das die Beamten bei der Bundeswehr, hier die aktiven Offiziere, einem besonderen Beamtenrecht unterliegen und das sie Bundesbeamte sind, somit mit den Beamten in den Ländern nur bedingt zu vergleichen sind.
>Besondere Altersgrenzen für bestimmte, wenige Berufsgruppen bei den Beamten gibt es immer schon, wie bei der Polizei und der Feuerwehr. Die alte Pensionsaltersregelung war dort 60 Jahren. Alle Verlängerungen der Rentenbezugsansprüche, in der Regel mit 65 (neu 67) Jahren, wurden auch auf die Beamten abgebildet und auch auf die Feuerwehrleute, dort allerdings mit Einschränkungen.
>Ich übertrage mal mein Wissen vom Landesbeamtenrecht auf die Bundesbeamten der Bundeswehr, ohne Gewähr. Jedes Jahr, welches der Beamte in Berlin vor dem 65. Lebensjahr früher pensioniert wird, werden ihm pro Jahr von seinen erworbenen Renteansprüche (Pension) etwa 3% abgezogen, bis zu drei Jahren, dann maximal bis zu 10,8 %. Was das bei einer durchschnittlichen Pension von etwa 2000 Euro bedeutet ist leicht auszurechnen, es fehlen ca. 200 Euro/ Monat.
>Darum veranstalten einige ältere Feuerwehrleute im aktiven Dienst eine merkwürdige Selbstverstümmelung, sie nehmen regelmäßig schmerz- und entzündungshemmende Mittel gegen ihre lädierten Kniee und die Schmerzen in der Wirbelsäule ein, um sich vor der frühzeitigen Zwangspensionierung und somit von den hier genannten Abzügen ihrer Pensionszahlungen zu retten. Habe ich selbst so erlebt, immer wieder.
Das ist ja bei Berufssoldaten nach dem verabschiedeten Gestz eben nicht der Fall: Pensionierung ohne Abschläge.
Das heißt für mich, dass Feuerwehrleute und Berufssoldaten unterschiedlich behandelt werden.
>Die andere Frage ist nun, bekommen die Bundeswehrsoldaten, wenn sie mit 55 Jahren gehen, ihre volle Pension, ohne Abzüge, so als wären sie regulär ausgeschieden, oder bekommen sie diese nur mit Abschlägen, verglichen der ebnen beschriebenen Vorgehensweise bei den Berliner Landesbeamten?
Siehe oben, nämlich ohne Abschläge.
>Die nächste Frage ist, wie hoch ist denn die durchschnittliche Pension eines Offiziers bei der Bundeswehr eigentlich?
Richtet sich nach der öffentlichen Besoldungstabelle (A..), also kein Geheimnis.
>Die dritte Frage ist, wird nicht nur der Abzug wegen des vorzeitigen Ausscheidens bei denen abgezogen, oder wird deren Pension nach der tatsächlichen Dienstzeit berechnet und nicht nach der fiktiven, so als wären sie genau an der gesetzlichen Pensionsaltersgrenze ausgeschieden?
Tatsächliche Dienstzeit ist entscheidend, so vermute ich.
>Das alles und noch viel mehr kann ich nur fragen, als unbekannte Nebenbedingungen vermuten, aber ich weiß es nicht, du weißt es nicht und die Redaktion von der die Meldung stammt schon gar nicht.
>Denn es gibt noch eine wichtige Frage dabei. Dürfen die vorzeitigen oder die regulär ausgeschiedenen Beamten bei der Bundeswehr, wenn sie es sich zutrauen, sich nach ihrem Ausscheiden einen Arbeitsplatz in der Wirtschaft suchen und dort arbeiten, sich selbständig machen, dürfen die unbegrenzt dazu verdienen, um so ihre vielleicht sehr niedrige Pension aufzubessern? Ein Landäsbeamter darf das nicht.
Soweit ich vor kurzem im Gespräch mit einem ehemaligen Offizier mitbekommen habe, dürfen die sich zumindest selbstständig machen. Ob dieses Einkommen auf die Pension angerechnet wird, weiß ich nicht.
>Wenn somit alle negativen Beleitumstände für einen Bundeswehroffizier zusammen kommen,
was heißt hier negativ? Ich sehe nur positive Seiten.
dann werden es sich viele überlegen, das Angebot des Staates anzunehmen, welche vergleichbar den Abfindungszahlungen in der Wirtschaft sind, wenn dort Personalabbau sozial abgefedert stattfinden oder die Führungsregie entlassen und umgebaut werden soll.
>
Ich habe nicht gegoogelt. Wenn dem so ist, dass nichts oder wenig darüber zu finden ist, handelt es sich m.E. um eine Nacht- und Nebelaktion. Immerhin ist interessant, dass das DLF darüber berichtet hat.
>bis denne
>eisenherz
Gruß

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