- STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÃœNZEN- geht wohl doch nicht: hier warum! - boso, 04.06.2001, 16:12
- Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÜNZEN- geht wohl doch nicht: hier warum! - JüKü, 04.06.2001, 16:20
- Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÃœNZEN- GEHT DOCH -Sorry zu schnell gelesen! - boso, 04.06.2001, 16:20
- Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÃœNZEN- geht doch: hier warum! - dottore, 04.06.2001, 16:58
STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÃœNZEN- geht wohl doch nicht: hier warum!
http://www.bankenverband.de/html/01...b_03_bnews/04-01/presse_0168.asp
Originaltext
Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950
müssen auf"Pfennig" lautende Münzen nur bis
zum Betrag von maximal fünf DM, auf"Deutsche
Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 DM
angenommen werden. Will beispielsweise ein
Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs
Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im
Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen.
Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe
gesetzliche Zahlungsmittel.
Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit
Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum
Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und
Cent-Münzen allein in Deutschland als
Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel
11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet,
bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu
akzeptieren.
Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark-
wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in
unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der
Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht
werden.
Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den
Euro zu beantworten, hat der Bundesverband
deutscher Banken eine neue
Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder
kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder
bestellt werden.
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