- Fundsache über Geldmenge etc., dottore wird Schluckauf kriegen - Baldur der Ketzer, 03.06.2001, 23:22
- Re: Fundsache über Geldmenge etc., dottore wird Schluckauf kriegen - Turon, 04.06.2001, 00:03
- Re: Kontrollmeldung bei Bargeldumtausch - wieso nicht? - Baldur der Ketzer, 04.06.2001, 00:15
- Schon alleine deswegen - Turon, 04.06.2001, 05:54
- Re: Kontrollmeldung bei Bargeldumtausch - wieso nicht? - Baldur der Ketzer, 04.06.2001, 00:15
- Re: dottore wird Schluckauf kriegen - ja, aber nur als Geldlogik-Fan - dottore, 04.06.2001, 10:42
- @dottore: Vielen wuerde das verstaendlicher, wenn du es mit Beispielen unter- - Josef, 04.06.2001, 12:00
- Re: Jetzt verständlicher? - dottore, 04.06.2001, 13:22
- Nachgefragt - Kleinanleger, 04.06.2001, 18:14
- Re: Nachgefragt - Jochen, 04.06.2001, 18:44
- Re: Nachgefragt - Kleinanleger, 04.06.2001, 20:04
- Re: Nachgefragt - Jochen, 04.06.2001, 21:29
- Re: Nachgefragt. Brillante Frage! HIER DIE ANTWORT - EXTREM WICHTIG! - dottore, 04.06.2001, 22:13
- Re: Nachgefragt - Kleinanleger, 04.06.2001, 20:04
- Re: Nachgefragt - Jochen, 04.06.2001, 18:44
- Nachgefragt - Kleinanleger, 04.06.2001, 18:14
- Re: Jetzt verständlicher? - dottore, 04.06.2001, 13:22
- @dottore: Vielen wuerde das verstaendlicher, wenn du es mit Beispielen unter- - Josef, 04.06.2001, 12:00
- "geliehener" Artikel - Peter Pan, 04.06.2001, 15:03
- Re:"geliehener" Artikel - zum x-ten Mal gern erklärt - dottore, 04.06.2001, 16:48
- Re:"geliehener" Artikel - Baldur der Ketzer, 04.06.2001, 16:52
- Re:"geliehener" Artikel - Peter Pan, 05.06.2001, 23:11
- Re: Fundsache über Geldmenge etc., dottore wird Schluckauf kriegen - Turon, 04.06.2001, 00:03
Re: Jetzt verständlicher?
>(Meine Frage zum Bsp.: Was ist der Unterschied zwischen Geld"netto" und
>Geld"brutto"?
Geld netto = ohne Gegenbuchung in der ZB (Banknoten dort passiv, die Sicherheiten (Kredittitel), gegen die Banknoten ausgegeben wurden, aktiv verbucht). Da es Geld netto heute nicht gibt, muss auch nicht über"brutto" nachgedacht werden.
Geld netto wäre die Ausgabe von Banknoten in dieser Reihenfolge: 1. Druck. 2. Transport zur Buba 3. Transport von dort an den Finanzminister (2. kann entfallen). 4. Finanzminister kann dieses Netto-Geld nach Belieben verteilen (das berühmte Beispiel: Geldabwurf per Hubschrauber, das Milton Friedman so gern bringt).
Ja, es gab"Staatspapiergeld" (z.B. ab 18. Jh. in Sachsen, Preußen usw. bis hin zu Reichskassenscheine in der Hyperinflation), das dem unter Punkt 4. nahe kam (Geld wurde immerhin zur Tilgung von Steuerschulden an den öffentlichen Kassen angenommen).
>Jemand hat 5 Stunden den Garten umgegraben und bekommt dafuer 50.- DM.
>Wo ist da der Kredit oder die Schuld?)
Es sind zwei völlig verschiedene Kredit- bzw. Schuldakte, die Du trennen musst!
Der 1. Akt schafft überhaupt erst die DM 50,- (wo und bei wem, kannst Du nicht wissen, muss Dich auch nicht interessieren, wichtig aber: Schuld/Kredit ist noch offen).
Beim 2. Akt geht es um einen einfachen Werkvertrag, der mit Leistung und Gegenleistung erledigt ist.
Noch konkreter zu Deinem Beispiel:
1. Kredit: Der liegt bei der Buba, die ihn gegen die Urkunde über diesen Kredit aktiv reingenommen hat. Kredit damit = Geld (Banknote über DM 50,-). Von wem der Kredit kommt spielt dabei keine Rolle, der Kredit(titel) muss nur ZB-fähig sein.
Dieser Kredit (Schuld) existiert also bereits lange vor der Umgrabungsaktion.
2. Schuld: Ergibt sich aus dem Vertrag"Gartenumgraben": Leistung = Umgraben. Schuld = die für das vereinbarte Umgraben vereinbarten DM 50,-.
Die Schuld sub 2. ist mit der Ãœbergabe der DM 50,- erloschen, die sub 1. damit aber nicht!
Die DM 50,- wandern immer weiter - durch Gläubigerzession (!), siehe oben und kehren schließlich in die ZB zurück, die dafür einen entsprechend hohen Kredittitel wieder herausrückt (bei DM 50,- natürlich nur als Bruchteil).
>Wie waere es mit einem alphabetischen Begriffskatalog mit Definitionen,
>den man hier im Forum aufrufen kann. Da kannst du dann jeden darauf hinweisen
>der etwas nicht versteht.
Werde ich mal versuchen. Eigentlich ist es ganz leicht und kurz:
Erst kommt immer der Kredit, dann das Geld ("gesetzliches Zahlungsmittel"). Kredit nach oben offen (Kreditfähigkeit usw. vorausgesetzt).
Geld als"gesetzliches Zahlungsmittel" kann die ZB nach ihren Vorstellungen ("Geldpolitik") schaffen. Setzt aber immer bereits vorhandene Kredite voraus.
Ihr"Geld" ersetzt also einen bereits vorhandenen Kredit (zieht ihn auf der Zeitachse in die Gegenwart, da Bargeld jederzeit"fällig", Kredite aber immer mit Fristigkeit behaftet).
Kredite können also zu gesetzlichen Zahlungsmitteln werden, müssen aber nicht.
Notenbanken vergeben nie selbst Kredite! Müssten sich sonst selbst refinanzieren (Notenbankanleihen usw. gibt's nicht).
Notenbanken"verleihen" niemals Banknoten! Verleihen kann man nur Sachen. Banknoten sind aber, da gegen Kredite in Umlauf gekommen, nur eine andere Form von Krediten/Schulden. Und Kredite/Schulden kann ich niemals verleihen, sondern nur zedieren (abtreten). Gläubigerzession jederzeit möglich, Schuldnerzession nur mit Einverständnis des Gläubigers (siehe BGB).
Das Elend der meisten"Geldtheorien" besteht in der Verwechslung von Sache mit Schuld. Daher auch der unsägliche Ausdruck"Geldmenge". Es muss und kann immer nur Geldsumme heißen.
Menge = Sachenrecht, Summe = Schuldrecht.
Der"Zins" der Notenbank ist niemals ein Zins (man sagt auch gern vorsichtigerweise"Notenbanksatz" ohne dass geklärt wird, was denn das"Satz" heißen mag), sondern die Monopolprämie, die sie für die Wandlung von Kredit in ges. ZaMi einstreichen kann (daher"Notenbankmonopol").
Damit sollte eigentlich alles etwas verständlicher sein. Falls nicht, bitte melden.
Gruß
d.
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