- @dottore - Jacques, 04.08.2001, 20:48
- Re: Termin 8. August ab 14.00 in den Räumen der EZB, Frankfurt - dottore, 05.08.2001, 10:55
- Re: Wo wird diese Serie über den Euro erscheinen? owt - Ecki1, 05.08.2001, 12:03
- Oh Ja! Ich habe auch sehr großes Interesse das zu lesen:) -owT- Viele Grüße - Sascha, 05.08.2001, 14:06
- Re: Termin 8. August ab 14.00 in den Räumen der EZB, Frankfurt - Jacques, 05.08.2001, 22:14
- Re: Wo wird diese Serie über den Euro erscheinen? owt - Ecki1, 05.08.2001, 12:03
- Re: Termin 8. August ab 14.00 in den Räumen der EZB, Frankfurt - dottore, 05.08.2001, 10:55
Re: Termin 8. August ab 14.00 in den Räumen der EZB, Frankfurt
Hi,
und das ist der von mir vorab an die EZB übermittelte Fragenkatalog:
1. Werden die neuen Euro-Noten so aussehen, wie bisher bekannt geworden?
2. Gibt die EZB selbst solche Noten aus? Oder wie bisher auch, nur die
nationalen Notenbanken?
3. Falls nicht die EZB: Warum stehen auf den Noten, wenn sie denn das
Aussehen sub 1) haben, die Abkürzungen für die Europäische Zentralbank, z.B. ECB, EZB, BCE usw.?
4. Steht nur eine Unterschrift auf den Noten? Und falls ja, warum nur eine -
im Gegensatz zu den aktuell umlaufenden Banknoten der Deutschen Bundesbank?
5. Wozu verpflichtet die Unterschrift auf den Euro-Noten?
6. Wie kommen die Euro-Noten in den Verkehr? Werden sie blanco ausgegeben
oder ausschließlich, z. B. im Rahmen von Repo-Geschäften, gegen im Markt
bereits vorhandene verzinsliche Titel, die von den Kreditinstuten an die EZB
verkauft werden?
7. Gibt es außer den Kreditinstituten des Euro-Raumes noch andere Stellen,
mit denen die EZB bzw. die einzelnen nationalen Notenbanken Geschäfte machen
kann?
8. Ist die Ausgabe von Euro-Noten ein Kredit?
9. Falls ja: Warum verbuchen die Kreditinstitute Kredite ihrer Notenbank an
sie niemals passiv?
10. Falls nein: Warum stehen auf der Aktivseite des Euro-Systems Kredite an
die Kreditinstitute?
11. Da die Kreditinstitute auf ihren Aktivseite Guthaben bei den
Zentralbanken verbuchen: Existiert ein entsprechender Passivposten in den Zentralbanken?
12. Falls die Notenbanken des Eurosystems sowohl Kredite an die
Kreditinstitute vergeben und gleichzeitig die Kreditinstitute Guthaben gegenüber den Zentralbanken bilanzieren: Warum werden die Positionen nicht saldiert bzw. nach Fristigkeiten gestaffelt in die jeweiligen Bilanzen genommen?
13. Ist der „Satz“ der EZB ein Zinssatz? Wenn ja: Auf welchen Kredit bezieht
sich dieser Satz, falls es einen Kredit der Notenbanken an die Kreditinstitute gibt?
14. Könnte dieser „Satz“ im sachenrechtlichen Sinne interpretiert werden,
dahingehend, dass die Notenbanken die Euro-Noten physisch vermieten?
15. Sollten die Notenbanken Kredite vergeben: Können diese Kredite auf dem
Wege einer Gläubigerzession zediert werden? Und falls ja: An wen? Und in welcher Höhe?
16. Falls die Zentralbanken Kredite vergeben: In welcher Form refinanzieren
sie diese Kredite?
17. Bei den Repo-Geschäften wird beim Verkauf repofähiger Titel an die
Notenbanken eine Rückkaufsvereinbarung zu jeweils festen Terminen abgeschlossen.
Ist dieser Kauf- und Verkaufvertrag ein Kreditvertrag?
18. Für das Verkaufs- und Rückkaufsgeschäft von repofähigen Titeln an die
Zentralbanken verlangen die Zentralbanken einen Satz. Dieser Satz liegt aktuell
bei 4,5 %. Da repofähige Titel u.U. einen höheren Zinssatz bzw. einen höhere
Rendite als 4,5 % tragen: Wer kann über die Zinsen der Repo-Titel verfügen,
während sie bei den Zentralbanken liegen?
19. Können die Zentralbanken des Euro-Systems die Summe der von ihnen
angekauften Repo-Titel begrenzen? Falls ja: Welche Grenzen existieren im
Euro-System?
20. Falls keine Grenzen existieren: Wie können die Zentralbanken die
„Geldmenge“ steuern?
21. Die Mindestreserven, die die Kreditinstitute bei ihren Zentralbanken
unterhalten müssen, werden von den Zentralbanken verzinst. Womit bezahlen die
Zentralbanken diese Zinsen?
22. Wie können die Zentralbanken die Entwicklung des Preisniveaus
beeinflussen? Falls dies mit Hilfe der im Euro-Raum nunmehr einheitlichen Zinspolitik geschehen soll: Sind die entsprechenden Zinssätze Angebotszinssätze?
23. Falls ja: Welche Kreditsummen, die zu diesen Zinssätzen, so sie dann
akzeptiert sind und es zu Abschlüssen über entsprechende Kredite kommt, können
dann von den Kreditinstituten abgerufen werden?
24. Ist das Abrufen von Kreditsummen in diesem Fall begrenzt oder
begrenzbar? Falls ja: Bei welcher Summe liegt die Grenze, wobei vorausgesetzt werden darf, dass die Zentralbanken ihrerseits keinerlei Begrenzung bei einer
Kreditgewährung haben, da sie tendenziell jede Summe an Banknoten bzw. an ZB-Guthaben zur Verfügung stellen können?
Dazu kommen weitere Fragen, die sich aus dem Gespräch ergeben.
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in allgemein verständlicher Form in einer großen Serie über den neuen Euro dem breiten Publikum zur Kenntnis gegeben.
Gruß
d.
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