- DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem (in 59 Punkten) - dottore, 25.06.2001, 16:08
- Werd mich spÀter damit befassen, zur Zeit zu viel zu tun (owT) - Peter Pan, 25.06.2001, 17:15
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem - André, 25.06.2001, 18:26
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem - dottore, 25.06.2001, 19:49
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem - André, 25.06.2001, 20:18
- Re: D'accord! (Nur immer bei der Systematik bleiben - meine Formal-Devise) ;-) - dottore, 25.06.2001, 20:51
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem - André, 25.06.2001, 20:18
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem - dottore, 25.06.2001, 19:49
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem (in 59 Punkten) - Der Unsichtbare, 25.06.2001, 19:54
- Re: DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem (in 59 Punkten) - dottore, 25.06.2001, 20:17
- Bemerkungen - BĂ€r, 26.06.2001, 02:02
DAS ist unser heutiges Kredit- und Kreditgeldsystem (in 59 Punkten)
Verehrte Corona,
zur KlĂ€rung (und möglicherweise Scheidung) der Geister darf ich die von mir vertretene Darstellung und Analyse des heute aktuellen Kredit- bzw. Kreditgeldsystems noch ein Mal zusammen fassen, mit Waren- und Tauschgeldsystemen kurz vergleichen und zur Diskussion stellen (falls ĂŒberhaupt noch jemand Lust hat, sich mit dem Thema zu beschĂ€ftigen):
1. Die heute real existierende Wirtschaft ist nicht Tauschen, sondern das ErfĂŒllen von Kontrakten. Dies versteht sich ohnehin von selbst, da Tauschen ebenso Schuldrecht ist wie Kaufen.
2. Diese Kontrakte können auf Leistungen, Waren oder wiederum auf Kredite lauten. In historisch frĂŒheren Phasen gab es auch Kontrakte ĂŒber Warengeld.
3. Es können jederzeit Waren gegen Waren getauscht werden. Geld kann bei solchen VorgĂ€ngen eine Rolle spielen, vorausgesetzt es ist selbst eine Ware bzw. âwarenwerthaltigâ. Dies ist heute weder bei ZB-Geld noch bei ZB-Guthaben der Fall.
4. In der Geschichte galt: Kredit/Schuld vor Ware, Warengeld, Schrift, usw. Kredite sind auch in einfachster numerischer Form vergeben und nachgewiesen. Das heutige Kredit- bzw. Kreditgeldsystem ist der Endpunkt einer langen historischen Entwicklung. Es ist ein Kredit-auf-Kreditsystem, das sich qualitativ nicht mehr steigern, sondern nur noch ĂŒber einen möglichst maximal andauernden Zeitraum aufrecht erhalten lĂ€sst.
5. In der Geschichte wurde gemĂŒnztes oder in kleinere Einheiten zu zerbrechendes Warengeld nicht zur Erleichterung von TauschvorgĂ€ngen âerfundenâ. Dieses Warengeld war ein Tauschgegenstand, kein Tauschmittel.
6. Der Weg Tausch Ware gegen Ware wĂŒrde durch das Zwischenschieben eines Tauschmittels, das wiederum eine Ware ist (Warengeld) immer verlĂ€ngert, nicht verkĂŒrzt.
7. Das Tauschen von Ware gegen Ware (mhd. âstechenâ) ist nur in dem Sinne KontrakterfĂŒllung, indem sich beide verpflichten, das Vereinbarte zu leisten.
8. Das mhd. âtauschenâ hatte die Bedeutung von âtĂ€uschenâ, daher heute noch der âRosstĂ€uscherâ.
9. Das heutige Geld ist eine zessionsfÀhig gemachte Schuld. Und zwar geht es um GlÀubigerzession, nicht Schuldnerzession (die nur mit Zustimmung des GlÀubigers möglich wÀre).
10. Seine ZessionsfĂ€higkeit erhĂ€lt das heutige stoffwertlose Geld ausschlieĂlich durch die Legaldefinition âgesetzliches Zahlungsmittelâ.
11. Das âgesetzlichâ bezieht sich darauf, das mit Hilfe dieses Geld âgesetzliche Verpflichtungenâ (Steuern u.Ă€.) abgelöst werden können.
12. Geld in der Form vom Kredtitgeld ist entstanden, indem Schuldkontrakte zwischen A und B durch Sicherheitsleistung (VerpfÀndung) seitens eines C zedierfÀhig gemacht wurden.
13. Ein A/B-Kontrakt allein könnte ebenfalls Geld werden, wenn der Schuldner B seinerseits Eigentum als Sicherheit anbietet.
