- Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 10:56
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Jochen, 01.04.2001, 11:20
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 11:12
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 13:53
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - R.Deutsch, 01.04.2001, 16:12
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 17:55
- Re: Jochen - Gnadenstoß:-) - R.Deutsch, 01.04.2001, 18:21
- Re: Gnadenstoß - für wen? - Jochen, 01.04.2001, 18:47
- Re: Jochen - Gnadenstoß:-) - R.Deutsch, 01.04.2001, 18:21
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 17:55
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - R.Deutsch, 01.04.2001, 16:12
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- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 11:12
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Reinhard - Dimi, 02.04.2001, 10:44
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Jochen, 01.04.2001, 11:20
Re: Nochmal Eigentum und Besitz
Hi Reinhard,
> Mal so gefragt: Ist Eigentum ein realer Gegenstand? Ist ein Vertrag ein realer Gegenstand? Nein. Ist eine Forderung ein
> realer Gegenstand? Nein. Alle diese Rechtstitel drehen sich um Gegenstände/Dienstleistungen, sind aber nicht diese Dinge
> selber. Wenn nun Geld eine umlauffähig gemachte Forderung ist, so ist Geld niemals eine reale Sache, sondern
> beschreibt nur diese, ebenso wie das Eigentumszertifikat, die Grundbucheintragung ja nicht das Grundstück selbst sind,
> sondern nur der Anspruch darauf.
>Kannst Du in dem Anspruch wohnen?
Nein.
>Es handelt sich immer um Verfügungen über reale Dinge.
Ja.
> Eigentum"an sich" gibt es nicht,
Ja.
> was sollte das sein,
Keine Ahnung.
>sondern nur Eigentum an einer Sache.
Ja.
Genau das habe ich aber auch geschrieben. Das heißt aber, Eigentum ist nicht die Sache selbst. Der Besitz einer Sache ist nicht das Eigentum an einer Sache. Das hatten wir zwar schon x-mal, trotzdem nochmal.
Der Witz bei H/S ist doch, daß der Eigentumstitel und nicht der Besitz verpfändet wird. Nur Eigentum kann beliehen werden, Besitz niemals.
Der Eigentumstitel bezieht sich auf das Grundstück oder was auch immer. Aber der Eigentumstitel bedeutet eben"nur" einen Rechtstitel. Daß aus einem Vertrag eine Sachleistung folgen kann, ist ebenso klar. Aber der Vertrag selbst ist keine Sache.
Was folgt daraus? Wenn Eigentum belastet wird, so ist dieser Vorgang ein Rechtsvorgang. Wird dieser Rechtsvorgang umlauffähig gemacht (Geld), so ist es immer noch ein Rechtsvorgang.
Gruß
Jochen
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