- @Dottore - Rab, 06.07.2001, 18:22
- Re: @Dottore - dottore, 06.07.2001, 18:42
- Re: nicht ganz:) - Rab, 06.07.2001, 19:10
- Re: nicht ganz:) - dottore, 06.07.2001, 19:24
- Re: du sprichst in Rätseln - Rab, 06.07.2001, 19:26
- Re: du sprichst in Rätseln - dottore, 06.07.2001, 19:34
- Re: du sprichst in Rätseln - Rab, 06.07.2001, 19:36
- Re: du sprichst in Rätseln - dottore, 06.07.2001, 19:46
- Re: du sprichst in Rätseln - Rab, 06.07.2001, 19:50
- Re: du sprichst in Rätseln - dottore, 06.07.2001, 19:46
- Re: du sprichst in Rätseln - Rab, 06.07.2001, 19:36
- Re: du sprichst in Rätseln - dottore, 06.07.2001, 19:34
- Re: du sprichst in Rätseln - Rab, 06.07.2001, 19:26
- Re: nicht ganz:) - dottore, 06.07.2001, 19:24
- Re: nicht ganz:) - Rab, 06.07.2001, 19:10
- Re: @Dottore - dottore, 06.07.2001, 18:42
- Re: Gegen wen hat die Bibliothek eine Schuld, wenn ich es wieder abgebe?:) (owT) - Rab, 06.07.2001, 20:03
- Re: @Dottore - dottore, 06.07.2001, 18:42
Re: @Dottore
>Habe mir dein Buch"Die Krisenschaukel" aus der Bibliothek Köln ausgeliehen.
>Habe ich jetzt eine Schuld oder einer mir gegenüber?
>Wie wird das gebucht?
Da Du das Buch vor Wut zerreißen wirst, wird die Bibliothek, die es selbstverständlich, weil so überaus wertvoll zum vollen Anschaffungswert aktiviert hatte (also nicht über die G+V als"geringwertiges Wirtschaftsgut" zum Verschwinden gebracht hatte) jetzt auf der Passivseite eine Wertberichtigung in voller Höhe einstellen müssen.
Sag's der Bibliothek am besten gleich.
Mit Büchern kann man übrigens jedes Finanzamt überlisten, am besten, man gründet dazu ein Antiquariat. Es darf nur keine"Liebhaberei" werden, also gelegentlich einen versteuerbaren Gewinn ausweisen, bitte, und Verlust nur bis dahin vortragen. (Wie das alles funktioniert erklär' ich Dir gern in einem Privatissimum).
Gruß
d.
PS: Im übrigen hat - da dies ihre Geschäftsbedingung vorschreiben, die Bibliothek jetzt eine Forderung in Höhe der Kosten einer Ersatzbeschaffung gegen Dich (und sei es als gebundene Fotokopie). Die Kosten bist Du ihr schuldig, bis Du das Buch zurückgegeben hast.
Sollte die Bibliothek auch merken, dass das Buch bullshit ist, kann sie die Forderung dennoch eintreiben (ohne einen Ersatz bei sich zu schaffen) und dann ist das, was Du der Bibliothek bezahlen musst, für selbige ein a.o. Ertrag, auch"sonstiger betrieblicher Ertrag" genannt ("insbesondere Realisierungsgewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens" usw.)
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