- Noch was zum Kreditgeldsystem und Dottores Theorie - Theo Stuss, 17.09.2001, 09:53
- Re: Noch was zum Kreditgeldsystem und Dottores Theorie - ManfredF, 17.09.2001, 10:12
- Re: Steht hier im Buba GB 2000 - Caspar, 17.09.2001, 12:45
- Re: Noch was zum Kreditgeldsystem und Dottores Theorie - dottore, 17.09.2001, 16:29
- @dottore: Ich ahne, daß hier ein wichtiges Wirtschafts-Thema diskutiert wird, - Galiani, 17.09.2001, 18:48
- Re: @dottore: Ich ahne, daß hier ein wichtiges Wirtschafts-Thema diskutiert wird, - dottore, 17.09.2001, 20:01
- Und n u r (!) dagegen kommt Geld in Umlauf, hier ein Beispiel (WICHTIG): - dottore, 17.09.2001, 21:45
- Re: @dottore: Ich ahne, daß hier ein wichtiges Wirtschafts-Thema diskutiert wird, - dottore, 17.09.2001, 20:01
- Re: Dankeschön (oT) - Theo Stuss, 20.09.2001, 11:52
- @dottore: Ich ahne, daß hier ein wichtiges Wirtschafts-Thema diskutiert wird, - Galiani, 17.09.2001, 18:48
Re: @dottore: Ich ahne, daß hier ein wichtiges Wirtschafts-Thema diskutiert wird,
>habe aber die Konsequenzen noch nicht erfaßt: Zumindest das Geld, das ich erspart habe ist doch zweifelsfrei ein Guthaben und keine Schuld!
Völlig richtig. Aber um zu präzisieren: Das Geld ist eine Forderung und erst, nachdem Sie darauf verzichten, die Forderung zu vollstrecken bzw. sich andienen zu lassen (in Form von"weiterem" Geld bzw. in Form von BIP, das dann zu Ihrer Letztverfügung steht), haben Sie"gespart".
Sie sparen, indem Sie Schuldscheine (Banknoten) zedieren, wobei derjenige, an den Sie zediert haben (Bank) ihrerseits den Schuldschein ebenfalls zediert (mit"Aufschlag", was ja das Bankgeschäft ausmacht) und nicht etwa in Form von BIP vom Markt abfordert (die Bank könnte ja mit"Ihrem" Geld, also den von Ihnen eingezahlten Banknoten, auch z.B. einen Computer kaufen, dann hätte sie auf ihrer Aktivseite statt der 100 Banknote eben 100 Computer stehen).
Falls Sie also in"bar" gespart haben, d.h. Banknoten auf einem Konto einzahlen konnten, ist doch das Bargeld selbst immer nur über einen Verschuldungsakt in die Welt gekommen, bei dem die ursprüngliche Schuld ex erstem Kreditvertrag, der jetzt physisch als Sicherheit dient, nach wie vor offen (!) ist.
Es ist so (Zinsen ganz und gar weggelassen):
1. Ein Kreditvertrag ensteht. Guthaben = 100. Schuld = 100. Auf diesem Vertrag ("physisch" in Form von Pfandbriefen, Staatspapieren, Wechseln usw.) basiert alles weitere.
2. Der Schuldschein ("Sicherheit") wird über die Notenbank, die ihn physisch als Pfand hereinnimmt, zur Banknote, d.h. die Notenbank tritt jetzt an die Stelle des 100-Schuldners. Die Banknote ist jetzt deren Schuldschein. Aktivseite Notenbank: 100 Sicherheit (= Schuldkontrakt, Pfand, vollstreckbar). Passivseite: 100 (ausgegebene Banknote; kehrt nach den bekannte Fristen wieder automatisch in die Notenbank zurück, ist dann kein Geld mehr, kann allerdings physisch mehrmals verwendet werden, bis sie abgenutzt ist).
3. Die Banknote wird an Sie zediert, z.B. durch Kauf von Leistungen oder Waren, die Sie angeboten hatten. Das geht wie bei jedem anderen Schuldschein auch (Gläubigerzession, dazu bedarf es nicht der Zustimmung des Schuldners).
4. Sie können den Schuldschein an jeden möglichen Dritten oder Vierten zedieren (= z.B. damit ein Guthaben bei einer Bank eröffnen). Damit haben Sie eine Forderung über 100 gegen die Bank (die ihrerseits auf Null bucht: Ihre 100 sind die Schuld der Bank, Ihnen gegenüber, dafür hat die Bank über 100 den Schuldschein in Form der Banknote, die als solche wieder durch die 100 Pfand, siehe oben, besichert wurde).
5. Sie haben 100 Guthaben, die Bank hat plusminus Null, die Notenbank hat plusminus Null (aktiv Pfand, passiv Banknote) und der ursprüngliche Schuldner hat nach wie vor die 100 Schulden.
Es läuft also alles darauf hinaus, dass Schuldscheine noch und noch zediert werden können (was die mainstreamer"Geldumlauf" nennen, was einen sachenrechtlichen Vorgang suggeriert - und damit Geld als etwas"wirklich" Vorhandenes - tatsächlich aber immer ein schuldrechtlicher Vorgang bleibt und <font color="FF0000">Schulden kann es in physischer Form niemals geben, sondern immer nur die sie dokumentierenden Papiere</font>) -
- jedenfalls solange, bis die Laufzeit abgelaufen ist (ein Schuldschein ohne"Restlaufzeit" ist keiner! Denn selbst, wenn kein Erfüllungsdatum drauf steht, ist der Schein "auf Sicht", also bei Vorlage fällig: Restlaufzeit = Sofort!).
Sie haben demnach, um in ihrem Terminus zu bleiben, nichts"gespart" (in dem Sinne, dass sie so eine Art"Vorrat" gebildet haben - das wäre Sachenrecht!), sondern nur Ihrerseits auf die Vollstreckung der Erstschuld, für die Sie inzwischen via Zessionen Gläubiger geworden sind, in Höhe von 100 verzichtet.
>Haben Sie das Thema einmal irgendwo zusammenfassend erörtert? Wenn ja, können Sie mir den Link mitteilen oder eine Kopie des Aufsatzes schicken?
Eigentlich steht das in allen meinen Büchern, zuletzt"Die Krisenschaukel", aber ich werde es noch mal explizit formulieren. Bitte um Geduld.
Ansonsten bitte weitere Fragen.
Gruß
d.
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