14. Da ein Schuldner durch seine Kreditnachfrage bereits in einer schlechteren Situation ist, setzt sich jenes Geld durch, das durch unbelastetes Eigentum eines Nichtschuldners C besichert ist.
15. Der Zins ergibt sich aus Zeitablauf. Das Herbeiholen eines Gegenstandes in die Gegenwart wird dabei individuell bewertet.
16. Die Vorstellung eines âZinsniveausâ ist eine Verallgemeinerung, die der Tatsache, dass es bei jedem Kredit gesonderte Risiken bzw. Vorstellungen und/oder ZwĂ€nge von Kreditoren und Debitoren gibt, nicht gerecht wird.
17. Die Vorstellung eines âErstâ- oder âUrzinsesâ ist aus eben diesem Grund weder operational noch nachvollziehbar.
18. Auf den Zins kann seitens des GlÀubigers verzichtet werden.
19. Bestrafungen, die sich aus der nicht termingerechten ErfĂŒllung eines Kontraktes ergeben, können zwar, mĂŒssen aber nicht vereinbart werden (Zinseszins- bzw. âribaâ-PhĂ€nomene und sich dagegen richtende MaĂnahmen).
20. Auf einen Zins wird der bei einem A/B-Kontrakt Sicherheit leistende Nicht-Kontraktteilnehmer C allerdings kaum verzichten, da er sonst keinen Gegenwert fĂŒr die ZurverfĂŒgungstellung seines unbelasteten Eigentums als Pfand erhielte.
21. Die Vereinbarung des Zinssatzes ist frei. Der Zinssatz ist nach oben offen - unbeschadet etwaiger âWuchergesetzeâ.
22. Der Zins selbst kann nur realisiert (nicht hochgebucht!) werden, indem zusÀtzliches BIP erscheint.
23. Das Erscheinen von zusÀtzlichem BIP resultiert aus dem Zwang zu zusÀtzlicher Produktion, der sich aus den vorangegangenen Kontrakten ergibt.
24. Wird der Zins nicht durch Mehrprodukt erwirtschaft, kann er hochgebucht werden (Prolongation), sofern der/die GlÀubiger einverstanden sind.
25. Schulden, die sich aus Kontrakten ergeben, können nur verschwinden, wenn die vereinbarte Leistung als endgĂŒltig angesehen wird. Normalfall: Konsum.
26. Wird die Leistung in Form von Warengeld oder eines neuen, vom GlÀubiger akzeptierten Schuldtitels erbracht, ist die Schuld nicht erloschen. Sie wird in ein (weiter verwendbares) Gut bzw. zedierbares Guthaben des GlÀubigers verwandelt.
27. Warengeld kann durch die Wandlung (Demonetisierung) desselben in eine Ware, z.B. Schmuck verschwinden. Und vice versa (Remonetisierung).
28. Kreditgeld kann beliebig oft zediert werden.
29. Kreditgeld, das mit Hilfe von Notenbanken zessionsfĂ€hig gemacht wurde, muss nach der Ablauf der Zeit seiner ZurverfĂŒgungstellung an die Notenbank zurĂŒckkehren.
30. Notenbanken vergeben niemals Kredite.
31. Notenbanken verleihen niemals Geld.
32. Notenbanken vermieten niemals Geld.
33. Ihre âSĂ€tzeâ (Rediskont, Lombard, Tendersatz) sind PrĂ€mien fĂŒr die Umwandlung von bereits existenten Schuldtiteln in âgesetzliches Zahlungsmittelâ, ein GeschĂ€ft, das sie aufgrund ihres gesetzlich verbrieften Monopols betreiben können.
34. Die NotenbankprĂ€mien können nur realisiert werden, wenn in Höhe der MonopolprĂ€mie zusĂ€tzliche âgesetzliche Zahlungsmittelâ geschaffen werden.
35. Die Schaffung zusÀtzlicher GZ ist nur durch zusÀtzliche Kredittitel möglich. In einem Kreditgeldsystem kann die MonopolprÀmie der Notenbank nur durch zusÀtzliche Kreditgeldschaffung bedient werden.
36. Es gibt keine Geldmengen, auch kein Geldvolumina, sondern nur Geldsummen.
37. Das von den Notenbanken geschaffene GZ selbst beeinflusst niemals das Preisniveau.
38. Das Preisniveau wird durch die Kredit- bzw. Schuldtitel verÀndert, die der Ausgabe von GZ zu Grund liegen.
39. Ein Kreditgeldsystem erzwingt eine andauernde Nettoneuverschuldung in mindestens der Höhe der Notenbank-MonopolprÀmie, siehe auch Nr. 35.
