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- Der BdV ist klasse: David gegen Goliath. Oder ist es eine Hydra? - Heller, 09.05.2001, 12:17
- Entsicherung? Was ist das bitte genau? oT - Talleyrand, 09.05.2001, 12:29
- Re: Risiken selbst richtig einschätzen und auf sich nehmen. mkT - Ecki1, 09.05.2001, 15:54
- Re: Risiken selbst richtig einschätzen und auf sich nehmen. mkT - le chat, 09.05.2001, 16:16
- Re: Genau meine Meinung! Gruss: Ecki [owT] - Ecki1, 09.05.2001, 16:45
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BGH stärkt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen
Karlsruhe (vwd/AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln zur
vorzeitigen Kündigung oder zeitweisen Aussetzung von Lebensversicherungen
für ungültig erklärt, weil den Versicherten die dabei entstehenden
wirtschaftlichen Nachteile verschleiert werden. Das am Mittwoch in Karlsruhe
ergangene Grundsatzurteil betrifft nach Angaben des klagenden Bundes der
Versicherten (BdV) nahezu alle seit 1995 geschlossenen Lebens- und
Rentenversicherungen. Der BGH kippte zudem eine Klausel, mit der Kosten für
den Vertragsabschluss oder Provisionen an den Agenten bei einer Kündigung
auf den Versicherten abgewälzt werden.
Die vom BdV angegriffene Regelung zur Bererechnung der
Überschussermittlung und - beteiligung hielt dagegen vor dem BGH stand. Nach
BdV-Schätzungen werden jährlich etwa 40 Prozent der rund zehn Millionen
Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt. (AZ: IV ZR 121/00) Der BdV hatte
gegen die Allianz Lebensversicheurngs-AG, Stuttgart, und gegen die
Nürnberger Lebensversicherungs AG wegen der Intransparenz der umstrittenen
Klauseln geklagt. Bei der Allianz heißt es etwa zum fälligen Rückkaufswert
bei einer Kündigung, er werde"nach anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik berechnet".
Der BdV kritisierte, dass mit solch einer Klausel der Rückkaufswert
"weitgehend beliebig" berechnet werden könne. Der BGH folgte dieser Ansicht
und kritisierte, dass ein Versicherungsnehmer, der nach zwei Jahren kündige,
nur mit Mühen herausfinden könne, dass er nichts ausbezahlt bekommt und
seine Beiträge voll verloren seien. Die vom BdV vor allem angegriffenen
Klauseln zur Überschussermittlung sind nach Ansicht des BGH rechtens, weil
darin die"Quellen aufgezeigt" würden, aus denen Überschüsse erzielt werden
könnten. Darüber hinaus werde deutlich gemacht, dass künftig zu erzielende
Überschüsse unterschiedlich hoch ausfallen können. Zu weiteren Erläuterungen
sei der Versicherer nicht verpflichtet.
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