- Beispiel für zweierlei Recht in D - Jochen, 16.08.2001, 17:37
- Re: das ist doch nix neues ;-( - Baldur der Ketzer, 17.08.2001, 00:10
- Re: Beispiel für zweierlei Recht in D - Euklid, 17.08.2001, 01:52
Beispiel für zweierlei Recht in D
mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie der Staat hier Gesetze biegt und beugt, das es eine Pracht ist (aus meiner Berufspraxis):
Bekanntlich gelten in D Arbeitsschutzgesetze, die dafür sorgen, daß Arbeitnehmer bei der Arbeit vor technischen Fehlern usw. geschützt sind (Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen an gefährlichen Stellen usw., damit klar ist, wovon ich rede).
Nun gibt es für private Unternehmen wie für öffentliche (Verwaltungen, Bauhöfe, Ministerien usw.) gewisse Pflichten aus dieser Gesetzgebung, d.h. werden diese Maßnahmen nicht ausgeführt, ist mit Strafen zu rechnen. Wer z.B. die Prüffristen für technische Anlagen überschreitet (Gabelstapler usw.), muß mit Strafen rechnen.
Im besagten Falle (bei einem Ministerium) wurden solche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer abgelehnt mit der Begründung (sinngemäß):"Ob es nicht bekannt sei, daß öffentliche Unternehmen aufgrund prekärer Haushaltslage dazu berechtigt seien, alternative Modelle zur Umsetzung der geltenden Gesetzeslage einzuführen."
Da besteht noch richtiges Sparpotential, würde das auf die Privatwirtschaft übertragen! So könnte Opel doch sagen, wir haben eine prekäre Haushaltslage, wir halten uns mal die nächsten Jahre nicht an die Vorschriften.
Es wird immer kurioser in D.
Gruß
Jochen
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