- Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - R.Deutsch, 26.02.2001, 10:52
- Re: (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) -super Beitrag, Reinhard! oT - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 11:03
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - dottore, 26.02.2001, 12:02
- Re: na also, Problem gelöst - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:12
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - R.Deutsch, 26.02.2001, 13:21
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - dottore, 26.02.2001, 13:56
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-))BGB - R.Deutsch, 26.02.2001, 16:05
- Re: Endgültige und... (Teil-)widerlegung des Debitismus / REINHARD! - JüKü, 26.02.2001, 17:24
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-))BGB - R.Deutsch, 26.02.2001, 16:05
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - dottore, 26.02.2001, 13:56
- Re: Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-)) - nereus, 26.02.2001, 13:11
- Re: Antriebsmotor bei Warengeld - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:48
- Re: Antriebsmotor bei Warengeld - nereus, 26.02.2001, 15:15
- Re: Antriebsmotor bei Warengeld? Ist n i e das Warengeld selbst! - dottore, 26.02.2001, 18:00
- Re: Antriebsmotor bei Warengeld - nereus, 26.02.2001, 15:15
- Re: Antriebsmotor bei Warengeld - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:48
Endgültige und abschließende (Teil-)widerlegung des Debitismus:-))
Das war ja zu erwarten, das dottore und sein Lullaby noch eine Weile rumzappeln und protestieren, aber wir dürfen sie da nicht wieder rauslassen, weil sie sonst weiter Verwirrung stiften, mit dem Vertragsargument. (hoffentlich kommt jetzt nicht gleich wieder der edle Jürgen angeflitzt um hinten ein Türchen aufzumachen)
Zunächst wollen wir aber den beiden etwas Futter geben, damit sie sich beruhigen. Für Kreditgeld gilt der Debitismus natürlich nach wie vor und er liefert eine brilliante Erklärung für die Dynamik des kapitalistischen Prozesses. Er hat es eigentlich gar nicht nötig, eine Alleinherrschaft anzustreben indem er Tausch und Warengeld niedermacht. Aber konzentrieren wir uns auf das Vertragsargument. Dottore schreibt:
Nochmal Tauschbörse, diesmal Flohmarkt. Einer bietet eine antike Vase, der andere eine noch nicht
ausgehandelte Anzahl antiker Münzen. Jeder will natürlich sehen, was der andere da hat.
Fall A: Vase fällt vor der Einigung runter - kaputt. Fällt die Vase dem Münzmenschen runter, muss er sie
"ersetzen" - und da man sich noch nicht über die Zahl der Münzen einig war, eben in"normalem Geld" nach
Gutachten (daher haben solche Tauschbörsen auch immer einen Ob- oder Schiedsmann, ansonsten Gericht).
Fall B: Man ist sich einig und dann fällt bei der Übergabe der Vase selbige runter und ist in Scherben. Und
dann wird der Schuldige (aha - Schuld!) ermittelt und der trägt entweder den Schaden (Vaseneigentümer wars)
ohne Münzen zu kriegen oder der Münzmensch war's und muss die Anzahl Münzen trotzdem ablegen.
Fall C: Vase oder Münzen stellen sich als gefälscht heraus. Dann müssen Vasen oder Münzen zurück gegeben
werden.
Fall D (jetzt delikat): Vase oder Münzen stellen sich als falsch datiert heraus oder nur ein Teil der Münzen ist
gefälscht (und der Münzmensch hat keine echten Ersatzmünzen). Dann kann ja unmöglich in Vase oder
Münzen nachträglich der Tauschvertrag"gekittet" werden. Also? Tauschvertrag muss erfüllt werden und der
Ausgleich, der mit"Nach-Tausch" ja unmöglich ist, geschieht mit"Geld" (notfalls per Gericht).
Klartext: Jeder"Tausch" ist ein Vertrag, der beide Seiten zu Schuldnern macht bzw. gemacht hat.
Das liegt natürlich alles völlig neben der Sache und hat mit dem eigentlichen Tauschvorgang nichts zu tun. Wenn ich dem Mann die Vase zerdeppere hat das mit dem Tauschvorgang genauso wenig zu tun, wie wenn mich dem Mann sein Hund beißt, während der Verhandlung. Der dottore mogelt hier lauter sachfremde Zusammenhänge rein um vom Tauschvorgang abzulenken und den Debitismus zu retten. Wenn alles gut geht und im Moment der Übergabe nicht gerade die Halle zusammenbricht (Oh je, was entstehen da nicht alles für Schuldverhältnisse im Zusammenhang mit diesem Tausch) dann tauschen die beiden Eigentum gegen Eigentum und nicht Eigentum gegen Schuldversprechen. Das ist ja gerade der Witz bei Gold als Geld, dass es eben keine Schuld ist. Ich bezahle nicht mit einer Schuld, die Rechnung bleibt nicht offen, niemand wird zum Schuldner, sondern es werden zwei in der Vergangenheit bereits erbrachte Leistungen (Vase und Münze) ausgetauscht und damit ist das Geschäft abgeschlossen. Der Vasenfritze hat eine bereits erbrachte Leistung (Münze) in der Hand und nicht ein Leistungsversprechen (Schuldschein).
Also bei Kreditgeld wird mit einer für die Zukunft versprochenen Leistung bezahlt (Debitismus), bei Warengeld mit einer in der Vergangenheit bereits erbrachten Leistung (Tausch). Es gibt beides nebeneinander.
Wenn er jetzt mit dem Argument entschlüpfen will, die Münze müsse vorfinanziert werden, machen wir das Türchen auch noch zu. (brav Lullaby - nicht knurren)
Gruß vom Dompteur
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