- offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Optimus, 29.08.2001, 20:41
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Turon, 29.08.2001, 21:09
- @Turon:Du Scherzkeks - Werde Dich auf dem laufenden halten!! (owT) - Optimus, 29.08.2001, 21:32
- Das ist kein Scherz - sondern eher zum Heulen, weil wahr! - Turon, 29.08.2001, 21:44
- @Turon:Du Scherzkeks - Werde Dich auf dem laufenden halten!! (owT) - Optimus, 29.08.2001, 21:32
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - André, 29.08.2001, 21:38
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! Ergänzung - André, 29.08.2001, 21:41
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Turon, 29.08.2001, 21:09
Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!!
>Ich will eine Generall - bzw. Betreuungsvollmacht ausstellen bzw. auf mich und meine Frau soll eine ausgestellt werden.
>Nun ist es ja so im deutschen Staat, dass so was von einem Notar beglaubigt werden muss.
Ja! Der Notar muß auch irgendwie für sein Nichtstun bezahlt werden.
>Kosten ca. 150,-DM.
Es ist rechtens dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen, sollte er doch
froh sein.
>Meiner Meinung nach müsste es doch auch Rechtsgültig sein, wenn solch eine Unterschrift auch im Beisein eines Bürgermeisters oder eines Schiedsmannes
>erfolgt.
Ja eigentlich müßte es so sein, aber das bringt nicht so viel
wie bei dem Notar - und ferner - der Bürgemeister darf nicht belästigt
werden, in seiner Pause zwischen 8 und 18 Uhr, die er in aller Regel
mit einem Schiedsmann verbringt. Man darf ihn nicht stören oder
belästigen mit bürgerlichen Problemen.
>
>Wer hat davon Kenntnis!
>Vielen Dank schon jetzt
>optimus
Optimus - ich bitte Dich - wo lebst Du denn? Du kannst Dir einfach
nicht aussuchen, wer dafür zuständig ist, Deiner Frau die Generallvollmacht
zu begläubigen. Wir haben doch alle Gesetze, nach denen wir uns richten
sollten, also mußt Du um eine Audienz bei einem Notar bitten.
Du solltest Dir im klaren sein, daß wenn Du Dir selbst aussuchst
wer was unterschreibt, daß Du dann zu eigenwillig erscheint, und
da macht der schnelle Eddy vom Amt mit Dir kurzen Prozess.
Was Du willst nicht zahlen? Das ist aber gar nicht artig. Faßt
man womöglich als Beleidigung auf.
Gruß.
P.S.: leider kann ich Dir nicht helfen, da kenne ich mich leider
gar nicht aus. Ich bin nur empört, daß Du Deiner Frau nicht einfach
schriftlich geben kannst, daß Du ihr alle Vollmachten übertragen
kannst, die mit Dir zu tun haben, und schon gar nicht geht es mir
nicht in den Kopf - daß irgendein Spinner dabei sein muß. Sitten
wie in der dritter Welt - heißt es etwa Frauen sind Bürger
dritter Klasse? Bin gespannt, ob der Notar - der natürlich amtlich
begläubigt sein muß - dabei so prüfenden Blick anwendet.
Na ja ich habe gehört, manche überprüfen auch das Gebiß.
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