- Gold alert by Bill Murphy (mkt) - Drooy-doof, 22.02.2001, 19:44
- Re: Gold alert by Bill Murphy (mkt)/ ist das jetzt gut oder schlecht? - ManfredF, 22.02.2001, 19:48
- Washingtoner Abkommen (was ich fand) - zur Erinnerung - Turon, 22.02.2001, 20:07
- Re: Washingtoner Abkommen (was ich fand) - zur Erinnerung - Diogenes, 22.02.2001, 20:27
- @ Diogenes - Turon, 22.02.2001, 20:41
- Thanx (owT) - Diogenes, 22.02.2001, 20:46
- @ Diogenes - Turon, 22.02.2001, 20:41
- Achtung falsche Baustelle. Dieses Abkommen ist nicht gemeint. - le chat, 22.02.2001, 21:35
- Re: Washingtoner Abkommen (was ich fand) - zur Erinnerung - Diogenes, 22.02.2001, 20:27
- Wäre gut, sehr gut, ausgezeichnet sogar! - Diogenes, 22.02.2001, 20:25
- Re: Wäre gut, sehr gut, ausgezeichnet sogar! /Danke, das wollte ich hören! (owT) - ManfredF, 22.02.2001, 20:26
- Washingtoner Abkommen (was ich fand) - zur Erinnerung - Turon, 22.02.2001, 20:07
- Gold alert by Bill Murphy komplett: - tofir, 22.02.2001, 20:57
- New Gold alert von GATA... - tofir, 23.02.2001, 10:45
- Re: Gold alert by Bill Murphy (mkt)/ ist das jetzt gut oder schlecht? - ManfredF, 22.02.2001, 19:48
Washingtoner Abkommen (was ich fand) - zur Erinnerung
«Nazi-Raubgold», Washingtoner Abkommen - und Konfusionen
Die britischen Vorwürfe an Schweizer Banken angesichts der historischen Sachlage
Von Thomas Maissen*
Eine Dokumentation des britischen Aussenministeriums hat die Frage des deutschen Raubgolds in der Schweiz wieder aufgeworfen. Dieses war bereits in den Jahren 1943 bis 1946 Gegenstand von Verhandlungen, die im Washingtoner Abkommen endeten (NZZ 24. und 25./26. 5. 96). Die heftigen Pressereaktionen beruhen zumeist auf einem Fehler in der britischen Dokumentation; das ändert nichts an der bekannten Tatsache, dass die Geschäftspolitik der Nationalbank in den Kriegsjahren sehr fragwürdige Aspekte aufwies.
Eine Anfrage des englischen Labour-Abgeordneten Greville Janner und die Antwort des britischen Aussenministeriums haben die Aufmerksamkeit nicht zum erstenmal auf das deutsche Raubgold und die damit zusammenhängenden Transaktionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gelenkt.
Der Bericht des Foreign Office enthält keine neuen Erkenntnisse; sofern überhaupt - wie es in Medienberichten heisst - in den USA neue Quellen zugänglich wurden, bestätigen sie bis anhin nur die bekannten Tatsachen. Doch angesichts der Debatte um Guthaben jüdischer Naziopfer in der Schweiz hat die Dokumentation des britischen Aussenministeriums verständlicherweise grosses Aufsehen erregt. Im folgenden werden die alliierten Verhandlungen mit der Schweiz nachgezeichnet; ausserdem wird aufgezeigt, welche Fragen ungeklärt sind und inwiefern die jüngste Debatte auf einem Fehler in der britischen Dokumentation beruht.
Alliierte Vorkehrungen
In krassem Verstoss gegen das Völkerrecht konfiszierte Deutschland während des Krieges sowohl die Goldreserven unterworfener Staaten als auch das Eigentum zahlreicher Privater, nicht zuletzt der jüdischen KZ-Opfer. Eingeschmolzenes und neu geprägtes Gold diente dazu, die Rechnungen für Importe, insbesondere Waffen, aus den neutralen Staaten Europas und Südamerikas zu begleichen; bei diesen Geschäften kam der Schweiz eine zentrale Bedeutung zu (vgl. Kasten). Entgegen dem Eindruck in manchen Presseberichten handelt es sich beim gegenwärtig diskutierten Nazigold also nicht um Fluchtgelder von NS-Funktionären, die seit dem Kriegsende in ominösen schweizerischen Banktresoren gehortet werden sollen. Vielmehr geht es um Gold, das der deutsche Staat gestohlen hatte und das häufig über die Schweiz in den Goldkreislauf der Nationalbanken gelangte.
