- Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem - nereus, 01.08.2001, 10:44
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem - Bär, 01.08.2001, 11:13
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke fĂĽr die Antwort - nereus, 01.08.2001, 11:31
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke für die Antwort - Bär, 01.08.2001, 11:32
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Du bist ja schneller als der Schall! ;-) - nereus, 01.08.2001, 11:39
- Antwort unterwegs.... (owT) - Bär, 01.08.2001, 12:24
- hab dir nochmal geschrieben - Bär, 01.08.2001, 13:20
- Antwort unterwegs.... (owT) - Bär, 01.08.2001, 12:24
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Du bist ja schneller als der Schall! ;-) - nereus, 01.08.2001, 11:39
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke für die Antwort - Bär, 01.08.2001, 11:32
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke fĂĽr die Antwort - nereus, 01.08.2001, 11:31
- versicherung - futzi, 01.08.2001, 11:41
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Vielen Dank Ihr Zwei - trotz:-(:-(:-( (owT) - nereus, 01.08.2001, 13:19
- Re: Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem - Bär, 01.08.2001, 11:13
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem
>Für die Beurteilung, ob grobe Fahrlässigkeit tatsächlich vorliegt, kommt es immer auf die Umstände des einzelnen Falles an. Auffallende Sorglosigkeit wird nach der Rechtsprechung z.B. dann anzunehmen sein, wenn ein gefragter auffälliger Luxuswagen in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz abgestellt wird, obwohl ein bewachter Parkplatz zur Verfügung gestanden wäre. Da hilft es nach dem Diebstahl auch nicht, auf die aktivierte Wegfahrsperre zu verweisen. Handelt es sich aber um ein 'Durchschnittsauto', das von einem unbewachten Parkplatz in Mailand gestohlen wird, hat die Kaskoversicherung zu zahlen, obwohl auch in diesem Fall die Möglichkeit bestanden hätte, einen bewachten Parkplatz aufzusuchen. Grundsätzlich aber sollte man auf sein Eigentum immer so aufpassen, als wäre es nicht versichert."
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