- dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - nereus, 01.09.2001, 16:53
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - André, 01.09.2001, 19:39
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Euklid, 01.09.2001, 21:22
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 15:35
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - riwe, 02.09.2001, 15:44
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - JÜKÜ, 02.09.2001, 15:55
- Re: Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - einleuchtend, danke oT - riwe, 02.09.2001, 16:17
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 17:03
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - JüKü, 02.09.2001, 17:14
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Sascha, 04.09.2001, 18:32
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - dottore, 05.09.2001, 12:59
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 15:35
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Euklid, 01.09.2001, 21:22
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - André, 01.09.2001, 19:39
Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!!
>Interessante Fundstelle im BGB alt!!
>Hallo Andre und Euklid!
>Aufgrund meiner Frage zum Zinseszins bat ich dottore um Hilfestellung.
>Nun ist Andre schon mal eingesprungen.
>Er schrieb: Anders bei Guthabenzinsen. z.B. Termingeld. Hier besteht die Vereinbarung, dass der z.B. monatlich zu zahlende Zins (z.B. 4,2% p.a. x 1/12) bei Fälligkeit dem Kapital (nach ZASt und Soli) zugeschlagen wird. Dasselbe gilt bei Sparkonten zum 2.1. eines jeden Jahres.
>Und wie Du oben schreibst (kursiv) dürfen KI z.B. auch abgezinste Wertpapiere emittieren (z.B. Sparbriefe, Zerobonds oder sich aufzinsende Titel wie aufzinsende Sparbriefe oder Bundes-schatzbriefe, Typ B (Emmittent jetzt Bund), die über mehrere Jahre laufen und die periodisch anfallenden Zinsen dem Kapital zugeschrieben werden, emittieren. (Genehmigungsverfahren).
>Das BGB ist also gewissermassen überholt worden durch Handelsrecht, Wertpapierrecht, Usance und AGB.
>Daraufhin antwortet Euklid:
> Also daß eine AGB vor das BGB gestellt wird daß kann wohl nicht sein. Dann würde ich aber eine AGB vorlegen die sich gewaschen hat-))
>Ein GESETZ gilt so lange bis es geändert wird! Vielleicht führt man hier etwas im Schilde von Seiten Papa Staat wenns dick kommt wie z.B.folgendes.
>Lieber Mitbürger Leider hatten wir Ihnen in der Vergangenheit von uns nicht bemerkt ungesetzlich Zinseszinsen gut geschrieben für Ihre Bundesschatzbriefe Nr...
>Hier stimme ich Euklid zu. So kann das doch nicht gehen. Wozu gibt es dann ein BGB wenn andere Bestimmungen dieses Gesetz quasi aushebeln. Ich hoffe das klärt sich noch auf, denn seine Vermutungen würden ja.. Aber lassen wir das.
>In meiner Ausgabe des BGB von 1996 steht unter § 247 (aufgehoben). Habe mir nicht viel Gedanken darüber gemacht. Manchmal wird ein Paragraph eben aufgehoben und basta.
>Nun habe ich im Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich (Verlag: von W. Herlet, 1899), welches ich vor kurzem in einem Antiquariat für 20 DM erworben habe, mal interessehalber nachgeschaut und nicht schlecht gestaunt.
>Dort steht unter $247:
> Ist ein höherer Zinssatz als sechs vom Hundert für das Jahr vereinbart, so kann der Schuldner nach dem Ablaufe von sechs Monaten das Kapital unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Das Kündigungsrecht kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Diese Vorschriften gelten nicht für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
>Hier wurde dem Schuldner ein Türchen eingebaut für den Fall das er mit dem Darlehen Probleme bekommt.
>Diesen Rettungsring hat man einfach entfernt. Wem ist das denn eingefallen?
>Alle anderen Paragraphen, soweit ich das überschauen konnte, sind wortwörtlich erhalten geblieben.
>mfG
>nereus
mein BGB ist von 1958. Damals war § 247 noch nicht gestrichen. Wer weiß dazu mehr?
ein interessierter riwe
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