- Frage zum Bilanzrecht: - Talleyrand, 14.06.2001, 14:16
- Re: Frage zum Bilanzrecht: - BossCube, 14.06.2001, 15:12
- Klar interessiert mich das morgen noch, Danke! oT - Talleyrand, 14.06.2001, 15:31
- Frage zum Bilanzrecht / Wertpapiere - Sascha, 14.06.2001, 15:19
- Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort und die Mühe! Auch... - Talleyrand, 14.06.2001, 15:39
- Re: Frage zum Bilanzrecht: - BossCube, 14.06.2001, 15:12
Klar interessiert mich das morgen noch, Danke! oT
>>wie muss eine AG eigene im Eigentum befindliche Aktien verbuchen?
>>Niederstwert ist klar, aber zu welchem Zeitpunkt? Immer erst zum Jahres-Bilanzierungsstichtag? Was passiert, wenn z.Bsp. im Jahr der Marktkurs unter den Emissionskurs gerät, sofern die Aktien zum Em.kurs bilanziert wurden?
>>Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
>>Danke für freundliche Aufklärung, an der naiven Fragestellung seht Ihr, daß dies nicht meine Spezialität ist. Daher bin ich für Ausführlichkeit besonders dankbar! Gruss! T.
>Hallo Talley,
>Controlling ist nicht mein Fach, doch stelle ich es mir so vor: Im Besitz des Unternehmens befindliche eigene Aktien werden vernichtet, d.h. durch den Rückkauf wird die Bilanz entsprechend verkürzt (Cash weg, Aktien weg). Dieser Rückkauf ist bekanntlich auf 10% des GK beschränkt. Fragt sich jetzt, was die Firma macht, wenn sie eben die zurückgekauften Aktien für eine Übernahme einsetzen will. Entweder wird dann das durch den Rückkauf verminderte GK wieder erhöht (man kann sich ja auf der HV ein genehmigtes Kap. einräumen lassen) oder es ist in der Zwischenzeit wirklich erlaubt, eigene Aktien im Bestand zu halten, ohne das GK zu kürzen (die Aktien quasi nicht zu vernichten). Ich werde morgen, wenn Du dann noch Interesse hast, einen Freund von mir fragen, der Controlling und Bilanzierung macht.
>Ciao!
>Jan
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