- Weiteres Musterbeispiel für deutsches Marktbehinderndes Verhalten der Verbände - André, 10.08.2001, 16:17
- Re: Weiteres Musterbeispiel für deutsches Marktbehinderndes Verhalten der Verbände - Euklid, 10.08.2001, 17:14
Weiteres Musterbeispiel für deutsches Marktbehinderndes Verhalten der Verbände
ftd.de, Fr, 10.8.2001, 11:06
Streit um Internet-Apotheke geht zum Europäischen Gerichtshof
Das Frankfurter Landgericht hat den Europäischen Gerichtshof im Streit um die Internet-Apotheke Docmorris angerufen. Hintergrund: Möglicherweise verstößt deutsches Recht gegen EU-Recht.
Das Verfahren um eine Klage des Deutschen Apotheker-Verbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke Docmorris hat das Landgericht bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende 2002 zu rechnen.
Medikament-Versand in Deutschland bislang verboten
Im Kern geht es darum, ob das deutsche Arzneimittel- und Heilmittelwerbegesetz im Widerspruch zum Recht auf freien Warenverkehr in der EU steht. Nach innerdeutscher Rechtslage ist Versandhandel mit Medikamenten derzeit noch bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle verboten, ebenso auch die Werbung für derartige Vertriebsformen. Insgesamt soll der Gerichtshof nach dem Beschluss des Landgerichts die Frage klären, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt.
Docmorris ist zuversichtlich
Vor diesem ersten deutschen Hauptsacheverfahren um die Internet-Apotheke war in mehreren Eilverfahren in erster und zweiter Instanz gegen Docmorris entschieden worden, zuletzt mit einer rechtskräftigen vorläufigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im Hauptsacheverfahren ist das Landgericht jedoch nicht an die Vorentscheidungen in den Eilverfahren gebunden. Die Prozessvertreter von Docmorris hatten in den Eilverfahren bereits angedeutet, dass sie sich vom Europäischen Gerichtshof eine positivere Einstellung zu der neuen Vertriebsform über das Internet versprechen.
Bestellt wird online, wobei im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein gültiges Rezept an Docmorris übermittelt werden muss. Das Angebot von Docmorris war für deutsche Kunden ungewöhnlich preisgünstig, weil die niederländische Apotheke nicht an deutsche Festpreisregelungen für Medikamente gebunden ist.
Motto: Nur kein Wettbewerb. Kosten hoch und Pfründe sicherstellen.
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: