- Real-Enzyklopädie (15): Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"! @a. Gatsby! - dottore, 04.08.2001, 19:19
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was soll denn das??? - André, 04.08.2001, 20:19
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was soll denn das??? - dottore, 05.08.2001, 12:15
- Streit um des Kaisers Bart? - Diogenes, 05.08.2001, 14:11
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was sonst??? - André, 05.08.2001, 17:03
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was sonst??? - dottore, 05.08.2001, 22:39
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was soll denn das??? - dottore, 05.08.2001, 12:15
- Einfach Klasse! Vielen Dank!! (owT) - Gatsby, 04.08.2001, 22:30
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 05.08.2001, 12:32
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 05.08.2001, 14:37
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 05.08.2001, 15:19
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 05.08.2001, 16:33
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 05.08.2001, 21:51
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 06.08.2001, 00:05
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 06.08.2001, 01:07
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 06.08.2001, 00:05
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 05.08.2001, 21:51
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 05.08.2001, 16:33
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - Dimi, 05.08.2001, 15:19
- Re: Real-Enzyklopädie (15): Shekel = Aber das sind doch Beispiele für Warengeld! - dottore, 05.08.2001, 14:37
- Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was soll denn das??? - André, 04.08.2001, 20:19
Re: Shekel = immer Gewicht, nie"Warengeld"!! Ja, aber was soll denn das???
>Edelmetallgeld ist und war immer ex origine!!!!!!! Gewichtsgeld.
Es war kein Geld, sondern zunächst eine nach Gewicht bemessene Ware, die mit anderen nach Gewicht bemessenen Waren getauscht wurde. Dies beweisen die zahlreichen Urkunden, die die Gewichte von Nicht-Metallwaren mit dem Gewicht von Metall vergleichen. Zum Beispiel 735.:
"11 1/2 Minen...-Wolle und...Wolle, einschließlich pappasu (ein Deputat?) entsprechend je 1 Mine für 1 Shekel..."
Das erste Gewicht (Mine = 60 Shekel) bezieht sich auf das Gewicht der Wolle, das zweite (1 Shekel) auf das Gewicht des Silbers.
Wir haben es hier mit Gattungskauf zu tun. Beim Gattungskauf (Standardprodukte) haben wir auch andere Maße, z. B. Hohlmaße oder einfache Einheiten wie Anzahl, z.B. bei Tonnen (Hohlgefäße).
Beim Stückkauf wird nicht gewogen (Grundstück, Sklave), sondern es wird das zu leistende Edelmetallgewicht ausgehandelt. Werden Stücke getauscht, dient das Edelmatll dazu, die Differenzen auszugleichen. Das Edelmetall ist also kein Geld, sondern ein Tauschgegenstand, der - da leichter in kleinere Einheiten abzuwiegen (Achtelstücke!) - zu dem jeweiligen ursprünglichen Tauschgegenstand dazu kommt. Also: 1 Rind = 1 Hammel plus x Menge an Metall.
Geld ergibt sich erst, nachdem ein auf Lieferung einer bestimmten Ware (in der Regel Edelmetall, es gibt aber auch da auf andere Waren lautende Lieferverträge) lautender Verpflichtungsschein ausgestellt ist, der seinerseits zediert werden kann (Gläubigerzession).
Die Entwicklung (und damit die Geldentstehung) ist folgende:
1. Altbabylonisches Recht der Hammurabi-Zeit (-1792/50), das sich - wie wir noch sehen werden - direkt mit dem mosaischen Recht und dem Recht der XII-Tafeln in Rom vergleichen lässt).
- Realverträge (Darlehen), wie bekannt.
- Verpflichtungsscheine mit dem Standardtext:"x hat zu Lasten des Schuldner der Gläubiger gut".
2. Neubabylonisches Recht, das bis in die Zeit des Hellenismus reicht:
- Verpflichtungsscheine (ú-ìl-tim), die keinen Schuldgrund mehr nennen, aber zunächst noch als Realkontrakt zu verstehen sind, sich aber von der realen Welt bzw. dem realen Ursprung lösen. Dabei ist der Ausgangspunkt des Kontrakts die Selbstverbürgung des Schuldners, der leiblich für die Schuld haftet, bzw., der jemand findet, der seinerseits die Haftung übernimmt (siehe die Begebung einer immobilen Sicherheit).
