- Beispiel für zweierlei Recht in D - Jochen, 16.08.2001, 17:37
- Re: das ist doch nix neues ;-( - Baldur der Ketzer, 17.08.2001, 00:10
- Re: Beispiel für zweierlei Recht in D - Euklid, 17.08.2001, 01:52
Re: Beispiel für zweierlei Recht in D
>Bekanntlich gelten in D Arbeitsschutzgesetze, die dafür sorgen, daß Arbeitnehmer bei der Arbeit vor technischen Fehlern usw. geschützt sind (Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen an gefährlichen Stellen usw., damit klar ist, wovon ich rede).
>Nun gibt es für private Unternehmen wie für öffentliche (Verwaltungen, Bauhöfe, Ministerien usw.) gewisse Pflichten aus dieser Gesetzgebung, d.h. werden diese Maßnahmen nicht ausgeführt, ist mit Strafen zu rechnen. Wer z.B. die Prüffristen für technische Anlagen überschreitet (Gabelstapler usw.), muß mit Strafen rechnen.
>Im besagten Falle (bei einem Ministerium) wurden solche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer abgelehnt mit der Begründung (sinngemäß):"Ob es nicht bekannt sei, daß öffentliche Unternehmen aufgrund prekärer Haushaltslage dazu berechtigt seien, alternative Modelle zur Umsetzung der geltenden Gesetzeslage einzuführen."
>Da besteht noch richtiges Sparpotential, würde das auf die Privatwirtschaft übertragen! So könnte Opel doch sagen, wir haben eine prekäre Haushaltslage, wir halten uns mal die nächsten Jahre nicht an die Vorschriften.
>Es wird immer kurioser in D.
>Gruß
>Jochen
Polizisten müssen sich schußsichere Kleidung teilweise selbst kaufen weil sie mit dem schweren Zeugs von anno Kaiser Wilhelm in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind.
Ja daß ist die Fürsorge wenn es um die Inhaftierung von Geldwäschern,Drogenhändlern usw geht.
GRUß EUKLID
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: