- Gunnar Heinsohn - R.Deutsch, 19.09.2001, 14:59
- Re: Welches Eigentum wird verpfändet? - Jochen, 19.09.2001, 18:20
Re: Welches Eigentum wird verpfändet?
>Wie ich in meinem Vortrag in Ochsenfurth schon dargelegt habe, beruht der Denkfehler darin, dass der Geldemittent kein eigenes Eigentum verpfänden muss und genau diesen Fehler hat er auch in 3 Sat wieder vorgetragen, was aber, wegen der Umständlichkeit der Formulierungen kaum einer merken kann (außer mir natürlich:-))
Wenn der Geldemittent kein eigenes Eigentum verpfändet, wer macht das dann? Fremdes Eigentum kann er offensichtlich nicht verpfänden.
Wer ist denn heute der Geldemittent? Die Zentralbank. Und die"schafft" Geld nur, wenn es in irgendeiner Form durch Eigentum gedeckt ist, das in einem Kreditkontrakt belastet wurde.
Übrigens ist dann die Stelle in"Eigentum, Zins und Geld", S. 286 nicht korrekt, denn da heißt es:"Denn es muß ja in dem dafür notwendigen Kreditkontrakt zwischen Zentralbank und Geschäftsbank durch letztere eine Übertragung von Verpflichtungen, für die sie als Gläubiger haftet, an die Zentralbank vorgenommen werden."
Wie wir gelernt haben, ist die Zentralbank niemals Kreditgeber bei der Geldemission.
Gruß
Jochen
(Hab die Sendung leider verpaßt, war Urschuld abtragen)
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