- Gunnar Heinsohn - R.Deutsch, 19.09.2001, 14:59
- Re: Welches Eigentum wird verpfändet? - Jochen, 19.09.2001, 18:20
Gunnar Heinsohn
Heinsohn/Steiger denken furchtbar umständlich. Ein Beispiel:
"Der freie Lohnarbeiter tritt mit dem nicht verlierbaren, dadurch allerdings auch nicht verpfändbaren, Eigentum an sich selbst in einen Gläubiger-Schuldner-Kontrakt. In diesem überträgt er als Gläubiger an den Unternehmer als seinen Schuldner auf Zeit Nutzungsrechte aus der Besitzseite seines Eigentums, das heißt, seine Arbeitskraft oder Arbeitsleistung."
Umständlicher kann man den Arbeitsmarkt kaum beschreiben. Wegen dieser umständlichen Denkweise entdecken sie wohl auch ihren eigenen Denkfehler nicht, weshalb das Geld dann eben ein ungelöstes Rätsel bleibt.
Wie ich in meinem Vortrag in Ochsenfurth schon dargelegt habe, beruht der Denkfehler darin, dass der Geldemittent kein eigenes Eigentum verpfänden muss und genau diesen Fehler hat er auch in 3 Sat wieder vorgetragen, was aber, wegen der Umständlichkeit der Formulierungen kaum einer merken kann (außer mir natürlich:-))
GruĂź
R
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: