- dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - nereus, 01.09.2001, 16:53
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - André, 01.09.2001, 19:39
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Euklid, 01.09.2001, 21:22
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 15:35
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - riwe, 02.09.2001, 15:44
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - JÜKÜ, 02.09.2001, 15:55
- Re: Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - einleuchtend, danke oT - riwe, 02.09.2001, 16:17
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 17:03
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - JüKü, 02.09.2001, 17:14
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Sascha, 04.09.2001, 18:32
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - dottore, 05.09.2001, 12:59
- Re: dottore!.. wegen des Zinseszinses - Interessante Fundstelle im BGB (alt)!! - nereus, 02.09.2001, 15:35
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - Euklid, 01.09.2001, 21:22
- Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses - André, 01.09.2001, 19:39
Re: dottore! Bitte noch mal querlesen wegen des Zinseszinses
Hi,
ich kann dazu auch nicht mehr sagen als das, was hier schon klar und klug geschrieben wurde.
Vielleicht noch das: Bei der"banküblichen" Verzinsung wird ein Darlehen, das mit 10 % p.a. verzinslich erscheint jeden Tag mit 10 % (geteilt durch die Jahreszinstage) höher gerechnet, so dass der Darlehensnehmer schon ab dem zweiten Tag eine höhere Summe zu 10 % verzinsen muss als zum Zeitpunkt der Darlehensnahme. Das ist meines Wissens noch nicht juristisch ausdiskutiert oder geklärt worden.
Der Wegfall des Kündigungsrechtes für Darlehen mit Zinssätzen > 6 %, auf das JüKü hingewiesen hatte, bedeutet im Klartext natürlich eine Erleichterung für die Banken, die die Kosten für entsprechende Umschuldungen jetzt an den Kreditnehmer überwälzen können.
Es gab seit der Antike (z.B. römische XII-Tafel-Gesetz) immer wieder Versuche, Maxmalzinssätze festzuschreiben (damals vermutlich 12 % p.a.). Diese Maximalzinsen wurden erst ab dem späten 18. Jh. (vgl. vor allem die Agitation von Jeremy Bentham gegen diese Vorschriften) und frühen 19. Jh. mehr und mehr fallen gelassen.
Das mit dem"Wucher" ist eine höchst komplizierte Materie, weil es letztlich keine Möglichkeit gibt, über Wucher (und ab wann es Wucher ist) etwas Nachvollziehbares zu fordern oder zu äußern.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde sogar Michel Friedman(n) einmal wg."Wuchers" gerichtsnotorisch. Er wollte in einer Diskussion mit Journalistenschülern dazu allerdings nicht konkret Stellung nehmen. Ich weiß es also nicht und müsste ein Archiv dazu befragen, was ich derzeit nicht kann.
Dass wir in einem System leben, in dem immer höher steigende Guthaben (und ergo Schulden) immer weiter verzinslich gebucht werden, ist allgemein bekannt.
Gruß
d.
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