- offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Optimus, 29.08.2001, 20:41
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Turon, 29.08.2001, 21:09
- @Turon:Du Scherzkeks - Werde Dich auf dem laufenden halten!! (owT) - Optimus, 29.08.2001, 21:32
- Das ist kein Scherz - sondern eher zum Heulen, weil wahr! - Turon, 29.08.2001, 21:44
- @Turon:Du Scherzkeks - Werde Dich auf dem laufenden halten!! (owT) - Optimus, 29.08.2001, 21:32
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - André, 29.08.2001, 21:38
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! Ergänzung - André, 29.08.2001, 21:41
- Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! - Turon, 29.08.2001, 21:09
Re: offtopic:Generallvollmacht!! Betreuungsvollmacht!! Ergänzung
>Geht als reine beglaubigte Unterschrift"kostenlos" (hier DM5,--) im Rahmen der Freiwilligen Gérichtsbarkeit (Schiedsmann/Obmann).
Abhängig von Bundesland. Ist in einzelnen Bundesländern also unterschiedlich geregelt!!! (Notar geht jedoch überall)
>Geht auch ohne das bei Verfügungen über Bankkonten, wenn bei Bank hinterlegt.
>nicht jedoch bei Grundstücksgeschäften.
>A.
<center>
<HR>
</center>

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