- Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 15.05.2001, 16:09
- *g* (owT) - Lentas, 15.05.2001, 16:16
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - Talleyrand, 15.05.2001, 16:21
- ???????? - Frank1, 15.05.2001, 16:23
- Re:???????? - JüKü, 15.05.2001, 17:59
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - ManfredF, 15.05.2001, 16:28
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 15.05.2001, 20:10
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - PuppetMaster, 15.05.2001, 20:19
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - ManfredF, 15.05.2001, 20:30
- Re: Euro-Münzen - Jochen, 15.05.2001, 21:48
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 15.05.2001, 22:48
- Re: Ach, Läufer, laß es doch einfach sein.....verdien lieber mal redlich Geld - Baldur der Ketzer, 15.05.2001, 23:51
- Re: Ach, Läufer, laß es doch einfach sein.....verdien lieber mal redlich Geld - Sascha, 16.05.2001, 00:05
- Klarstellung und Bitte um Hilfe - franco, 16.05.2001, 02:18
- Re: Klarstellung und Bitte um Hilfe / Gelbe Karte - JÜKÜ, 16.05.2001, 08:16
- Re: Klarstellung - gut gekontert - Baldur der Ketzer, 16.05.2001, 10:48
- Re: Klarstellung und Bitte um Hilfe - dottore, 16.05.2001, 13:28
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - dottore, 16.05.2001, 17:07
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 17.05.2001, 02:35
- Re: @Prof. Läufer / Ist Paul C. Martin meschugge? - JÜKÜ, 17.05.2001, 08:30
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? Und ob! - dottore, 17.05.2001, 14:12
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? Und ob! - Talleyrand, 17.05.2001, 14:24
- Re: Mundus decipi vult! - dottore, 17.05.2001, 16:01
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? Und ob! - Talleyrand, 17.05.2001, 14:24
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 17.05.2001, 02:35
- Re: Ach, Läufer, laß es doch einfach sein.....verdien lieber mal redlich Geld - Baldur der Ketzer, 15.05.2001, 23:51
- Re: Ist Paul C. Martin meschugge? - franco, 15.05.2001, 20:10
Re: Ist Paul C. Martin meschugge? Und ob!
Sehr geehrter Herr Professor Läufer,
ich danke Ihnen sehr für die kritischen Anmerkungen und darf meine Sicht der Dinge noch einmal darstellen bzw. auf Ihre Einwände antworten:
>Der Begriff der Seignorage beschränkt sich nicht auf den Münzgewinn. Der Münzgewinn ist nur eine Teilmenge der Seignorage. Das gehört zu den Basics. Sie scheinen zwar im Spelling von Namen die Nase vorn zu haben, aber hier liegen Sie schief.
"Seigniorage" (sic) ist immer und überall ausschließlich der Münzgewinn, also die Differenz zwischen Nominal und Herstellkosten. Eine Seigniorage außerhalb des Münzgewinns gibt es meines Wissens nicht. Aber vielleicht können Sie mir eine nennen?
>Die Herstellkosten einer 100-Euro-Note liegen bei ca. 20 Cents. Dann wäre die"Seignorage" (Seignorage-"Gewinn" ist doppelt-gemoppelt) also 99,80 Euro. Das wäre dann noch viel besser, um den Staat zu entschulden.
>Doppelt-gemoppelt? Nein, denn es gibt auch Seignorage-Losses.
Es gibt Verluste bei der Prägung kleiner Münzen, z.B. bei 1-Pfennigstücken. Diese Verluste werden mit den hohen Gewinnen bei der Ausprägung größerer Nominale verrechnet, so dass unterm Strich immer ein Münzgewinn entsteht (eben die Seigniorage). Die Schweiz hatte übrigens wegen solcher Verluste vor Jahren die Prägung von 1-Rappen-Stücken eingestellt.
Aber bitte beantworten Sie die Frage, ob die Differenz zwischen Nominal und Druckkosten von Banknoten auch zur Seigniorage gehört.
>Das muss er nicht (ganz abgesehen davon, dass"gut heissen" nichts"heißt" im Sinne von"bedeutet"). In der Vergangenheit sind die Grenzen für die Ausgabe von Münzen in D immer wieder und zwar contra legem erweitert worden.
>Das ist eine pure Behauptung für die Sie den Beleg erst mal noch erbringen müssten. Vielmehr wurden die Gesetze geändert.
Welche Gesetze wurden geändert? Das bundesdeutsche Münzgesetz (Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950) wurde nie geändert. Oder doch? Und wenn ja, wann?
In diesem Gesetz von 1950 ging übrigens das Münzausgaberecht von der Bank Deutscher Länder auf den Bund über. Warum ging es auf den Bund über? Damit er den Münzgewinn einstreichen kann. Richtig?
Im Scheidemünzengesetz war eine Plafondierung vorgesehen, die immer wieder klammheimlich (allerdings mit Zustimmung der Bundesbank) angehoben wurde, ohne dass das Gesetz geändert wurde. Die Bundesbank dazu (Telefonat von heute):"Eine laufende Gesetzesänderung wäre unpraktikabel gewesen. Wir standen dem Bund beratend zur Seite."
Das Problem, das sich dahinter verbirgt, ist schnell erkannt: Die Bundesbank wollte dem Staat nicht zusätzliche Einnahmen durch einen Missbrauch des MünzGes verschaffen, was sich von selbst versteht.
