- Eine Fundsache vom Zensur-Forum zum Thema Logik, Gesetz und Politik - Baldur der Ketzer, 23.08.2001, 23:40
- Re: einen hab ich noch - Baldur der Ketzer, 24.08.2001, 00:02
- Re: noch mehr Schwachsinn? gerne, hier: - Baldur der Ketzer, 24.08.2001, 00:05
- Re: Eine Fundsache vom Zensur-Forum zum Thema Logik, Gesetz und Politik - Peter Pan, 24.08.2001, 08:21
- Re: Lug und Trug - Baldur der Ketzer, 24.08.2001, 11:18
- Re: einen hab ich noch - Baldur der Ketzer, 24.08.2001, 00:02
Eine Fundsache vom Zensur-Forum zum Thema Logik, Gesetz und Politik
Sinn und Unsinn deutscher Vorschriften
Nachdem Bodo hier gestern seine Kritik
geäußert hat, habe ich über die Problematik
nochmal nachgedacht.
Ich vermag jedoch immer noch nicht einen Sinn
darin zur erkennen, dass unser Staat (übrigens erst seit September 1976 -dank der RAF)
ausgebildeten Naturwissenschaftlern und
z.B. Max Planck-Instituten die Verwendung so
harmloser Salze wie Ammoniumperchlorat
so massiv auf allerhöchstens Mengen kleiner 100 Gramm beschränkt, während jeder Laie sich
einen Gewerbeschein besorgen kann und
dann Säckeweise damit ganz legal hantieren darf.
Mir will es auch nicht einleuchten, wieso
solche ziemlich harmlosen schwer missbrauchbaren Stoffe wie Ammoniumperchlorat, Nitromethan oder
Ammoniumdichromat vom Sprengstoffgesetz voll oder teilweise erfasst werden, während hochexplosive
und hochempfindliche Stoffe mit einer z.T. erheblichen Sprengkraft wie Stickstofftrijodid, Acetonperoxid
oder Silberacetylid, Kupferacetylid oder Silberoxalat, für die z.T. sogar Patente in
Deutschland als (Initial-)Sprengstoffe erteilt
wurden, überhaupt nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen.
Wieso braucht ein Ingenieur, der Modellraketentreibsätze importieren will, eine
Herstellererlaubnis (nach zu absolvierendem Herstellerlehrgang usw.) zur Herstellung von
Feuerwerkskörpern und wieso darf er diese
Treibsätze dann trotzdem nicht zur eigenen Verwendung in Deutschland benutzen, sondern muss sie
entweder erst für ca. DM 20000 zulassen lassen als wolle er damit Handel betreiben oder aber zusätzlich
(unter jahrelangem Zeitaufwand) einen Grossfeuerwerkerschein machen und jeden Abschuss als
Grossfeuerwerk
14 Tage vorher anmelden?
Und wieso darf ein Ausländer ohne jede Ausbildung etc., der exakt die gleichen Treibsätze mitbringt,
diese ohne jede Erlaubnis nicht nur Einführen sondern sogar in Deutschland nach belieben ohne
Einschränkung benutzen und diese (bis Ende 1998) sogar anderen Leuten zur Nutzung überlassen?
Macht das irgendeinen Sinn?
Und schließlich ein letzter Punkt, den Bodo
bedenken sollte: Fast jeder klitzekleine Verstoss gegen diese Bestimmungen und seien es noch
so unwichtige Bagatellen, werden nach den Vorschriften als Straftat verfolgt. Das ist ganz anders als in
der Strassenverkehrsordnung, die solche Verstösse in der Regel nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und
mit ganz niedrigen Bussgeldern belegt.
So ermittelte man schon gegen Kinder,
die nur den Vulkanversuch
(vgl. xxxxx://www.chem.leeds.ac.uk/delights/animations/volcano.html)
durchführten, wegen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz, da die Verwendung von
Ammoniumdichromat zur Herstellung von
pyrotechnischen Gegenständen erlaubnispflichtig
ist und das Salz bei dem Versuch zur Zersetzung
kurz aufglimmt. In der Schule durfte er hingegen
als Schülerversuch durchgeführt werden.
Ergibt das alles einen Sinn?
Bringt das mehr Sicherheit?
Wieso ging es bis 1976 in Deutschland auch anders und wieso geht es in fast allen Nachbarländern wie
Ã-sterreich und Frankreich
usw. auch heute noch ganz anders?
<ul> ~ hier stehts, bis es gelöscht wird</ul>
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