- Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore Nr. 79163 / Bitte von Oldy - Dimi, 09.09.2001, 10:34
- Re: Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore - Dimi? Darf ich auch mal ;-) - nereus, 09.09.2001, 11:00
- Re: Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore - Dimi? Darf ich auch mal ;-) - dottore, 09.09.2001, 18:42
- Hier meine Antwort: Bin ja mal gespannt, was jetzt kommt..... - Bär, 09.09.2001, 15:37
- Re: Tja, da sind die Freiwirte sprachlos (owT) - dottore, 10.09.2001, 13:41
- Re: Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore Nr. 79163 / Bitte von Oldy - dottore, 09.09.2001, 18:13
- Re: Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore - Dimi? Darf ich auch mal ;-) - nereus, 09.09.2001, 11:00
Re: Antwort von Mr. XXX auf Beitrag von Dottore - Dimi? Darf ich auch mal ;-)
Hi Dimi,
zunächst besten Dank.
Der Fehler steckt darin - siehe auch mein voriges Posting - dass die 100 GE von der Notenbank an den Staat ausgeschüttet werden können, sozusagen als"Zinsgewinn" auf den Verleih von Banknoten.
Tatsächlich verschwinden zunächst alle GE, die der Notenbank geschuldet sind, wieder in ihr und sind schlicht weg. Alles Geld, das in die NB zurück kehrt, verliert seinen Geld-Charakter, da die NB diese GEs nicht aktiv verbuchen kann.
Nehmen wir nun an, die 100 GE seien"Zinsen", dann müssen die 1100 GE, die sich der Kreislauf zunächst von den NBs"geliehen" hat, mit 1200 GE an die NB zurückgezahlt werden. 1100 GE ursprüngliche Schuld bei der NB und 100 Zinsen auf diese Schuld.
Wie kann der Kreislauf an die 100 zusätzlichen GEs kommen, die er als"Zins" an die NB schuldet? Da es sich um NB-Geld handeln muss, da die NB nur ihr eigenes Geld als Rückzahlug und als"Zinszahlung" akzeptiert, muss sich der Kreislauf außerhalb der NB bei dieser die 100 GE zusätzlich und neu leihen. Sonst hätte er ja nichts, was er an die NB zahlen könnte.
Dazu kann man die Periodenlängen wählen wie man will: Sobald die NB mehr GEs aus dem Kreislauf zurückfordert (eben die ausgegebenen plus Zins) als sie an ihn abgegeben hat, und alle zunächst ausgegebenen GE in der NB-Bilanz wieder als null gebucht werden, kann die NB die Zinsen (100 GE) nur ausschütten, nachdem sich der Kreislauf wiederum bei der NB die zusätzlichen 100 GE durch zusätzliche Verschuldung bei ihr abgeholt hat.
Ich hoffe, dieses höchst schlichte Beispiel genügt, um den Vorgang klar zu machen.
Der Trick, dass die NB Zinsen ausschütten kann, die nicht in Form von NB-Geld zuerst bei ihr abgeholt wurden (sonst könnten sie ja nicht an die NB zurück fließen und auch nicht ausgeschüttet werden) funktioniert also niemals netto, sondern immer nur auf dem Wege über zusätzliche Verschuldung bei der NB in Höhe der ihr geschuldeten Zinsen (egal, wie die nun bewerkstelligt wird, Sicherheiten und so weiter).
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: