- Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 10:56
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Jochen, 01.04.2001, 11:20
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 11:12
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 13:53
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - R.Deutsch, 01.04.2001, 16:12
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 17:55
- Re: Jochen - Gnadenstoß:-) - R.Deutsch, 01.04.2001, 18:21
- Re: Gnadenstoß - für wen? - Jochen, 01.04.2001, 18:47
- Re: Jochen - Gnadenstoß:-) - R.Deutsch, 01.04.2001, 18:21
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 17:55
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - R.Deutsch, 01.04.2001, 16:12
- Re: Nochmal Eigentum und Besitz - Jochen, 01.04.2001, 13:53
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - R.Deutsch, 01.04.2001, 11:12
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Reinhard - Dimi, 02.04.2001, 10:44
- Re: Was ist das Maß eine Falschwährung? - Jochen, 01.04.2001, 11:20
Re: Nochmal Eigentum und Besitz
>Lieber Jochen,
>Du schreibst:
> Was folgt daraus? Wenn Eigentum belastet wird, so ist dieser Vorgang ein Rechtsvorgang. Wird dieser Rechtsvorgang
> umlauffähig gemacht (Geld), so ist es immer noch ein Rechtsvorgang.
>nicht der Rechtsvorgang wird umlauffähig gemacht, sondern das Eigentum. Wenn Geld eine umlauffähig gemachte Forderung ist, so entsteht doch sofort die Frage - Forderung worauf? Du willst doch keinen Rechtsvorgang haben, sondern das Eigentum an einer Sache. Mit dem Rechtsvorgang wird nur das Eigentum transportiert (übertragen).
Ja, gut formuliert. Wenn das Eigentum übertragen wird, wird halt nicht die Sache/der Besitz übertragen.
Gruß
Jochen
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: