- @Cujo @Dieter und wen es sonst noch interessiert: Schulden aus dem Nichts - Mephistopheles, 11.11.2007, 13:00
- Schulden aus dem Nichts - Dieter, 11.11.2007, 14:01
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Baldur der Ketzer, 11.11.2007, 14:36
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Dieter, 11.11.2007, 15:52
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Mephistopheles, 11.11.2007, 16:36
- das Risiko ist immer da - Dieter, 11.11.2007, 21:04
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Mephistopheles, 11.11.2007, 16:36
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Dieter, 11.11.2007, 15:52
- Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da - Baldur der Ketzer, 11.11.2007, 14:36
- Schulden aus dem Nichts - Dieter, 11.11.2007, 14:01
Re: 100% Absicherung gibt es nicht mehr, das Risiko ist immer da
-->Hallo Baldur,
Die 100% Absicherung gibt es natürlich nicht, kann und darf es auch gar nicht geben. Aber man hat die Möglichkeit bezügl. der Steuern wenn einem selbst und dem Berater das Risiko zu groß ist eine rechtsverbindliche Auskunft vom Finanzamt zu bekommen.
(Inzwischen leider gegen Gebühr)
Ich kenne es auch so, daß man bei bestimmten Regelungen im Vorfeld einen Fachanwalt für Steuerrecht einschaltet und ggf. auch im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ein Gespräch führt.
Bei anderen Verwaltungsakten macht man es doch ähnlich, z.B. bei speziellen Fragen zu Baugenehmigungen usw. Prinz Eisenherz wird als ausführendes Organ für Verwaltungsakte diesbezüglich entspr. Erfahrung haben.
Oftmals ist es einfach ratsam, das Gespräch mit den Sachbearbeitern im Vorfeld zu führen und manchmal ist es ratsam, dieses Gespräch nicht zu führen, dann kennt man halt das Risiko.
Unwissenheit ist der größte Risikofaktor. Von daher sind Verträge im Ausland auch nicht ohne. Schließlich kennt man sich in fremden Recht in aller Regel nicht gut aus. - also einfach das Land (das eigene Rechtsgebiet) zu verlassen, kann nur nach eingehendster Prüfung und Kenntnis des fremden Rechts eine Lösung sein, sofern man nicht flüchten muß.
Insofern waren m.E. die Bürger der Ex-DDR zu Anfang schwer benachteiligt, weil sie in einem anderen Rechtssystem großgeworden sind.
Gruß Dieter

gesamter Thread: