- Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? - Josef, 26.07.2001, 14:38
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? - Ecki1, 26.07.2001, 14:52
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? - dottore, 26.07.2001, 15:28
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? / ZUSATZ - JüKü, 26.07.2001, 15:46
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? / ZUSATZ - dottore, 26.07.2001, 16:02
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? / ZUSATZ - JüKü, 26.07.2001, 15:46
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? - dottore, 26.07.2001, 15:28
- Re: Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? / paar Detailerläuterungen - Caspar, 26.07.2001, 16:45
- Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? - Ecki1, 26.07.2001, 14:52
Re: Debitismus: Warum ist ein Geldschein ein Zahlungs-"versprechen"? / ZUSATZ
>>Warum ist ein Geldschein, den ich fuer eine Dienstleistung erhalten habe,
>>ein Zahlungs-"versprechen"? Mit diesem Geldschein zahle ich dann die Reparatur
>>meines Autos. Wo ist dann das"Versprechen" geblieben. Es ist doch alles bezahlt
>>und die Schuld ist aus der Welt?
>>MfG
>>Nein. Der Geldschein steht nur stellvertretend für Forderungen (Handelswechsel, Pfandbriefe, Obligationen) auf der Aktivseite der Notenbankbilanz, gegen die er (nach Abzug der Monopolprämie) in Umlauf gebracht worden war. Wenn diese Forderungen fällig werden, muss sie deren Schuldner mit Zentralbankguthaben oder Banknoten ablösen.
>Genau so ist es.
>Man könnte sich auch vorstellen, dass wir keine Notenbank haben und Handelswechsel, Pfandbriefe und Obligationen selbst als Geldschein benutzt werden. Der jeweilige Inhaber hätte dann eine Forderung gegen den jeweils auf diesen Papieren namentlich erscheinenden Schuldner. Er kann die Schuld des Schuldners bei diesem selbst einfordern oder er kann - bis zum Fälligkeitstag - diese Forderung an jemand anderen abtreten (zedieren).
>Eine solche Abtretung (Gläubigerzession) ist jederzeit ohne Zustimmung des Schuldners möglich, dem es auch egal ist, wer die Schuld am Fälligkeitstag bei ihm einfordert. An seiner Schuld ändert das nichts.
>Der Geldschein ist nur eine Tarnung des Tatbestandes, dass eine Forderung abgetreten (zediert) wurde. Dadurch dass er existiert, ändert sich an der eigentlichen, ursprünglichen Schuld überhaupt nichts. Nämlich der Schuld, gegen deren Hinterlegung (nie Bezahlung!) bei der Notenbank der Geldschein überhaupt erst erschienen ist.
>Geldscheine werden nicht mit Wechseln, Pandbriefen, Obligationen usw. bezahlt. Und umgekehrt können diese bei Fälligkeit niemals mit den Geldscheinen bezahlt werden, die gegen ihre Hinterlegung ausgegeben wurden.
>Für die Tarnung (= Erleichterung der Abtretungen, egal wie oft sie abgetreten werden) erhält die Notenbank die berühmte Prämie, die kein Zins ist, sondern eine Prämie, die sich aufgrund ihrer Monopolstellung ergibt.
>Wenn Du die Reparatur Deines Autos bezahlst, trittst Du also immer eine Forderung ab, die ihrerseits an Dich (gegen Bezahlung Deiner Dienstleistung) abgetreten wurde. Dienstschuld und Reparaturschuld sind damit bezahlt, aber die bei der Ausgabe von genau dem Geldschein, mit dem Du bezahlst, bereits vorhandene Schuld ist nach wie vor offen.
>"Alles" ist eben nicht"bezahlt". Sondern selbst im maximal denkbaren Fall immer nur"alles" minus eins.
>Gruß
>d.
Wenn ich darf ;-)
Die Schuld, die hinter dem Geldschein steht, ist natürlich nicht weg, aber demjenigen, der den Schein zum Bezahlen weiter reicht, ist das in diesem Moment egal. Er hat das"Problem", dass der Schein wertlos werden könnte,"schnell genug" weiter gereicht. Das gilt atürlich nicht für die anderen Scheine oder evtl. Guthaben, die er sonst noch hat. Nur für diesen einen Schein ist er das Problem los. Oder ist das falsch ausgedrückt?
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