- Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 15:39
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - futzi, 18.08.2001, 16:26
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - JüKü, 18.08.2001, 16:30
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 19:52
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - Euklid, 18.08.2001, 20:07
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 20:30
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - Euklid, 18.08.2001, 20:58
- Danke, Du machst mir Mut! - BB, 18.08.2001, 21:56
- Nein um Himmels Willen nicht!!!!!! - Euklid, 18.08.2001, 22:39
- Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - BB, 18.08.2001, 23:44
- Re: Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - Euklid, 19.08.2001, 00:47
- oh je, das wird ja immer komplizierter, noch eine Frage - BB, 19.08.2001, 07:58
- Re: oh je, das wird ja immer komplizierter, noch eine Frage - Euklid, 19.08.2001, 13:18
- oh je, das wird ja immer komplizierter, noch eine Frage - BB, 19.08.2001, 07:58
- Re: Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - Euklid, 19.08.2001, 00:56
- Re: Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - Euklid, 19.08.2001, 01:08
- Re: Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - Euklid, 19.08.2001, 00:47
- Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt! - BB, 18.08.2001, 23:44
- Re: Danke, Du machst mir Mut! - Euklid, 18.08.2001, 22:46
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- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - Euklid, 18.08.2001, 20:58
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 20:30
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - Euklid, 18.08.2001, 20:07
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 19:52
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - JüKü, 18.08.2001, 16:30
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - JüKü, 18.08.2001, 16:31
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - BB, 18.08.2001, 20:06
- ich nochmal - futzi, 18.08.2001, 16:53
- Re: ich nochmal - BB, 18.08.2001, 20:00
- Re: ich nochmal / @BB - JüKü, 19.08.2001, 02:47
- Re: ich nochmal / @BB - BB, 19.08.2001, 08:19
- Re: ich nochmal / @BB - JüKü, 19.08.2001, 02:47
- Re: ich nochmal - BB, 18.08.2001, 20:00
- Re: Hausbau mit Arbeitslosenvesicherung und dabei noch Geld verdienen??? - futzi, 18.08.2001, 16:26
Re: Ups, da habe ich ja noch mal Glück gehabt!
>Danke, Euklid. Du hast mich überzeugt. Nur gut, daß ich damals auf der ZV den Zuschlag nicht erhalten habe. Wieder viel dazugelernt.
>Aus dem geänderten Sachverhalt ergibt sich noch eine letzte Frage: bei Zwangsversteigerungen gibt es immer ein Sonderkündigungsrecht des Erstehers. Nur kann dies durch spezielle Mietverträge ausgeschlossen werden. Dann muß dies aber in der ZV bekannt gegeben werden. Manchmal liegt allerdings nicht mal der Mietvertrag bei der ZV vor. Auf meine Frage während der Zwangsversteigerung, ob ich in diesem Fall ein uneingeschränktes Sonderkündigungsrecht habe, wurde mir von Seiten der anwesenden Gläubigerbank und der Rechtspflegerin mündlich mit"Ja" geantwortet. Kann ich in einem solchen Fall das Haus erwerben und eine sofortige schriftliche Sonderkündigung aussprechen oder sollte ich besser ganz die Finger von der Immobilie lassen???
>Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.
>BB
Nein es geht nicht daß mein ein Sonderkündigungsrecht hat.Nur gegenüber dem Eigentümer wenn er selbst in dem Haus gewohnt hat was unter den Hammer kam hat mein ein Räumungsrecht.Es ist aber ein langer Weg vom Eigentümer bis zur Zwangsversteigerung.Der Eigentümer schließt ja mit sich selbst keinen Mietvertrag.Nur deswegen muß er ausziehen und die Wohnung räumen.Oft ist aber bevor es zur Zwangsversteigerung kommt ein Mietvertrag des Eigentümers mit der Bank geschlossen worden damit die Bank wenigstens noch zu den Mietzinsen kommt.Dies ist ein Ersatz für die nicht gezahlten Hypothekenzinsen obwohl die Miete natürlich nicht auf die auflaufenden Zinsen angerechnet werden.Aber es ist der Bank möglich via Sozialamt für den dann in Miete wohnenden Eigentümer die Miete zu holen,da der Mieter ja jetzt einen Wohngeldantrag stellen kann.Übrigens auch als Eigentümer erhält man Wohngeld wenn man wenig Einkommen hat oder arbeitslos ist.Deswegen halte ich diese ominöse Arbeitslosenversicherung für einen Schmarren.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht Kauf bricht nicht Miete.So etwas muß man unbedingt schriftlich haben daß der Mieter gekündigt hat.Im anderen Fall ist man angeschmiert und wenn man es nicht schriftlich bekommt dann ist etwas faul.Es gilt nämlich alles was man mündlich zusagt kann man doch schritlich geben.Nur bei Unehrlichkeit kriegt man es nicht schriftlich.
Ich hatte mal einen Fall bei dem eine ganze Kommune ein Haus bewohnte.Einer zahlte von den sieben.der Vermieter mußte gegen sieben Parteien eine Räumungsklage anstrengen.Gegen den der bezahlte war nichts drin.Die anderen bekam er raus wobei die 6 Prozesse ihm Hab und Gut gekostet haben. 145000DM
den siebten schaffte er nicht.Nach einer Weile kamen die geräumten als Freunde des nun auf den siebten lautenden Mietvertrages einer nach dem anderen wieder in das Haus.Laut Mietvertrag darf er seine Freunde ja wohnen lassen.Sie waren lediglich woanders gemeldet und behaupteten daß sie ja nicht jede Nacht in dem Haus verbrachten.Der Mann wollte Verkaufen wegen seiner mickrigen Rente.Er hat sich dann das Leben genommen weil er einen erneuten Prozess nicht mehr wagen wollte.Er hatte realisiert daß nichts mehr zu retten war.
So etwas lädt man sich heute nicht mehr auf den Hals.
Gruß EUKLID
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