- Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! Ja, Reinhard, ich fange selbst damit an! - dottore, 13.04.2001, 17:57
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - FRAGE VON JÜKÜ, 13.04.2001, 18:25
- NACHTRAG: Re: Tut Eure Pflicht - - JÜKÜ, 13.04.2001, 18:28
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - dottore, 13.04.2001, 19:07
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - JÜKÜ, 13.04.2001, 19:28
- Re: Ein bemerkenswertes Dokument von Verantwortungslosigkeit - R.Deutsch, 13.04.2001, 21:48
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! Ja, Reinhard, ich fange selbst damit an! - Diogenes, 14.04.2001, 14:13
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! - die Blechdinger für Diogenes - Toni, 14.04.2001, 15:32
- Heißen Dank Toni - Diogenes, 16.04.2001, 13:32
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! - die Blechdinger für Diogenes - Toni, 14.04.2001, 15:32
- Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - ufi, 24.04.2001, 14:41
- Ich weigere mich Papiergeld anzunehmen, weil - Turon, 24.04.2001, 14:59
- Du kannst verklagt werden, - Firmian, 24.04.2001, 15:31
- Na und? Ich will ja das Geschäft durchführen - Turon, 24.04.2001, 15:34
- Re: Du kannst verklagt werden, - Sascha, 24.04.2001, 15:48
- Du kannst verklagt werden, - Firmian, 24.04.2001, 15:31
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - Campo, 24.04.2001, 16:08
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - richie, 24.04.2001, 16:16
- Es gab da mal einen Fall, wo einer seine Steuern bar bezahlt hat, mit 20 Schubka - El Sheik, 24.04.2001, 16:54
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - richie, 24.04.2001, 16:16
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel - oh, doch! Für ges. Zahlungen - dottore, 24.04.2001, 18:24
- Ich weigere mich Papiergeld anzunehmen, weil - Turon, 24.04.2001, 14:59
- Lieber dottore:....ich habs nicht kapiert... Hyperinflation: cui bono? - boso, 25.04.2001, 22:07
- dottore meint damit - Turon, 25.04.2001, 22:37
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - boso, 25.04.2001, 22:40
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - Ecki1, 25.04.2001, 22:51
- Re: Genau das! Danke. Münzgewinn massiv und Staatsentschuldung - dottore, 26.04.2001, 07:34
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - boso, 25.04.2001, 22:40
- Re: Was willst Du: Staatsbankrott oder Hyperinflation? Tertium non datur! (owT) - dottore, 26.04.2001, 07:35
- Staatsbankrott /Hyperinflation-Tertium non datur!-Doch: DIE GOLDENE LÃ-SUNGdesPCM - boso, 26.04.2001, 21:08
- Re: Nix spricht dagegen, boso - außer eben dem Neid und der Umverteilung... - dottore, 26.04.2001, 22:27
- Staatsbankrott /Hyperinflation-Tertium non datur!-Doch: DIE GOLDENE LÃ-SUNGdesPCM - boso, 26.04.2001, 21:08
- dottore meint damit - Turon, 25.04.2001, 22:37
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - FRAGE VON JÜKÜ, 13.04.2001, 18:25
Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel.
>Die Annahmen von Münzen kann jeder zu jeder Zeit verweigern, während die Annahme von Papiergeld nicht verweigert werden KANN. Dies ist zumindest bis dato der Fall.
>Deshalb werden die Scheine ja auch von der Bundesbank gedruckt und die Münzen vom Bundesfinanzminister.
>So zumindest habe ich das mal in der Schule gelernt.
>Gruß
>ufi
Hi,
hören wir doch mal, was die Sparkasse Oberhausen dazu sagt:
"Das Wesen des Geldes kann nur aus seinen Funktionen erklärt werden:
Geld ist allgemeines Tausch- und Zahlungsmittel
Mit Geld kann man Güter kaufen - man tauscht Geld für Güter ein. Täglich erleben wir zahlreiche Tauschvorgänge in jedem Geschäft beim Einkauf von Gütern - oder wenn man Geld für Dienstleistungen eintauscht (z.B. Haareschneiden beim Friseur, Mieten einer Wohnung, eines Hotelzimmers, Fahrt mit der Straßenbahn, mit dem Taxi usw.). Mit Geld werden aber auch Darlehen und Kredite gegeben, Schulden getilgt und Steuern bezahlt. Das sind Vorgänge, die mit der Geldsphäre verbunden sind, ohne daß Güter in Erscheinung treten. Man muß daher dem Geld auch die Rolle eines"allgemeinen Zahlungsmittels" zuordnen. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, Annahmepflicht besteht bei Münzen jedoch nur in beschränktem Umfang. Auf Pfennig lautende Münzen (1, 2, 5, 10, 50 Pfennig) müssen bis 5 DM angenommen werden, auf DM lautende Scheidemünzen bis zum Gegenwert von 20 DM. Für Banknoten besteht unbegrenzte Annahmepflicht."
Fragt sich jetzt noch: ob man 200 einzelne Pfennige nicht ablehnen darf, sehr wohl aber 5 5-DM-Stücke?? Jedenfalls lese ich dies aus o.g. Zitat raus.
viele Grüße
Campo
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: