- "hallo" hat einen schönen Links zur ETH Zürich bei systemfehler reingestellt: - dottore, 26.04.2001, 19:29
- Re:"hallo" hat einen schönen LINK zum klicken reingestellt: Ein Service von: - I_have_a_dream, 26.04.2001, 23:47
- Re:"hallo" hat einen schönen Links zur ETH Zürich bei systemfehler reingestellt: - FlyingCondor, 27.04.2001, 00:49
- Re: Nur der Geldschein (!) selbst ist eine Sache: - dottore, 27.04.2001, 10:37
- Warum soll man nur Sachen verleihen können? - FlyingCondor, 27.04.2001, 19:51
- Re: Warum soll man nur Sachen verleihen können? - dottore, 27.04.2001, 20:29
- Langsam beginne ich dich zu verstehen... - FlyingCondor, 27.04.2001, 23:49
- Re: Warum soll man nur Sachen verleihen können? - dottore, 27.04.2001, 20:29
- Warum soll man nur Sachen verleihen können? - FlyingCondor, 27.04.2001, 19:51
- Re: Nur der Geldschein (!) selbst ist eine Sache: - dottore, 27.04.2001, 10:37
Re: Nur der Geldschein (!) selbst ist eine Sache:
>>http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
>>Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
>>Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
>Vielleicht eine totale Outerfrage, aber fragen kostet ja nichts...
>Was ist an diesem Vergleich falsch? Es ist ja schließlich ein Vergleich, und Vergleiche sollen Funktions- oder Prinzip-Ähnlichkeiten zwischen zwei Systemen aufzeigen, die im Detail dann doch unterschiedlich sein können.
>Person A besitzt X und leiht X an Person B weiter. Da A aber mit X durchaus Besseres anfangen könnte als es zu verleihen, bekommt es die genannte Entschädigung Y.
Leihen geht nur mit Sachen (also Sachenrecht). Geld ist aber keine Sache, sondern eine Schuld, bzw. Forderung (Schuldrecht).
Da kannst natürlich Banknoten verleihen. Dann musst Du Dir die Nummer aufschreiben und dann kannst Du verlangen, dass Dir genau dieser Schein mit dieser Nummer zurückgegeben wird.
Dies entspricht aber nicht der wirtschaftlichen Wirklichkeit.
Das"Verleihen" von Geld ist daher immer die Zession einer Forderung (Gläubigerwechsel). Und deshalb kannst Du anschließend, sollte nicht zurückgezahlt werden, immer nur nach Schuldrecht (!) klagen, niemals nach Sachenrecht (es sei denn der theoretische Fall oben), also niemals auf Rückgabe des konkret verliehenen Geldscheins.
Bei Miete, Leihe, Pacht usw. kriege ich genau das vermietete usw. Objekt zurück. Einfaches Sachenrecht. Aber Geld ist eben keine Sache. Die"Sache" ist die Banknote, aber die dokumentiert nur eine bereits existente Schuld. Daher ja auch"Note" (= Nota, Notiz über die bereits existierende Schuld).
Klarer jetzt?
Gruß
d.
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