- Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - dottore, 18.11.2007, 14:15
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - LOMITAS, 18.11.2007, 14:18
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - dottore, 18.11.2007, 14:40
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - LOMITAS, 18.11.2007, 14:53
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - Bambus, 18.11.2007, 23:01
- So ist es, man kann kündigen, braucht aber einen echten Grund, nur den - LenzHannover, 18.11.2007, 23:44
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - dottore, 18.11.2007, 14:40
- Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! - LOMITAS, 18.11.2007, 14:18
Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus!
-->Hi Lomitas und dottore,
im deutschen Mietrecht ist zwar nach 57a ZVG die Kündigung möglich aber es muß nach BGB § 573(1) zusätzlich auch ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegen, um einen Wohnraummieter zu kündigen (z.B. Eigenbedarf), das ist dann das gleiche eingeschränkte Künigungsrecht welches jeder Vermieter zu jeder Zeit bezüglich seiner Wohnraummieter hat. Im Gewerbemietrecht gibt es diesen zusätzlichen Kündigungsschutz für den Mieter nicht.
Gruß
Bambus
>Hi LOMITAS,
>>>bekanntlich bricht im deutschen Recht Kauf (oder andere Formen des Eigentumsübergangs) nicht Miete.
>>Nicht ganz. Bei der ZVG hat der Erwerber - so er will- ein Sonderkündigungsrecht gegen den Mieter. Müsste nachsehen, glaube aber § 57a oder 58a ZVG.
>Das ist richtig. Gesetzliche Kündigung. Aber foreclosures nach US-Recht sind sales (Verkäufe),"by judicial sale" oder"power to sale". Nuancen, aber wichtig - beide Rechtssysteme sind halt in vielen Punkten verschieden.
>Gruß!

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