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- Re: bestellt bei amazon - Bodo, 13.07.2000, 09:29
- Antwort für Bodo: Eintreibungs-Kosten - Hardy, 13.07.2000, 09:52
- Und Ihr wundert Euch, dass bei Eurem Treiben die Systeme platzen!!! (owT) - Kamtschatkabär, 13.07.2000, 09:57
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- Re: Und Ihr wundert Euch, dass bei Eurem Treiben die Systeme platzen!!! (owT) - JüKü, 13.07.2000, 10:23
- Re: Und Ihr wundert Euch, dass bei Eurem Treiben die Systeme platzen!!! (owT) - Freddy, 13.07.2000, 11:02
- Re: Und Ihr wundert Euch, dass bei Eurem Treiben die Systeme platzen!!! (owT) - Maximilian, 13.07.2000, 13:38
- Das genau ist der Punkt - Kamtschatkabär, 13.07.2000, 13:50
- Re: Und Ihr wundert Euch, dass bei Eurem Treiben die Systeme platzen!!! (owT) - dottore, 13.07.2000, 13:55
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Antwort für Bodo: Eintreibungs-Kosten
>Ich glaube, man kann erst bei Beträgen über 50,- DM pfänden bzw. vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Alles andere macht keinen Sinn. Man könnte höchsten mit Mahngebühren den Betrag über 50,- DM treiben. Inwieweit es sich seit der Gesetzesänderung ab dem 01.05.2000 geändert hat, keine Ahnung.
Man kann sehr wohl geringere Forderungen als DM 50.- eintreiben (hab ich auch schon gemacht). Es fragt sich nur, ob sich das rechnet.
Ein gerichtliches Mahnverfahren für einen Betrag unter DM 600.- bis zum Erlaß des Vollstreckungsbescheides kostet (Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) DM 125.11 inc.16% MWSt.
Ein Vollstreckungsauftrag wegen eines Betrages unter DM 600.- (Voraussetzung ist, man hat zuerst einen Vollstreckungsbescheid - Kosten DM 125.11 -, oder ein Urteil oder ähnliches erwirkt), kostet DM 26.68 Anwaltsgebühren inc.16% MWSt.
Diese Gebührensätze sind gesetzlich geregelt! Hinzu kommen die Gerichtsvollziehergebühren, die im wesentlichen von den Fahrtkosten des Gerichtsvollziehers abhängen und davon, ob er nur für einen Gläubiger alleine oder eine ganze Anzahl von ihnen gleichzeitig pfändet.
Fazit: ein erfolgloser Beitreibungsversuch einer Forderung unter DM 600.- kann locker DM 200.- kosten (bei erfolgreichen Beitreibungen muß der Schuldner das erstatten).
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