- Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins - nereus, 29.08.2001, 21:44
- Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins / Darf ich's versuchen? - JüKü, 29.08.2001, 22:01
- Re: Zinseszins / Darf ich's versuchen? - Uuuuuh! Ich ziehe die Frage zurück - nereus, 29.08.2001, 22:24
- Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins - Rudow, 30.08.2001, 00:48
- Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins - JüKü, 30.08.2001, 00:52
- Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins - na wat den nu? - nereus, 30.08.2001, 08:33
- Re: Sorry, komm gerade erst ans Gerät, wird alles morgen beantwortet (hoffe!)... - dottore, 30.08.2001, 20:15
- Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins / Darf ich's versuchen? - JüKü, 29.08.2001, 22:01
Re: Dottore! Ich brauche Ihre Hilfe - Zinseszins
>Hallo dottore!
>(...)
>Aber warum gibt es den Zinseszins?
Was viele nicht wissen: Zinseszins ist nach dem BGB (Deutschland) verboten.
$ 248:
BGB § 248 [Zinseszinsen]
(1) Eine im voraus getroffene Vereinbarung, daß fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.
Diese Formulierung mag manchen erstaunen. Aber es ist so: Zinseszins ist verboten.
Allerdings gilt das nicht für den Zins für geliehenes Geld. Dahingehend lautet der Absatz 2 des § 248:
(2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im voraus vereinbaren, daß nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im voraus versprechen lassen.
Ein klares Indiz für den Debitismus: Nur Geldschulden könen (legal) zu neuen Geldschulden führen, nicht aber Zahlungsverpflichtungen für irgendetwas sonst.
Wie wirkt sich diese Gesetzeslage auf Goldschulden aus?
Grüße
Rudow
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