- Diese Verpflichtungsscheine erst können"Geld" werden, sofern sie von Vierten, Fünften usw. akzeptiert sind. Dass die ù-Ãl-tim auf Metall lauten, macht das Metall nicht zum Geld. Es bleibt nach wie vor eine Ware. Geld ist die Verfügung über die Ware, die - so sagt es ja der Kontrakt - erst noch erscheinen muss.
Also:
Edelmatll physisch vorhanden = immer Ware. Verfügung über Edelmetall, das physisch noch nicht vorhanden bzw. verfügbar ist (daher ja Verpflichtung) = Geld.
>Darüber sollte doch wirklich Einigkeit bestehen.
Im eben dargestellten Sine ja.
>Sic. 1 Pound Sterling = Ein Pfund (englisches, in den Zeitläufen nach Gramm gemessen recht unterschiedlich definiert) Silber in Sterling-Reinheit.
Ein Pfund Sterling physisch war seit den Angelsachsen bis ca. 1840 immer ein Pfund (ca. 5600 Grän) Silber fein. Also Gewicht = Gewicht. Ein Pfund Sterling als Nominal hat dagegen laufend an Wert verloren. Also fürs Nominal"Pfund Sterling" gab es immer weniger Gewicht Sterling-Silber.
>So und jetzt meine Frage?
>Ist das nicht das beste Warengeld???
Silber wurde bis zum Aufkommen der Fotografie usw. (also ca. 1840) niemals industriell genutzt (wenige Ausnahmen z.B. Zier-Waffen). Mit der industriellen Nutzung des Silbers bot sich Gold an, das bis heute nur sehr wenig industriell genutzt wird.
Das ideale Warengeld wäre solches, das aussschließlich nichtindustriell genutzt würde. Dann ist seine Wertschätzung aussschließlich psychologisch bedingt bzw. verursacht. Weshalb es auch andere Formen von Warengeld gegeben hat, nämlich dort, wo Metall nicht vorkam oder keinen"Wert" hatte (Konvention, Usancen). Aber das Warengeld bleibt immer entweder Gewicht (Ware eben) oder Zähleinheit, wobei bei Zähleinheiten diese selbst als Zähleinheit einen Wert (Preis) haben können, siehe das Muschelgeld-Phänomen.
>Denn diese genau definierte Ware (Shekel, Pound Sterling, Krügerrand = 1 oz oder was immer) ist doch Gewichtsgeld. Und deshalb ist für mich Gewichtsgeld = Warengeld.
Völlig richtig. Nur das Gewichtsgeld muss jeweils konkret vorhanden sein. Und was gleichzeitig mit anderen Waren vorhanden ist, sind andere Waren. Das"Gewichtsgeld" wird erst zu Geld, wenn es nicht gleichzeitig vorhanden ist, sondern seine Lieferung für später vereinbart wird. Die Urkunde über diese Lieferung (und es muss eine Urkunde geben, weil sonst der eine Vertragspartner nichts hat, womit er beweisen kann, dass er noch das Gewicht abfordern kann) kann zu Geld werden (= gilt auch für andere, die die Urkunde in Händen haben), wenn die Urkunde zediert werden kann (= von anderen akzeptiert wird).
>Gold und Silber sind m.E. die Musterbeispiele (!) für Warengeld.
Gold und Silber sind kein Warengeld, sondern die Urkunden über die (spätere!) Lieferung der selben sind auf bestimmte Gewichtseinheiten der Waren Gold und Silber lautendes (="geltendes") Geld.
Oder noch Mal: Vorhandene Waren (zero maturity, da gleichzeitig mit anderen Waren, diese ebenfalls mit zero maturity) sind Waren. Versprechen, Waren später zu liefern (non-zero maturity) können Geld sein, sofern der Inhaber eines non-zero maturity-Titels diesen zedieren kann.
Im Laufe der Geschichte wurden non-zero maturity-Titel grundsätzlich Geld (sog. Silberwährung, Goldwährung), weil das Misstrauen gegen die Erfüllung in Form der Ware Metall verschwand (gesetzlich wurde außerdem nachgeholfen). Schon das Wort"Währung" sagt klar, dass wir es mit einem Zeitüberbrückungsphänomen zu tun haben ("währen"! - beim Tausch Ware gegen Ware"währt" nichts, da der Kontrakt uno actu geschlossen und erfüllt wird).
Der jahrhundertelang geübte Großbetrug bestand darin, dass zwischen Kontrakt und Erfüllung desselben bei maturity der zu liefernde Gegenstand (Ware als Gewicht) vermindert wurde (Münzverschlechterung, Abwertung usw.).
Gruß
d.
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