- Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! Ja, Reinhard, ich fange selbst damit an! - dottore, 13.04.2001, 17:57
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - FRAGE VON JÜKÜ, 13.04.2001, 18:25
- NACHTRAG: Re: Tut Eure Pflicht - - JÜKÜ, 13.04.2001, 18:28
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - dottore, 13.04.2001, 19:07
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - JÜKÜ, 13.04.2001, 19:28
- Re: Ein bemerkenswertes Dokument von Verantwortungslosigkeit - R.Deutsch, 13.04.2001, 21:48
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! Ja, Reinhard, ich fange selbst damit an! - Diogenes, 14.04.2001, 14:13
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! - die Blechdinger für Diogenes - Toni, 14.04.2001, 15:32
- Heißen Dank Toni - Diogenes, 16.04.2001, 13:32
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! - die Blechdinger für Diogenes - Toni, 14.04.2001, 15:32
- Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - ufi, 24.04.2001, 14:41
- Ich weigere mich Papiergeld anzunehmen, weil - Turon, 24.04.2001, 14:59
- Du kannst verklagt werden, - Firmian, 24.04.2001, 15:31
- Na und? Ich will ja das Geschäft durchführen - Turon, 24.04.2001, 15:34
- Re: Du kannst verklagt werden, - Sascha, 24.04.2001, 15:48
- Du kannst verklagt werden, - Firmian, 24.04.2001, 15:31
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - Campo, 24.04.2001, 16:08
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - richie, 24.04.2001, 16:16
- Es gab da mal einen Fall, wo einer seine Steuern bar bezahlt hat, mit 20 Schubka - El Sheik, 24.04.2001, 16:54
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel. - richie, 24.04.2001, 16:16
- Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel - oh, doch! Für ges. Zahlungen - dottore, 24.04.2001, 18:24
- Ich weigere mich Papiergeld anzunehmen, weil - Turon, 24.04.2001, 14:59
- Lieber dottore:....ich habs nicht kapiert... Hyperinflation: cui bono? - boso, 25.04.2001, 22:07
- dottore meint damit - Turon, 25.04.2001, 22:37
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - boso, 25.04.2001, 22:40
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - Ecki1, 25.04.2001, 22:51
- Re: Genau das! Danke. Münzgewinn massiv und Staatsentschuldung - dottore, 26.04.2001, 07:34
- Re: dottore meint damit.... meine 2 Fragen bleiben! - boso, 25.04.2001, 22:40
- Re: Was willst Du: Staatsbankrott oder Hyperinflation? Tertium non datur! (owT) - dottore, 26.04.2001, 07:35
- Staatsbankrott /Hyperinflation-Tertium non datur!-Doch: DIE GOLDENE LÃ-SUNGdesPCM - boso, 26.04.2001, 21:08
- Re: Nix spricht dagegen, boso - außer eben dem Neid und der Umverteilung... - dottore, 26.04.2001, 22:27
- Staatsbankrott /Hyperinflation-Tertium non datur!-Doch: DIE GOLDENE LÃ-SUNGdesPCM - boso, 26.04.2001, 21:08
- dottore meint damit - Turon, 25.04.2001, 22:37
- Re: Tut Eure Pflicht - druckt Geld Leute! /DER HAMMER... - FRAGE VON JÜKÜ, 13.04.2001, 18:25
Re: Münzen sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel - oh, doch! Für ges. Zahlungen
>Die Annahmen von Münzen kann jeder zu jeder Zeit verweigern, während die Annahme von Papiergeld nicht verweigert werden KANN. Dies ist zumindest bis dato der Fall.
>Deshalb werden die Scheine ja auch von der Bundesbank gedruckt und die Münzen vom Bundesfinanzminister.
>So zumindest habe ich das mal in der Schule gelernt.
>Gruß
>ufi
Hi, ufi,
Scheidemünzen müssen an allen öffentlichen Kassen und bei allen Banken in unbegrenzter Höhe angenmmen werden. Die öffentlichen Kassen, weil sie ein mit Hoheitszeichen versehenes Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen(verfassungsrechtliche Gründe).
Banken, weil Einzahlungen bei Banken keine"Bezahlungen" sind, d.h. mit ihnen wird kein bereits durch privaten Kontrakt aufgebautes Schuldverhältnis zum Erlöschen gebracht. Banken dürfen allerdings eine Bearbeitungsgebühr (Zählen, Rollen usw.) verlangen.
Ansonsten müssen LZBs Scheidemünzen in jeder beliebigen Höhe entweder in Banknoten umtauschen bzw. sie Kunden, die bei ihnen ein Konto unterhalten entsprechend gut schreiben.
Münzen sind mit den bekannten Einschränkungen unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel und müssen bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen in unbegrenzter Höhe angenommen werden (Steuern, Sozialabgaben usw.).
Bei der Mehrwertsteuer ergab sich vor Jahren das Problem, sie ebenfalls in Scheidemünzen bezahlen zu dürfen.
Um dies zu verhindern, sind alle Geschäftsleute gezwungen, die Preise ihrer Waren inklusive MWSt. auszuweisen. Der gesonderte Ausweis auf Rechnungen gilt nur zur"Information" des Kunden bzw. zur Erleichterung der Buchführung (MWSt. ist keine Allphasenumsatzsteuer, sondern wird gesondert verbucht, um sie mit bezahlter MWSt. verrechnen zu können).
Deshalb sind auch alle sonstigen Verbrauchsteuern (Zigaretten, Branntwein usw.) im Preis enthalten. Erbschaftsteuern, Einkommensteuern usw. dagegen können jederzeit in voller Höhe in Scheidemünzen bezahlt werden.
Soweit die von mir soeben recherchierte aktuelle Rechtslage.
Guten Gruß
d.
Habe inzwischen meiner Bank in D mitgeteilt, dass ich per 2.1. 2002 einen sehr (!) hohen Betrag in neuen Euro-Münzen benötige. Die hirnen jetzt mit Hilfe der LZB rum, was sie machen sollen.
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