In den ersten Kriegsjahren unternahmen die Briten nichts gegen solche Transaktionen, vor allem weil sie die Schweiz nicht in Hitlers Arme treiben wollten. Mit dem Kriegseintritt der Amerikaner verhärtete sich die Position der Alliierten: Am 5. Januar 1943 verkündeten sie in der «Declaration against Acts of Dispossession», dass sie Geschäfte mit Beutegut als ungültig ansehen und ersatzlose Rückgabe einfordern würden. Allerdings war den Sachverständigen klar, dass es - selbst bei gutem Willen - praktisch unmöglich war, die Herkunft von eingeschmolzenem und umgeprägtem Gold ausfindig zu machen. Die einzige Lösung bestand darin, die Schweiz dazu zu drängen, überhaupt auf die Annahme deutschen Goldes zu verzichten. Angesichts der fehlenden Devisen in Deutschland hätte ein Verzicht auf Goldankäufe de facto das Ende des Handels zwischen der Schweiz und dem Dritten Reich bedeutet. Darauf mochte der Bundesrat im Sommer 1944 nicht eingehen, weswegen die «Goldklauselverhandlungen» mit den Anglo-Amerikanern scheiterten.
Erste Verhandlungen
Die an die Neutralen und insbesondere an die Schweiz gerichtete «Gold Declaration» vom 22. Februar 1944 hatte allerdings deutlich gemacht, dass die Alliierten von jedem Land Rechenschaft über ihren Edelmetallerwerb verlangen und Raubgold den ursprünglichen Besitzern wieder zukommen lassen würden. Diese Ankündigung gehörte zum Programm «Safe haven», das Finanztransaktionen mit Deutschland verhindern sollte (vgl. Kasten). Im selben Zusammenhang fanden vom 12. Februar bis zum 8. März 1945 in Bern Gespräche mit dem amerikanischen Sonderbeauftragten Laughlin Currie statt. Als Zeichen des guten Willens blockierte der Bundesrat am 16. Februar die Guthaben des Reichs in der Schweiz. Nach anfänglichem Widerstand willigte er ein, auch deutsche Privatguthaben zu untersuchen, Tarnoperationen zu verhindern und Gesetze zur Rückerstattung nachweislich geraubter Werte zu erlassen; auch sollte fortan kein deutsches Gold mehr als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Nach dem Sieg über Hitler und der Übernahme der Hoheitsrechte in Deutschland beanspruchten die vier Mächte auch das Kontroll- und Verfügungsrecht über Guthaben deutscher Herkunft im Ausland. Die Schweiz entgegnete sogleich, dies widerspreche ihrem Neutralitätsstatus, ihrer Gesetzgebung und der internationalen Privatrechtsordnung. Da die Westmächte wussten, dass ihr Standpunkt die Souveränität der neutralen Länder missachtete und damit völkerrechtlich schlecht fundiert war, wählten sie statt ebenfalls erwogenen Wirtschaftssanktionen bewusst eine moralische Argumentation, um an deutsche Guthaben im Ausland heranzukommen. Ein Entgegenkommen der Neutralen in Finanzfragen wurde zur Voraussetzung für ihre Rückkehr in die Völkergemeinschaft, dank der auch sie soeben vor der nazistischen Bedrohung gerettet worden waren. In diesem Zusammenhang wurde an der Pariser Konferenz vom Winter 1945/46 die Interalliierte Reparationsagentur (IARA) ins Leben gerufen, die Reparationen und Rückerstattungen aus einem Goldpool finanzieren sollte. Die Schweiz war das erste Land, mit dem in dieser Angelegenheit verhandelt wurde.
Die Konferenz in Washington
Am 18. März 1946 begannen die Washingtoner Verhandlungen zwischen der Schweiz auf der einen und den USA, Grossbritannien und Frankreich auf der anderen Seite. An der Spitze der Schweizer Delegation stand Minister Walter Stucki, die Nationalbank war durch Generaldirektor Alfred Hirs vertreten. Für die Eidgenossenschaft stand einiges auf dem Spiel: Wirtschaftliche Sanktionen waren bei mangelnder Kooperation zu befürchten. Vor allem waren aber die schweizerischen Guthaben in Amerika (im Wert von 5,3 Mrd. Fr.) und Deutschland eingefroren, und viele schweizerische Unternehmen befanden sich auf der schwarzen Liste. Zur Diskussion standen verschiedene Fragen, insbesondere die Auslieferung deutscher Privatguthaben auf Schweizer Banken. Indes wurde das Raubgold, dem die SNB bei der Vorbereitung der Konferenz keine Bedeutung beigemessen hatte, zum strittigsten Problem der Konferenz und führte beinahe zu deren Scheitern.
Peinlicher Auftritt
Von den drei Westmächten war Frankreich am stärksten an der Goldfrage interessiert: Die Banque de France hatte Belgien für die in Frankreich deponierten und vom Vichy-Regime an die Deutschen ausgelieferten 198 Tonnen Gold aus dem Staatsschatz entschädigt und dafür die belgischen Ansprüche an den Goldpool geerbt. Insofern quälte die Frage des Raubgolds die Schweizer Unterhändler in Washington bald einmal in doppelter Hinsicht: Finanziell hatten sie angesichts von alliierten Rückerstattungsforderungen, die sich auf die Memoranden von 1943 und 1944 stützten, einen beträchtlichen Aderlass der SNB zu befürchten, moralisch wurde ihnen Gleichgültigkeit, ja Zynismus vorgeworfen.
Zudem war die SNB mit Generaldirektor Hirs denkbar schlecht vertreten: Seine Ausreden gipfelten in der Unterstellung, das belgische Gold befinde sich in Frankreich und den USA. Man habe sich gutgläubig auf die Versicherungen eines Ehrenmannes verlassen, des Reichsbank-Vizedirektors Emil Puhl, laut dem die Goldlieferungen aus deutschen Vorkriegsbeständen stammten. Die requirierten Unterlagen der Reichsbank bewiesen jedoch eindeutig, dass das belgische Gold umgeprägt und in die Schweiz geliefert worden war. Hirs' Lügengebäude krachte zur peinlichen Betroffenheit der anderen Schweizer Delegierten endgültig und kläglich zusammen, als der Nationalbankvertreter mit Aussagen desselben Puhl konfrontiert wurde: Von den Alliierten befragt, hatte der besagte Ehrenmann erklärt, Hirs habe sehr wohl gewusst, dass belgisches Gold in die Schweiz geliefert wurde.
Zähes Feilschen um Millionen
Die Position der Schweiz war stark kompromittiert, was sie aber nicht von ihrem legalistischen Standpunkt abbrachte, grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet zu sein. Als Abfindungssumme für das Raubgold brachten die Delegierten eine Summe von 100 Mio. Fr. ins Spiel; die Westmächte antworteten mit der Forderung von 130 Mio. $, umgerechnet 572 Mio. Fr. - dem Gegenwert des belgischen Golds. An der Sitzung vom 23. April schien die Konferenz zu platzen: Der Delegationsleiter Stucki verliess verärgert den Saal. Informelle Gespräche ermöglichten wider Erwarten eine weitere Runde im Feilschen, in der Stucki schliesslich, am 2. Mai, an die Limite seines Verhandlungsmandats vorstiess: eine hälftige Teilung der deutschen Guthaben auf Schweizer Banken zwischen dem Bund und den Alliierten und 250 Mio. Fr. zur Abgeltung der alliierten Goldforderungen. Als Gegenleistung verlangte er eine Saldoquittung, wodurch die Westmächte für sich und die 15 anderen IARA-Staaten auf alle weiteren Ansprüche an die SNB verzichteten. Nach dreiwöchigen internen Beratungen und gegen anhaltenden französischen Widerstand akzeptierten die Alliierten am 21. Mai den Vorschlag. Am 25. Mai 1946, nach über zwei Monaten Verhandlungen, wurde das Washingtoner Abkommen unterzeichnet.
Die vereinbarte Goldmenge wurde am 6. Juni 1947 in den Reparationenpool der IARA eingezahlt. Von schweizerischer Seite galt sie ausdrücklich als freiwilliger Solidaritätsbeitrag für den Wiederaufbau Europas; ebenso, wie jegliche rechtliche Zahlungsverpflichtung bestritten wurde, fehlte ein Eingeständnis, dass es sich um ein Entgelt für Raubgold handelte. Der Inhalt des Pools, zu dem unter anderem auch die in Deutschland beschlagnahmten Goldreserven der Reichsbank und der Erlös der deutschen Guthaben in der Schweiz kamen, wurde nach einem Schlüssel, der die Kriegsverluste widerspiegelte, auf die alliierten Staaten aufgeteilt. Als letztes Land der IARA wird nach jahrelangen juristischen Streitigkeiten bald auch Albanien seinen Anteil erhalten; damit wird der bei der Bank of England gelagerte, ab 1946 geäufnete Pool hinfällig. Es handelt sich also auch hierbei - entgegen einzelnen Vermutungen in der Presse - nicht um Gold obskurer Herkunft, sondern um für einen ganz bestimmten Zweck gesammelte Reparationsgelder.
Falsche Voraussetzungen der gegenwärtigen Debatte
Die Pressemeldungen der letzten Tage gehen bekanntlich auf eine Anfrage des britischen Abgeordneten Janner zurück; im Visier hatte er ursprünglich die Regierungen Ihrer Majestät, die er verdächtigte, in den Nachkriegsjahren zuwenig dafür getan zu haben, dass deutsche Beute aus jüdischen Quellen wieder aufgetrieben wurde. Die Entrüstung vor allem in der englischen Ã-ffentlichkeit geht auf einen Passus in der Dokumentation zurück, mit der das Foreign Office das damalige Vorgehen erläuterte.
Verwechslung der Währungen
Laut dem 23seitigen Memorandum entglitt («let slip») einem Schweizer Delegierten in Washington die Bemerkung, dass Gold im Wert von 500 Mio. $ aus Deutschland in Schweizer Banken lagert - nach damaligem Wert umgerechnet also etwa 2,2 Mrd. Fr. Beim Pechvogel handelte es sich um den überforderten und verwirrten Schweizer Nationalbankdirektor Hirs anlässlich seiner Blossstellung in Washington. Zerknirscht und kleinlaut stellte er die verzweifelte Frage, ob die Alliierten seine Bank zu ruinieren gedächten, indem sie ihr «this 500 million Swiss francs of gold» abnähmen (Konferenzprotokoll vom 27. März 1946, zitiert nach v. Castelmur, S. 65, Anm. 176). Falls die britischen Forscher nicht eine andere Quelle herangezogen haben, die diesen Widerspruch hervorgerufen hat, liegt also eine Verwechslung vor: Hirs sprach von Schweizerfranken und nicht von amerikanischen Dollars, von denen in der britischen Dokumentation und den auf ihr fussenden Medienberichten (vgl. NZZ vom 11. 9. 96) die Rede ist. Was meinte Hirs, als er diese Zahl fallen liess, nota bene zu einem Zeitpunkt, da die Alliierten die Höhe der Restitutionsforderungen noch gar nicht beziffert hatten? Bereits am 8. März hatte er die Mitdelegierten darüber aufklären müssen, dass die SNB belgisches Gold im Wert von etwa 500 Mio. Fr. (später mit 551 Mio. Fr. präzisiert) angenommen habe, von dem ungefähr ein Drittel nach Spanien und Portugal weiterverkauft worden sei. Die Zahl, die in den Medien diskutiert wird, bezeichnet also den Wert des belgischen Raubgolds in Schweizerfranken - und keine Dollarsumme.
Raubgold
tmn. Mit Raubgold sind die Nationalbankreserven besiegter Staaten und privater Goldbesitz gemeint, die von Deutschland im Zweiten Weltkrieg wider das Völkerrecht konfisziert wurden. Oft wurde das Gold eingeschmolzen, nötigenfalls gereinigt und mit einem Vorkriegsdatum neu geprägt, damit es nicht mehr als Beutegold zu erkennen war. Der Schweizerischen Nationalbank verkaufte die Reichsbank Gold vor allem zur Erfüllung deutscher Verpflichtungen in der Schweiz und gegen Schweizer Franken, welche von neutralen Drittländern eher akzeptiert wurden als Gold aus Deutschland. Mit den Schweizer Devisen erwarben diese Staaten dann dasselbe, nunmehr «schweizerische» Gold, wodurch sie den Pressionen der Alliierten auswichen. Die Ankäufe von deutschem Gold durch die SNB erreichten ihren Höhepunkt 1942/43; über den ganzen Krieg hinweg war der Goldhandel mit den Westmächten gut doppelt so hoch wie mit Deutschland, betraf jedoch kein illegal erworbenes Gold. Eine weitere Drehscheibe für den Handel mit deutschem (Raub-) Gold war die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel (BIZ).
«Safe haven» (Sicherer Hafen)
tmn. Das «Safe haven»-Programm von 1943 sollte verhindern, dass deutsche Guthaben juristischer wie natürlicher Personen dem alliierten Zugriff entzogen wurden, um später revanchistischen Bestrebungen zu dienen, wie dies nach dem Ersten Weltkrieg der Fall gewesen war. Deutsches Kapital sollte nicht in neutralen Ländern, sondern in den Reparationskassen der Alliierten landen. Konkret richtete sich «Safe haven» gegen finanzielle Tarnoperationen und Kapitalflucht; von Deutschen geraubte Guthaben sollten sichergestellt, unrechtmässige Enteignungen rückgängig gemacht werden.
Bei den Umrechnungen der verschiedenen Währungen
wurden die Wechselkurse vom Juni 1939 zugrunde gelegt:
1 $ = Fr. 4.40 (1946: Fr. 4.20)
1 £ = Fr. 20.75
1 RM = 55 Rp.
Hoffe es hilft.:) Wenn es nicht lustig wird, haben wir zumindest die Geschichte aufgefrischt.
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