- dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - d.o.c., 27.02.2001, 13:53
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - HiddenBit, 27.02.2001, 14:18
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - Turon, 27.02.2001, 14:27
- wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - buckfish, 27.02.2001, 16:15
- Re: wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - JüKü, 27.02.2001, 16:50
- wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? - buckfish, 27.02.2001, 16:15
- Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen - JüKü, 27.02.2001, 14:32
- Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! - d.o.c., 27.02.2001, 15:21
- finde mit mal ne Bank, die Optionsscheine so schnell einlöst.. - YIHI, 27.02.2001, 15:40
- Re: Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! - JüKü, 27.02.2001, 16:56
- Re: Danke - d.o.c., 27.02.2001, 19:05
- Ich könnte Citi-OS-Geschäftsbedingungen zufaxen (Stand Sommer 99). (owT) - Harry-2, 27.02.2001, 20:24
- Re: Danke - d.o.c., 27.02.2001, 19:05
Re: Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)!
>>Hi,
>danke für Eure Antworten,
>aber ich denke ich muß die Fragestellung / mein Problem noch einmal präzisieren:
>Wenn der SP im Rahmen eines Crash z.B. auf 1000 absackt und ich habe einen Schein Basis 1100, dann hat er einen inneren Wert von 1 DM. Falls die Citi einen Kurs stellen würde, könnte ich ggf. wegen der Volatilität auch mehr dafür bekommen.
>Meine Befürchtung ist, dass während des Crash die Citi eben nicht bereit ist, einen Kurs zu stellen, bzw. den Schein abzunehmen, sondern solange wartet, bis der Index nach Handelsstopp, Rebound etc. wieder auf 1080/1100 steht, und dann erst wieder Kurstaxen in der Region 0,25 G stellt, wenn die ersten Wolken verzogen sind.
>Da der Schein bei Ausübung (nicht am Verfall, sondern amerikanisch zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit) zum Bezug des Differenzpreises zwischen Basispreis 1100 und dem Indexstand (je nach Berechnungszeitpunkt 1000 oder 1080/1100 in obigem Beispiel), d. h. also zum Bezug des inneren Wertes berechtigt, zielt meine Frage darauf ab, den Emi ggf. durch die AUSÜBUNG zum für mich günstigen Zeitpunkt, doch zur Erstattung eines hohen inneren Werts zu zwingen, obwohl der VERKAUF in diesem Moment an den Emi nicht möglich ist.
>JüKü, du hast Recht, am Prospekt führt da kein Weg vorbei, aber ob mein praktisches Problem darin geregelt ist, wage ich zu bezweifeln. Da würde sich der Emi ja dann selbst an ein für ihn evtl. ungünstiges Verfahren binden.
>d.o.c
Beim Ausüben MÜSSEN sie reagieren, sonst käme es einem Betrug gleich! Je nach Broker muss die Ausübungsorder bis 12 oder 16 Uhr bei ihm sein (z. B. Fax), damit sie am nächsten Tag ausgeführt wird. Und für die Ausführung gelten dann exakt die Bedingungen des Prospekts, in denen der dann geltende Indexstand, Währungskurs etc. geregelt sind. Im obigen Beispiel ist der innere Wert übrigens 1 USD, nicht 1 DM oder 1 Euro. Bei Ausübung bekommt man also nur den inneren Wert, nicht den Kurs, der aufgrund von Restlaufzeit und Volatilität höher ist (oder mindestens gleich).
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