In dem von mir vorgeschlagenen Procedere geht es aber nicht um einen Missbrauch des Münzherrn, sondern um eine von der Bevölkerung gewollt herbei geführte Maximierung des Münzgewinns, der aussschließlich dazu verwendet werden darf, die Staatsverschuldung zu tilgen. Dazu ist der Staat aus eigener Kraft schlicht nicht mehr in der Lage, siehe u.a. die aktuelle Steuerschätzung.
Das Münzgesetz kennt in der aktuellen"Euro"-Fassung vom 16. Dezember 1999 keinerlei Plafondierung der Ausgabe von Scheidemünzen. Nach diesem, jetzt für Deutschland verbindlichen Gesetz ist also eine Ausprägung von Scheidemünzen in jeder beliebigen Höhe möglich.
Daraus zitiert:
"§ 1 Ausprägung von deutschen Euro-Münzen
Der Bund prägt Münzen (deutsche Euro-Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (Abl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung aus.
§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen
(1) Der Bund kann als Sammlermünzen
1. auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und
2. deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung
ausprägen.
(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann für Sammlermünzen einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis festlegen.
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
(2) Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, letztere unbeschadet des Artikels 101 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, haben Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen."
Daraus geht klar hervor, dass Münzen, wie von mir geschrieben, auch nach beliebig hoher Ausprägung uneingeschränkt gültige Zahlungsmittel sind, auch wenn sie im privaten Verkehr den bekannten Einschränkungen unterliegen können ("niemand ist verpflichtet").
"§ 7 Inverkehrbringen von Münzen
(1) Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen (...) <font color="FF0000">nach Maßgabe der Bedürfnisse</font> in den Verkehr. (...)"
Auf just diesen Passus habe ich abgehoben: Wenn die Bedürfnisse, die sich per 2.1. 2001 nicht anders äußern können als bei der jetzt per Bank-Formular ermöglichten Bestellung von Euro-Münzen, für die dann eben ein"Bedürfnis" besteht (es existiert keinerlei Verpflichtung, das Bedürfnis zu begründen!), muss es möglich sein, so viele Münzen anzufordern, dass ein entsprechend hoher Münzgewinn besteht, der zum Abbau der Staatsverschuldung verwendet werden muss.
Ich darf, um nicht allzu sehr zu ermüden, noch auf Ihren Einwand mit dem 105a eingehen.
Zunächst darf ich freilich den 105 zitieren.
"ARTICLE 105
1. The primary objective of the ESCB shall be to maintain price stability."
Können Sie mir bitte konkret erklären, warum es dem Euro-System nicht möglich ist, Preisstabilität zu gewährleisten, obwohl es doch ihr"vorrangiges Ziel" ist?
Und nun zu Ihrem 105a:
"ARTICLE 105a
1. The ECB shall have the exclusive right to authorize the issue of bank note within the Community. The ECB and the national central banks may issue such notes. The bank notes issued by the ECB and the national central banks shall be the only such notes to have the status of legal tender within the Community."
In diesem Zusammenhang bleibt die Frage unbeantwortet, warum sämtliche Euro-Noten die Bezeichnung BCE ECB EZB EKT EKP 2001 tragen? Da sie - wie aus dem Text des Gesetzes hervor geht - auch von anderen nationalen ZBs ausgegeben werden, die genannten Abkürzungen aber nicht das gesamte Euro-System (z.B. ESCB), sondern die EZB bezeichnen, ist dieses ein klarer Verstoß gegen Treu und Glauben (von anderen Bezeichnungen möchte ich absehen).
Oder sehen Sie das anders?
Der von Ihnen zitierte zentrale Passus nun aber ist dieser hier:
"2. The Member States may issue coins subject to approval by the ECB of the volume <font color="FF0000">of the issue."</font>
Issue ist eindeutig Ausgabe, aber nicht Prägung! Das Gesetz würde sonst die Worte "mint" oder"minting" enthalten.
Bei meinem Vorschlag geht es nicht um die Ausgabe, sondern um die Prägung der neuen Euro-Münzen. Selbstverständlich bleiben diese Münzen, da nur ihre Prägung aber nicht ihre Ausgabe abgefordert wird, als"non-issued" in der Bundesbank, dem"fiscal agent" des Bundes.
Dort verlängern sie deren Aktivseite und entsprechend die Passivseite, auf der der Münzgewinn zunächst als Notenbankgewinn erscheint, um anschließend an den Finanzminister ausgekehrt zu werden, der damit die Staatsverschuldung zurückfahren bzw. abbauen muss.
Ich sehe daher keinen Grund, von meinem Vorschlag abzurücken. Wenn er Ihnen als"meschugge" oder"wahnsinnig" erscheint, nehme ich das gern in Kauf. Gesetzliche Vorschriften jedenfalls stehen ihm nicht entgegen.
Noch ein Letztes: Ihr Argument, die Staatsverschuldung würde eines Tages durch Steuereinnahmen zurückgeführt bzw. gar getilgt, nimmt Ihnen wohl niemand ab, wobei ich auch hier noch ein mal auf die aktuelle Steuerschätzung verweisen möchte, die sich nicht etwa auf ein Land bezieht, dass in einer Wirtschaftskrise steckt, sondern auf eines, das immer noch von achtbaren Wachstumsraten des BIP ausgeht.
Wie hoch müssten denn wohl die Wachstumsraten des deutschen BIP sein, um fiskalpolitisch wieder Land zu sehen? Und was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, damit es zu solchen Wachstumsraten kommt?
Gruß
d.
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