- dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - d.o.c., 27.02.2001, 13:53
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - HiddenBit, 27.02.2001, 14:18
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - Turon, 27.02.2001, 14:27
- wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - buckfish, 27.02.2001, 16:15
- Re: wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - JüKü, 27.02.2001, 16:50
- wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - buckfish, 27.02.2001, 16:15
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - JüKü, 27.02.2001, 14:32
- Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! - d.o.c., 27.02.2001, 15:21
- finde mit mal ne Bank, die Optionsscheine so schnell einlöst.. - YIHI, 27.02.2001, 15:40
- Re: Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! - JüKü, 27.02.2001, 16:56
- Re: Danke - d.o.c., 27.02.2001, 19:05
- Ich könnte Citi-OS-Geschäftsbedingungen zufaxen (Stand Sommer 99). (owT) - Harry-2, 27.02.2001, 20:24
- Re: Danke - d.o.c., 27.02.2001, 19:05
Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen
>Hi,
>ich möchte im März (entgegen meiner Gewohnheit) eine kleine Position SP-Puts als Crash-Absicherung bis kurz vor den Verfall halten. Diese würden dann deutlich ins Geld laufen. Da ich befürchte, dass die Citibank im Falle eines Crash das Telefon in den Kühlschrank stellt und die Datenleitung kappt, käme m.E. evtl. eine Ausübung der Option in Frage, die ich gegenüber der Depotbank erklären würde (deshalb auch die kurze Laufzeit ohne Zeitprämie).
>Meine Frage:
>Welcher Indexkurs bildet bei Ausübung des Optionsscheins (amerikanisch) während der Laufzeit die Grundlage für die Berechnung des Differenzwerts zwischen Basispreis und Kurs?
Ausübungstag 12Uhr (oder wars 13Uhr) - beim S&P nicht so wichtig
Dollarkurs beachten
>- der Kurs zum Zeitpunkt meiner Ausübung (Erklärung gegenüber der Depotbank?)
Eine Woche vorher kann man den Schein, wenn überhaupt- nur noch außerbörslich handeln. Ansonsten gilt der Kurs den Deine Bank mit der Citi aushandelt und nicht der Preis zum Zeitpunkt Deines Bankanrufes....
>- der Kurs zu dem Zeitpunkt, an dem meine Erklärung von der Depotbank an die Citibank weitergeleitet ist (setzt wieder die Erreichbarkeit der Citi voraus)
>- der Kurs, mit dem mich die Citibank nach eigenem Gutdünken maximal über den Tisch ziehen kann.
Am besten ist ein Besuch bei der bank - oder ein"Dreiecksgespräch mit dem Citibank-Makler. Man bekommt einen Preis genannt - der gilt beim"JA" - sagen dann auch....
>Ich rechne ja eher mit der letzten Variante, aber vielleicht hat jemand von Euch hier praktische Erfahrungen oder kennt die Rechtslage.
>Thx und Grüße
>d.o.c
Grüße UWE!
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