- Hintergrund: Handelsbeschränkungen an den US-Börsen (interessant) - Sascha, 17.09.2001, 17:57
Hintergrund: Handelsbeschränkungen an den US-Börsen (interessant)
<font size=5>Hintergrund: Handelsbeschränkungen an den US-Börsen</font>
vwd NEW YORK. In Anbetracht erwarteter massiver Kursverluste zur Wiederaufnahme des Handels an Wall Street am Montag, 15.30 Uhr MESZ, <font color="#FF0000">im Folgenden ein Überblick der geltenden Regeln für Handelsbeschränkungen, -unterbrechungen und -aussetzungen, sogenannte"Trading Collars":</font>
- Bei einem Rückgang um 210 Punkte des Dow Jones Industrial Average werden <font color="#FF0000">Handelsbeschränkungen entsprechend der"Uptick-Rule" ausgelöst</font>. Damit bleibt der Programmhandel auf die im S&P-500-Index enthaltenen Aktien so lange unterbunden, bis der Verlust auf die Hälfte des Schwellenwertes eingegrenzt ist.
- Bei einem Rückgang um 1.100 Punkte bis 14.00 Uhr Ortszeit (20.00 Uhr MESZ) wird der Handel für eine Stunde unterbrochen. Zwischen 14.00 und 14.30 Uhr Ortszeit beträgt die Unterbrechung 30 Minuten, nach 14.30 Uhr Ortszeit wird der Handel nicht mehr unterbrochen.
- Ein Rückgang um 2.150 Punkte vor 13.00 Uhr Ortszeit (19.00 Uhr MESZ) hat eine Handelsunterbrechung von zwei Stunden zur Folge, zwischen 13.00 und 14.00 Uhr Ortszeit von einer Stunde. Bei einem Rückgang um 2.150 Punkte nach 14.00 wird die Börse für den Rest des Tages geschlossen.
- Ein Rückgang um 3.250 Punkte führt zur Einstellung des Handels für den Rest des Tages. Ergänzend hat die Securities and Excange Commission (SEC) weitere vorübergehende Regeländerungen angeordnet: - Unternehmen dürfen eigene Aktien ohne die üblichen zeitlichen und volumenmässigen Restriktionen zurückkaufen, ohne nachteilige bilanzielle Konsequenzen befürchten zu müssen.
- <font color="#FF0000">Broker dürfen Kapitalwerte ohne Berücksichtigung der Tage, während denen die Börse geschlossen war, berechnen</font>.
- <font color="#FF0000">Investmentfonds dürfen untereinander Kapitel aufnehmen und ausleihen</font>.
- Wirtschaftsprüfungsfirmen dürfen ihre Dienste anbieten, um Kunden mit Büros in und um das World Trade Center zu helfen, ihre Akten wieder herzustellen. <font color="#FF0000">Dabei werden die Unabhängigkeitskriterien der Revisoren außer Kraft gesetzt</font>.
- <font color="#FF0000">Short-Selling wird nicht verboten</font>.
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Quelle: HANDELSBLATT, Montag, 17. September 2001
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