- Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 13:04
- Sehr gut - Bär, 10.08.2001, 13:27
- Re: Sehr gut - dottore, 10.08.2001, 15:38
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - pecunia, 10.08.2001, 13:59
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 14:53
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - dottore, 10.08.2001, 15:37
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - JüKü, 10.08.2001, 14:56
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" / na also, doch nicht alles... - Caspar, 10.08.2001, 15:02
- Vertragsfreiheit? - pecunia, 10.08.2001, 15:25
- Re: Vertragsfreiheit? - dottore, 10.08.2001, 15:44
- Glaub ich nicht... - pecunia, 10.08.2001, 16:00
- Re: Glaub ich nicht... - dottore, 10.08.2001, 16:22
- Danke fuer die ausfuehrliche Antwort... - pecunia, 10.08.2001, 16:35
- Re: Glaub ich nicht... - dottore, 10.08.2001, 16:22
- Glaub ich nicht... - pecunia, 10.08.2001, 16:00
- Re: Vertragsfreiheit? - dottore, 10.08.2001, 15:44
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - dottore, 10.08.2001, 15:33
- Re: Geld: immer"grundlegende Missverständisse" - Caspar, 10.08.2001, 14:53
- Re: Exzellent, caspar - Geld = die Nebelkerze schlechthin - dottore, 10.08.2001, 15:31
- Re: Danke,... - Caspar, 10.08.2001, 15:54
- Sehr gut - Bär, 10.08.2001, 13:27
Re: Glaub ich nicht...
>Hallo dottore,
>in D und gerade im Zuge der EU gibt es eine sogenannte PREISAUSZEICHNUNGSVORSCHRIFT.
Das ist richtig und ein absolut korrekter Einwand. Preisauszeichnungen müssen genau so Statt finden wie Du schreibst. Das liegt daran, dass ausgezeichnete Preise sich tendenziell an jedermann richten.
Im Gegensatz dazu kann aber jederzeit in Privatvereinbarung jede Gegenleistung für eine Leistung vereinbart werden.
Das MWSt.-Gesetz schreibt vor, dass die Gegenleistung dann in aktuellem Kurs in Landeswährung umzurechnen ist, weil sonst die Besteuerungsgrundlage entfiele.
>Danach muessen Preise in der Waehrung lauten, die gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Ja, die veröffentlichten Angebotspreise und sofern der Anbieter einen Gewerbebetrieb betreibt. Es ist aber jedem Gewerbetreibenden unbenommen (on top in D jetzt das Rabattgesetz) eine Gegenleistung nach gusto zu vereinbaren, die dann allerdings nur zwischen den beiden Vertragsparteien gilt.
In meiner Garage in Dübendorf hat ein Japaner vorige Woche einen Oldtimer gegen Dollar gekauft. Dollar als Scheck.
Der Händler musste natürlich in CHF umrechnen und verbuchen. Die Dollar hat er auf seinem Dollar-Konto stehen lassen und nicht in CHF umgewechselt, weil er selbst Oldtimer aus den USA bezieht, um sie hier zu verkaufen. Das Dollarkonto selbst wird per Ultimo jeden Monat in die Bücher genommen. Zum Mittelkurs des Monats.
>Kein Haendler hat das Recht, gesetzliches Zahlungsmittel zurueckzuweisen. Waere ja absurd!
Völlig richtig.
>Geht also doch nicht, das mit dem Daimler, oder?
Müsste ausprobiert werden, wie gesagt: Es kommt darauf an, ob der Händler es als Verkauf oder Tausch deklariert. Wirbt er mit Verkauf (potentiell viele Käufer), geht's nicht. Schreibt er einen Tausch aus (potenziell nur 1 Käufer) sollte es gehen können. Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das dem entgegen stünde.
Außerdem werden im Außenhandel riesige Mengen Bartergeschäfte getätigt, wo keinerlei Landeswährung eine Rolle spielt. Ich kenne einen Fall Alu aus RUS gegen Baukräne von Liebherr. Das Verbuchen wurde dann mit dem Inlandspreis für Baukräne abgewickelt. Das Alu selbst hatte keinen"Preis" in keiner Währung.
Gruß
d.
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