40. ZB-Geld kann niemals âumlaufenâ. Jeder âLaufâ suggeriert eine falsche, da sachenrechtliche Vorstellung. ZB-Geld wird immer nur zediert; es ist ein eindeutig schuldrechtlicher Vorgang.
41. In einem Mix von Warengeld und Kreditgeld wie unter dem klassischen Goldstandard ist der Zinsfuss wie historisch belegt, niedriger (bzw. zeigt eine langfristig fallenden Tendenz) als in einem reinen Kreditgeldsystem - wie bei einer reinen Tauschwirtschaft ohne Vorfinanzierungskosten der jeweiligen TauschgĂŒter der Zins bei Null liegen muss.
42. Die HÀufigkeit der ZessionsvorgÀnge können die Marktteilnehmer durch Variationen ihrer Angebotspreise beeinflussen. Das gesamte Preisniveau (realisierte Preise!) beeinflussen ZessionsvorgÀnge nicht.
43. Mit einem unter einem Kreditgeldsystem geschaffenen GZ kann mit der Summe des jeweilig aus Schuldtitel in GZ gewandelten Geldes immer nur eine gleich hohe Schuld getilgt werden.
44. Eine Mehrfachverwendung von GZ in dem Sinne, dass zunĂ€chst mit dem Schuldtitel selbst und dann ein weiteres Mal (oder sogar viele weitere Male) mit dem als GZ fungierendem, auf diesem Schuldtitel basierendem ZB-Geld âbezahltâ werden kann (sog."Geldumlauf") ist nicht möglich.
45. Da in einem Kreditsytem alle Produktion vorfinanziert werden muss, können nur die jeweils bei der Produktion anfallenden Kosten zu Einkommen werden und diese wiederum die Produktion vom Markt nehmen, vorausgesetzt Punkt 49 ist erfĂŒllt.
46. Angebotspreise sind niemals realisierte Preise.
47. Die Kosten, die bei der Erstellung des Angebots entstehen (âVorfinanzierungâ, âFaktorkostensummeâ) reichen niemals aus, um das Angebot zu den Angebotspreisen vom Markt zu nehmen.
48. Es gibt also niemals ein âgesamtwirtschaftliches Gleichgewichtâ.
49. Es fehlt immer Nachfrage in Höhe der nicht als Faktorkosten (zur Erstellung der Produktion) ausgekehrten Gewinn- bzw. Zinsforderungen. Diese Nachfrage kann nicht durch Mehrfachverwendung von ZB-Geld dargestellt werden.
50. Angebotspreise können nur zu realisierten Preisen werden, wenn in Höhe des Gewinn- und/oder Gewinnaufschlages zusÀtzliche Nettoneuverschuldungen statt finden.
51. Banken âverleihenâ das ihnen eingezahlte Geld, indem sie die darin enthaltene Forderung zedieren. Dabei mĂŒssen sie darauf achten, dass sie eine positive Zinsmarge erzielen.
52. Banken können niemals Geld, aber jederzeit Kredit schaffen.
53. Schaffen sie Kredit, mĂŒssen sie diesen refinanzieren (Goldene Bankregel).
54. Geld, das jemand verleihen könnte, gibt es in einem Kreditgeldsystem nicht. Niemals. Einen Kredit kann man nicht verleihen. Er kann nur dazu dienen, auf diesen Kredit, der dann als Sicherheit dient, weitere Kredite zu tĂŒrmen.
55. Ein Kredit- bzw. Kreditgeldsystem scheitert unausweichlich, sobald die immer neue und immer zusÀtzliche Kreditvergabe und Kreditnahme stockt bzw. gar abnimmt.
56. Wie hoch sich Kredite/Schulden bereits aufgetĂŒrmt haben, ist als solches zunĂ€chst unerheblich.
57. Entscheidend bleibt immer, ob diese Kredite/Schulden durch zusÀtzliche Kredite/Schulden am Leben erhalten werden.
58. Kommt es wegen der bereits existenten Höhe der Kredit- bzw. Schuldensummen zu einer Stockung bzw. einem RĂŒckgang bei der Schaffung neuer Kredit- bzw. SchuldverhĂ€ltnisse, ist der kritische Punkt des gesamten Systems erreicht (sog. âĂberschuldungâ).
59. Wird die Ăberschuldung allgemein, stĂŒrzen sĂ€mtliche bereits existenten Kredit- bzw. SchuldverhĂ€ltnisse in sich zusammen.
Falls einzelne Punkte missvertĂ€ndlich oder gar unverstĂ€ndlich ausgedrĂŒckt wurden, bitte ich im Nachsicht und Korrektur.
GruĂ
d.
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