- Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 13:04
- Sehr gut - Bär, 10.08.2001, 13:27
- Re: Sehr gut - dottore, 10.08.2001, 15:38
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - pecunia, 10.08.2001, 13:59
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 14:53
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - dottore, 10.08.2001, 15:37
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - JüKü, 10.08.2001, 14:56
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" / na also, doch nicht alles... - Caspar, 10.08.2001, 15:02
- Vertragsfreiheit? - pecunia, 10.08.2001, 15:25
- Re: Vertragsfreiheit? - dottore, 10.08.2001, 15:44
- Glaub ich nicht... - pecunia, 10.08.2001, 16:00
- Re: Glaub ich nicht... - dottore, 10.08.2001, 16:22
- Danke fuer die ausfuehrliche Antwort... - pecunia, 10.08.2001, 16:35
- Re: Glaub ich nicht... - dottore, 10.08.2001, 16:22
- Glaub ich nicht... - pecunia, 10.08.2001, 16:00
- Re: Vertragsfreiheit? - dottore, 10.08.2001, 15:44
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - dottore, 10.08.2001, 15:33
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 14:53
- Re: Exzellent, caspar - Geld = die Nebelkerze schlechthin - dottore, 10.08.2001, 15:31
- Re: Danke,... - Caspar, 10.08.2001, 15:54
- Sehr gut - Bär, 10.08.2001, 13:27
Re: Exzellent, caspar - Geld = die Nebelkerze schlechthin
Und wir können uns gern darauf verständigen (hatte ich mit Dimi bereits getan), dass wir uns auf einen jeweils in einen konkreten historischen Kontext"passenden" Begriff einigen.
HEUTE gibt es keinerlei Hin & Her, das Geld = gesetzliches Zahlungsmittel, das von den Monopolnotenbanken auf kurze Zeit gegen Sicherheiten (z.B. BRD 55 % Pfandbriefe, 25 % Staatsanleihen usw.) ausgegeben wird.
Zahlungsmittel = Verwendbar zu Zahlungen jeder Art. Setzt natürlich die Existenz von Zahlungsverpflichtungen voraus.
Ansonsten kann per Privatvereinbarung jede Gegenleistung vereinbart werden, z.B. der Service einer Prostituierten gegen eine Uhr. Da ist weder der Service noch die Uhr Geld, aber es komt ein (wenn auch sittenwidriger, aber ist schon umstritten neuerdings) Kontrakt zustande.
Murmeln gegen Förmchen im Kindergarten: Was von beiden sollte Geld sein, usw.
Es kann also jeder mit seinem aktuellen Begriff arbeiten, nur muss er sagen, was er meint. Was für ihn und seinen Counterpart gilt, gilt selstverständlich nur bilateral - und nicht für alle.
Wollen wir Geld als für alle geltend setzen, dann kommen wir - heute! - um das gesetzliche Zahlungsmittel nicht herum. So würde im obigen Fall bei Nichthergabe der Uhr nicht die Hergabe einer gleichen Uhr vom Gericht angeordnet, sondern Ersatz in Form von gesetzlichem Zahlungsmittel.
Im übrigen hast Du völlig Recht: Die Herleitung von Geld aus Schuld ist am elegantesten und einfachsten. Und heute durchgehende Praxis weltweit.
Gruß
d.
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