- Streitgespräch Stefan, Läufer &Co. vs. dottore, H/S &Co., Vorschlag - Baldur der Ketzer, 16.03.2001, 15:30
- Re: Streitgespräch Stefan, Läufer &Co. vs. dottore, H/S &Co., Vorschlag - Harald, 16.03.2001, 15:45
- dottores Position - aus meiner Sicht. - SchlauFuchs, 16.03.2001, 15:53
- Wetten auf Rechthaben....... - wheely, 16.03.2001, 16:46
- Re: Wetten auf Rechthaben....... - SchlauFuchs, 16.03.2001, 16:56
- Re: Vorschlag abgelehnt! - dottore, 16.03.2001, 17:02
- Re: Vorschlag abgelehnt! - dottore, 16.03.2001, 17:32
- Ahh, das wird ein Guetsle - Hardy, 16.03.2001, 18:19
- Re: Streitgespräch Stefan, Läufer &Co. vs. dottore, H/S &Co., Vorschlag - Harald, 16.03.2001, 15:45
Ahh, das wird ein Guetsle
>*) Hier das von mir geplante Procedere: Ich werde ein auf Euro lautendes Konto unterhalten. Dann werde ich das Konto gegen Barauszahlung in Euro auflösen. Dann wird mir die Geschäftsbank Euro-Noten aushändigen. Dann werde ich um schriftliche Bestätigung ersuchen, dass die Noten auch tatsächlich von der EZB ausgegeben wurden, denn auf den Noten steht unbezweifelbar EZB. Die Geschäftsbank wird das nicht bestätigen können oder wollen. Ich werde die Bank auf Auszahlung von Euronoten verklagen, die nachweisbar von der EZB in Umlauf gebracht wurden. Klage und Verlauf der Klage werden publik gemacht.
Warum dir denn die Mühe machen & ein Konto auf € eröffnen? Du gehst zu deiner örtlichen Kantonalbank & bestellst dir für den nächsten Trip nach Dütschland die Euronoten, als Sorten...
Nur, was ist wenn dein Bankdirektor so kaltschnäuzig ist um zu sagen"gib dem armen Irren doch seine Bestätigung, egal was er meint" & der uninformiert genug ist um dabei noch ein gutes Gewissen zu haben?
Dann ein paar bescheidene Fragen:
Wenn die wenigsten von denen von der EZB ausgegeben wurden - who the f... gibt sie dann aus?
Wenn die Euroländer erklären: alles wo EZB mit Düsentriebs Wilhelm draufsteht, ist auch EZB drin, egal wer die Dinger ausgegeben hat, dann sind diese Scheine
"echt", & dann passiert folgendes:
- du klagst gegen die Bank, weil die Scheine nicht"echt" sind. Beweislast fĂĽr ErfĂĽllung - Lieferung echten Geldes - hat die Bank. 1:0 fĂĽr dich, aber
- entweder gerätst du an einen Richter, der fleißig das JüKüForum liest, ein e-gold-Konto hat, R.Deutsch gut findet & unsere Definition von Falschgeld versteht, dann wird der Richter sagen:
"werter dottore, Sie haben recht, alles Falschgeld. Nur haben Sie von der Bank etwas verlangt, das es nicht gibt. Sie haben mit der Bank einen Vertrag über eine von Anfang an unmmögliche Leistung geschlossen, & solche Verträge sind nichtig. Die Bank muss ihnen nichts liefern"
- oder du gerätst an einen von unserer Diskussion völlig unbeleckten Richter, der als erstes dich auf deine Prozessfähigkeit überprüft & dann sagt."werter Dottore, jeder hat nach deutschem Grundgesetz Anspruch auf den gesetzlichen Richter. & der bin ich nicht. Zuständig ist mein Kollege vom Vormundschaftsgericht". Dann rettet dich nur einer. Baldur aus dem Ketzerland, der sich sehr gut mit der Gültigkeit des Grundgesetzes & ähnlichen Perlen des Staatsrechtes auskennt...
Aber vertief doch mal ruhig die Idee weiter, dottore. Jeder unmögliche Gedanke ist es wert, gedacht zu werden...
Hardy (kein dottore, weil er drei viertel seines Studentenlebens auf Baustellen zubrachte)
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