- ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! - dottore, 12.07.2000, 17:51
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! - Luke, 12.07.2000, 18:47
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! - Josef, 12.07.2000, 18:54
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! - Josef, 12.07.2000, 19:23
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! EXTREMGEFAHR!!! - dottore, 12.07.2000, 22:15
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! EXTREMGEFAHR!!! - Kamtschatkabär, 12.07.2000, 22:31
- Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!! - Luke, 12.07.2000, 18:47
Re: ACHTUNG - KREDITGEFÄHRDUNG!!!
>
>... und zu der Thematik von vorhin läuft in einer großen Zeitung gerade ein
>WARNHINWEIS / EILT SEHR!!! (wörtlich)
>ein. Darin stellt sich eine hochangesehene Kanzlei (München, Peking, Zug, Zürich, New York usw.) als Rechtsvertreterin der Fa. DCI AG vor und weist daraufhin, dass bestimmte (mir nicht näher bekannte) Publikationen der DCI AG Schaden zufügen werden. Und dass man dagegen mit allen Mittel zu Feld ziehen würde.
>Tatbestand: Kreditgefährung und sittenwidrige Schädigung nach §§ 824, 826 BGB.
>Da m.E. (bin aber keine Anwalt) so etwas durchaus auch für die Veröffentlichung von"Todeslisten" gelten dürfte, geht es also demnächst hoch her in deutschen Gerichtsfluren.
>Ich erlaube mir gleich an dieser Stelle den Hinweis, dass ich hier Todeslisten immer erst hereinstelle, nachdem sie veröffentlicht worden sind. Die Todesliste von CAPITAL lief vorhin ganz offiziell und für jedermann nachlesbar über die Nachrichtenagentur Reuters (meine Freunde von heute morgen).
>d.
Hi dottore,
nach § 824 Abs. 1 BGB macht sich nur derjenige schadensersatzpflichtig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden. Ich gehe mal von aus, daß Platow und Konsorten nicht die Unwahrheit über die Unternehmen behauptet haben. Auch dürften sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Hätten sie bloss fahrlässig die Unternehmen als"Todeskanditaten" bezeichnet, dann fällt gemäss Abs. 2 die Schadensersatzpflicht weg, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung gehabt hatte. Hier hat Platow sich an Leute gewendet, die sich für die Börse interessieren. Investoren haben natürlich ein Interesse, durch die Medien auch kritisch über den Zustand von Unternehmen unterrichtet zu werden. Als problematisch sehe ich lediglich die Bezeichnungen"Todeskanditaten" und"Todesliste" an. Hier könnte eventuell § 826 BGB greifen, der sehr schwammig formuliert ist und den Richtern weiten Spielraum lässt. Trotzdem schätze ich als kleiner Jura-Student die Chancen der Klägerin als sehr gering an, daß hier die Medienunternehmen Schadensersatz zahlen müssen.
Viele Grüsse
Luke
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