- Gewinne machen mit Verlusten - Sascha, 24.09.2001, 18:53
Gewinne machen mit Verlusten
<font size=5>Gewinne machen mit Verlusten </font>
Wer in den vergangenen anderthalb Jahren an der Börse spekuliert hat, wird kaum Gewinne erzielt haben. Wahrscheinlicher ist, dass der Wert seines Depots zusammengeschrumpft ist. <font color="#FF0000">Eine Möglichkeit, das Minus erträglicher zu machen, ist es, den Finanzminister daran teilhaben zu lassen. Verluste, lassen sich zurück- und vortragen und mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnen</font>.
Grundsätzlich gilt: <font color="#FF0000">Veräußerungsgeschäfte, die bis 1998 Spekulationsgeschäfte hießen</font>, beinhalten nicht nur den Kauf und den Verkauf von Wertpapieren. Auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Schmuck-, Kunst- und anderen Wertgegenstände fallen darunter. Jedoch ist nur das steuerlich relevant, was innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zwölf Monaten wieder veräußert wird. <font color="#FF0000">Bei Immobilien gilt eine verlängerte Frist von zehn Jahren</font>.
Hält ein Anleger zum Beispiel seine Aktien länger als ein Jahr, muss er Gewinne nicht dem Fiskus melden, kann sich aber auch keine realisierte Verluste anrechnen lassen. <font color="#FF0000">Für erzielte Gewinne gilt zusätzlich noch eine Freigrenze von 1000 DM. Nur wer sie überschreitet, ist für das Finanzamt von Interesse. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt</font>. Ein Überschreiten der Grenze auch nur um einen Pfennig oder bald einem Cent <font color="#FF0000">hat zur Folge, dass der gesamte Ertrag steuerpflichtig wird</font>.
Verluste vortragen ist kein Risiko
Mit diesem Wissen ausgestattet sollten Anleger ihre Depots durchforsten und nach ewigen Verlierern oder Penny Stocks suchen. Es dürfte sich lohnen, diese Loser-Papiere innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen und so Verluste zu sammeln. Zwar fällt es oft schwer, die so genannten Buchverluste in ein reales Minus zu verwandeln, doch nur so lässt sich tatsächlich Geld sparen.
Die aufgehäuften Verluste kann der Steuerpflichtige jetzt wahlweise vor- und zurücktragen. Hat man zum Beispiel im vergangenen Jahr einen Gewinn erwirtschaftet, weil die Eigentumswohnung mehr eingebracht hat, als erwartet, <font color="#FF0000">trägt man den Verlust zurück und kann so seine Steuerlast reduzieren</font>. Meldet man dem Fiskus, dass man vortragen möchte, ist das ohne Risiko. Selbst wenn sich die gesammelten Verluste nicht mit Gewinnen im kommenden Jahr verrechnen lassen, fallen sie nicht unter den Tisch. <font color="#FF0000">Sie bleiben weiter im Köcher und können dann für das darauffolgende Steuerjahr verwendet werden. Rücktragen kann man ein Jahr, für's Vortragen gibt es kein Fristende</font>.
<font color="#FF0000">Und wer sich partout nicht von seiner Verlierer-Aktie trennen möchte, kann sie sich ja gleich wieder ins Depot legen. Der Trick ist legal: Der Verkauf sichert einem den verrechenbaren Verlust, der Neukauf stellt den Status quo wieder her. Und alle sind zufrieden. Bis auf Hans Eichel vielleicht</font>.
Hehehehe...
Quelle: http://www.sharper.de
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