- Real-Enzyklopädie (1): Notenbankkredit - dottore, 13.07.2001, 19:23
Real-Enzyklopädie (1): Notenbankkredit
Guten Tag!
Bekanntlich gehen die mainstreamer davon aus, dass es"Kredite der Notenbanken an Geschäftsbanken" gibt. Es ist ihr zentraler Glaubenssatz, an dem zu rütteln keinem bekommt.
Der Glaubenssatz ist zentral, da es ohne solche"Kredite" keine Möglichkeit gäbe, das Wirtschaftsgeschehen gedeihlich zu beeinflussen. Der Kreditgeber hat den Kreditnehmer in der Hand: Gibt er ihm den Kredit, kann der mit dem Kredit arbeiten; verweigert er den Kredit, kann er nicht damit arbeiten.
Ein Kredit der Notenbank ist unbezweifelbar eine Forderung (Aktivum) der Notenbank, wie umgekehrt ein ihr von der Notenbank gegebener Kredit für die Geschäftsbank eine Schuld darstellt (Passivum).
Wie war es nach der Währungsreform von 1948?
Die Notenbank hat ihre Kredite an inländische Kreditinstitute tatsächlich aktiv verbucht, wie hier zu sehen (die erste Zeile ist das Jahr 1948 usw.; es geht um Mio DM):
Die in dieser Tabelle weiter rechts erscheinenden"Kredite an Kreditinstitute" sind Kredite von Kreditinstituten an Kreditinstitute, denen Einlagen und aufgenommene Kredite von Kreditinstituten gegenüberstehen einschließlich weitergegebener Wechsel (was beides nicht ganz"passt", z.B. werden schon allein die"durchlaufenden Kredite" der Kreditinstitute untereinander aktiv und passiv unterschiedlich hoch verbucht, was per se ein Unding ist und deshalb gesondert untersucht werden sollte).
Die"Guthaben der Kreditinstitute" bei der Bundesbank werden 1948 mit 1 457 Mio DM ausgewiesen, was wundersamerweise fast genau dem Betrag entspricht, den die Bundesbank unter"Inlandswechsel" ihrerseits als"Kredite an inländische Kreditinstitute" in Höhe von 1 446 Mio DM verbucht.
Da nicht beide - Bundesbank und Kreditinstitute - gleichzeitig Kredite bzw. Guthaben gegeneinander buchen können ohne entsprechende Verbindlichkeiten gegeneinander zu buchen, tritt der Schwindel offen zu Tage.
Die Kreditinstitute können jederzeit über ihre Guthaben bei der Notenbank verfügen. Die Notenbank aber kann nicht über ihre"Kredite an Kreditinstitute" verfügen, sondern sie muss, nachdem sie einmal Banknoten gegen Wechsel oder Lombardpapiere ausgegeben hat, immer warten. Entweder bis die Frist verstrichen ist, an der die von ihr an die Banken ausgegeben Banknoten zurückgegeben werden müssen.
Dies ist eine physische Rückgabe (dinglich, Rückgabe einer vertretbaren Sache) und keine Rückzahlung (tilgend).
Oder sie muss (im Fall des zwischenzeitlichen Ausscheidens der Banken) warten, bis die ihr als Besicherung bei der Ausgabe (nicht Kreditierung) ihrer Noten bzw. jederzeit in Noten abrufbaren Gutschriften hingegebenen Schuldtitel nach den auf ihnen vermerkten Fristigkeiten fällig werden.
Dann kann sie die Rückgabe der vertretbaren Sache"Banknoten" einklagen.
Soweit die Sachlage in dem Punkt"Notenbankkredit". Letztlich läuft alles auf eine Verwechslung von Kreditgewährung mit Sicherheitsablegung und auf eine Verwechslung von Sachenrecht mit Schuldrecht hinaus.
Gruß
d.
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