- Steuerhinterziehung neu definiert und geahndet - Eichel hat Ideen - André, 24.09.2001, 17:24
- Re: niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten........(Walter Ulbrich) (owT) - Baldur der Ketzer, 24.09.2001, 21:00
Steuerhinterziehung neu definiert und geahndet - Eichel hat Ideen
HANDELSBLATT, Montag, 24. September 2001
Auch Banken wären betroffen
Steuerhinterziehung soll schärfer verfolgt werden
Die Bundesregierung plant nach Angaben des Strafrechtsexperten der SPD-Fraktion, Jürgen Meyer, schwere Steuerhinterziehung künftig als Verbrechen einzustufen. Eine entsprechende Vorschrift solle in das Gesetz zur Bekämpfung der Umsatzsteuerverkürzung eingearbeitet und noch zum Ende des Jahres verabschiedet werden, sagte Meyer am Montag. Unter die Regelung sollen alle Steuerhinterziehungen über 100 000 Mark fallen.
Reuters MÜNCHEN. Wird das Gesetz verabschiedet, machen sich Banken künftig als Geldwäscher strafbar, wenn sie hinterzogenes Geld ihrer Kunden anlegen und verwalten. Damit wächst der Druck auf Geldinstitute und Vermögensverwalter, ihre Kunden genauer zu beobachten: Die Banken müssen von sich aus Auffälligkeiten an die Ermittlungsbehörden melden, die die Daten dann automatisch an die Finanzbehörden weitergeben.
Zwar soll das Gesetz in erster Linie organisierte Kriminalität erfassen. Doch auch gewöhnliche Anleger, die dem Fiskus größere Summen verschweigen, wären betroffen. Welche Summe die Grenze zwischen schwerer und einfacher Steuerhinterziehung bilde, lasse das geplante Gesetz offen, sagte Meyer. Die Grenzwerte müsse die Rechtsprechung bestimmen. Schwere Steuerhinterziehung gilt mit dem neuen Gesetz anders als ein einfaches Steuerdelikt als Verbrechen.
Mit hohen Freiheitsstrafen müssen auch Personen rechnen, die größere Beträge auf ausländischen Konten nicht versteuern. Diese Vergehen werden Meyer zufolge künftig als schwere Steuerhinterziehung mit mindestens zwölf Monaten statt bisher sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet. Auch die Bank, die entsprechende Auslandstransfers abwickele oder decke, begehe nach dem geplanten Gesetz Geldwäsche.
Selbst Strafverteidiger könnten sich nach Worten des Münchener Rechtsanwalt Markus Gotzens künftig mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert sehen, weil ein der schweren Steuerhinterziehung verdächtiger Mandant seinen Anwalt möglicherweise mit Schwarzgeld bezahlt. Die Konsequenz wäre für Gotzens, dass Anwälte Mandanten, denen Steuerhinterziehung in großem Rahmen vorgeworfen wird, nicht mehr beraten.
Juristen wie der Rechtsanwalt Markus Füllsack aus Sindelfingen gehen auch davon aus, dass sich Steuerhinterziehung mit dem neuen Gesetz leichter nachweisen lässt. Zudem könnten Strafverfolgungsbehörden künftig leichter das Privatvermögen der Verdächtigen als Sicherheit für ausstehende Steuernachzahlungen beschlagnahmen. Das Abhören verdächtiger Personen ist nach den Worten Meyers nicht geplant, wäre künftig aber rechtlich zulässig.
Auch ausländische Banken kämen mit der geplanten Regelung möglicherweise in Zugzwang: Bislang berufen sich beispielsweise Schweizer Institute auf ihr Bankgeheimnis - bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bekommt der deutsche Fiskus in der Schweiz keine Auskunft. Meyer geht davon aus, dass sich die Geldhäuser bei Geldwäsche-Ermittlungen nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen können.
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