- Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Obelix, 25.06.2001, 11:47
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Baldur der Ketzer, 25.06.2001, 11:58
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - PuppetMaster, 25.06.2001, 12:06
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Baldur der Ketzer, 25.06.2001, 12:15
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Obelix, 25.06.2001, 12:17
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - PuppetMaster, 25.06.2001, 12:29
- so wars wohl nicht gemeint... - wheely, 25.06.2001, 13:57
- Mißverständnis - Turon, 25.06.2001, 16:48
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Obelix, 25.06.2001, 12:11
- Re: Art. 23GG - nein, Stillstand, abgetaucht - rein gar nichts... mfG (owT) - Baldur der Ketzer, 25.06.2001, 12:17
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - PuppetMaster, 25.06.2001, 12:06
- Genauso so und nicht anders - ferner! - Turon, 25.06.2001, 16:42
- Re: Genauso so und nicht anders - ferner! - McMike, 25.06.2001, 18:22
- Darum drückt sie sich gerne - Turon, 25.06.2001, 19:58
- Re: Darum drückt sie sich gerne - Obelix, 25.06.2001, 20:11
- Danke ot - McMike, 25.06.2001, 21:20
- Re: Darum drückt sie sich gerne - Obelix, 25.06.2001, 20:11
- Darum drückt sie sich gerne - Turon, 25.06.2001, 19:58
- Re: Genauso so und nicht anders - ferner! - McMike, 25.06.2001, 18:22
- Re: Finanzamt bittet zu Klimagespraech - Baldur der Ketzer, 25.06.2001, 11:58
Danke ot
>>Aber sie hat sie definitiv.
>>Schade daß man ab und zu sich nicht die wichtigen Sachen dann gleich notiert,
>>es war ein Bericht darüber irgendwann und irgendwo, und aus diesem ging hervor,
>>das Finanzamt muß Dir behilflich sein, Deine Unterlagen ordnungsgemäß auszufüllen, und muß Dir einzelne Fragen beantworten.
>>Die Säcke drücken sich nur darum.
>Hierzu Quelle Konz Paragraph 1124 S. 976:
>"Als Steuerzahler hast Du das Recht, vom Finanzamt Beratung und Auskunft ueber Deine steuerlichen Probleme zu verlangen. Nach dem Willen des Gesetzes (§89AO) soll der Finanzbeamte Helfer des Steuerzahlers sein, soll Auskuenfte erteilen und sogar von sich aus zu steuersparenden Antraegen anregen, wenn Du Sie aus Versehen oder aus Unkenntnis nicht gestellt hast."
>Der Konz schreibt weiterhin welche BFH-Urteile Dich unterstuetzen, musst Du selber mal lesen, lohnt sich auf jeden Fall.
>Gruss, obelix
<center>
<HR>
</center>
gesamter Thread: