- Beispiel für zweierlei Recht in D - Jochen, 16.08.2001, 17:37
- Re: das ist doch nix neues ;-( - Baldur der Ketzer, 17.08.2001, 00:10
- Re: Beispiel für zweierlei Recht in D - Euklid, 17.08.2001, 01:52
Re: das ist doch nix neues ;-(
Hallo, Jochen,
das ist nix neues, vor ca. 10 Jahren hatte die Bundesbahn noch überwiegend eigene Sattelzüge, um mit der Bahn gelieferte Container vom terminal zum Kunden zuzustellen.
Reifen: profillose Schlappen, uralte Kisten, fahrender Schrott. Diff.-Sperre = Fehlanzeige.
Im Winter rutschten die Dinger, statt zu fahren.
Begründung: Bahn = Staat, und Staat = nix Geld habens
Zur Rechtsentwicklung möchte ich nochmal aufs neue Waffenrecht zurückkommen.
Vorne heißt es, mehr oder weniger bleibt alles wie gehabt.
Hinten, S. 100ff, stehen dann die Ausführungsbestimmungen.
Darin steht z.B., daß vereine diskreditiert sind, wenn sie nicht im Breitensport tätig sind UND Jugendarbeit leisten.
Genau dieses ist bestimmten Schießdisziplinen aber verboten (IPSC).
Also eine kalte Tour hintenrum.
Neu kommt ein Bedürfnis beim Bedürfnis dazu, also muß beispielsweise ein Käufer erst mal ein bedürfnis nachweisen, indem er z.B. Jäger ist.
Daneben muß er jetzt noch zusätzlich beweisen, daß er dieses spezielle Gewehr auch tatsächlich braucht - wer schon Opas alte Flinte geerbt hat, braucht doch keine neue, so auf die Tour.
Das ist so, als ob beispielsweise ein Grenzübergang kraft Gesetzes von 5.00 bis 24.00 offenzuhalten ist, aber einfach die Zufahrt abends ab 20.00 für Verkehr gesperrt wird, so daß man gar nicht hinkommt zur Grenze.
Meine Meinung: aus rechtssystematischer Sicht ein Hammer, eine Fachzeitung nannte das Ganze ARROGANZ DER MACHT.
Vorn gut verkaufen, hinten fies dazwischenfunken.
DAS ist das neue deutsche Recht.
Aus Ruinen auferstanden und der Zukunft zugewandt,..............
meint der Baldur und grüßt
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